Was tun bei Beschädigung einer Mietsache durch den Mieter?

Erento Redaktion – 13. Jan 2015

blickpixel/Pixabay/Lizenz: CC0

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Wer einen Gegenstand vermietet, rechnet in aller Regel damit, diesen nach der Mietzeit wieder intakt in Empfang nehmen zu können. Doch nicht jeder Mieter geht so pfleglich mit der Sache um, wie man es sich als Vermieter so wünscht. Oder es passiert ein Unfall, der beispielsweise den eben noch hochwertigen und voll funktionsfähigen Pkw-Anhänger schrottreif macht.

Rechtlich ist die Sache klar: Wer den Gegenstand einer anderen Person beschädigt, muss für die Schäden aufkommen. Doch wenn es hart auf hart kommt, können plötzlich Probleme auftauchen. Denn wenn der Mieter bestreitet, für die Schäden verantwortlich zu sein, hat der Vermieter zunächst schlechte Karten. Er muss dann nämlich einen finanziell aufwendigen und kräftezehrenden Rechtsstreit durchstehen, den er im schlimmsten Fall sogar verliert. Denn im juristischen Streitfall kommt es nicht (nur) auf die Wahrheit an, es zählen in erster Linie Beweise.

Im Streitfall zählen Beweise: das Übergabeprotokoll

Sich für den Schadensfall abzusichern, ist jedoch gar nicht so schwer. Hierfür gilt es in erster Linie, sich bei der Übergabe des Gegenstandes und bei seiner Rückgabe einige Minuten Zeit zu nehmen. In diesen muss der Zustand der Mietsache überprüft und anschließend ausreichend dokumentiert werden. Dabei geht man bei der Übergabe am besten so vor, dass der Gegenstand gemeinsam mit dem Mieter zusammen in Gebrauch genommen wird. Sprich, das vermietete Fahrzeug wird eine Runde um den Block gefahren, der Beamer angeworfen und die Bierzeltgarnitur noch einmal aufgestellt. Wenn alles voll funktionsfähig ist, sollte man dies einerseits in einem Übergabeprotokoll festhalten, dass anschließend von beiden Parteien, Mieter und Vermieter unterzeichnet wird. Das Protokoll sollte dabei alle relevanten Informationen enthalten. Ganz wichtig ist dabei auch das schriftliche Festhalten bereits vorhandener Mängel. Denn nur, wenn der Vermieter hinsichtlich dieser mit offenen Karten spielt, kann der Mieter weder die Miete mindern, noch Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung auf die vorhandenen Fehler schieben. Ehrlichkeit zahlt sich hier also aus!

Fotos und Videoaufnahmen halten den Zustand der Mietsache fest

Nachdem das Übergabeprotokoll unterzeichnet ist, muss nun der Zustand der Sache festgehalten werden. Dies funktioniert mit Fotos und Videoaufnahmen am besten. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Lichtbildaufnahmen präzise und aussagekräftig sind. Denn verwackelte, schlecht beleuchtete Bilder sind derBeweisaufnahme kaum dienlich. Insofern kann es sich lohnen, anstatt der Handykamera einen guten Fotoapparat an den Übergabeort mitzunehmen oder sich eine hochwertige Videokamera auszuleihen. Nie schaden kann es übrigens, wenn noch ein Zeuge vor Ortanwesend ist, der den korrekten Zustand der Sache bei der Übergabe bestätigt. Wenn sich also Freunde, Bekannte oder ein Nachbar des Vermieters bereit erklären, mitzukommen, dann ist das umso besser.

Augen auf bei der Rückgabe!

Wer nun bereits den gegenwärtigen Zustand der Mietsache bei der Übergabe festgehalten hat, hat bei der Rückgabe leichtes Spiel. Denn wenn der Gegenstand in der Zwischenzeit Beschädigungen erlitten hat, ist dies mit den Fotos von der Übergabe leicht beweisbar und Diskussionen mit dem Mieter erledigen sich ganz wie von Zauberhand. Trotzdem müssen Fehler und Macken natürlich ebenso dokumentiert und festgehalten werden. Auch hier sollte also vorher eine umfassende Funktionsprüfung erfolgen. Wer dann noch bei regelmäßiger Vermietung von Gegenständen eine günstige und für ihn passende Rechtsschutzversicherung abschließt, hat eigentlich alles richtig gemacht. Diese darf gewerbliche Vermietung jedoch nicht ausschließen. Auch hier gilt: Augen auf beim Kleingedruckten!

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