Gewerbeanmeldung Ablauf & Kosten: Tipps für einen erfolgreichen Start

Gewerbeanmeldung - notarielle Unterschrift

Eine neue Geschäftsidee wird meistens mit viel Enthusiasmus verfolgt und man möchte am liebsten sogleich mit der Arbeit beginnen. Im Fall einer Betriebseröffnung haben Sie bestimmt viele Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung. Ab wann Sie mit der Arbeit beginnen dürfen, welche Schritte für den Gewerbeschein notwendig sind und alles andere zum Thema Gewerbeanmeldung-Ablauf erfahren Sie hier.

Gewerbeanmeldung – ab wann mit der Arbeit beginnen?

Die Frage Gewerbeanmeldung – ab wann? bzw. wann Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit loslegen dürfen, ist leicht zu beantworten. Sie sollten keinesfalls vor dem Erhalt des Gewerbescheins mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen. Denn ohne Befugnis fällt man in den strafbaren Bereich und es drohen Bußgeldstrafen von bis zu 3.600 Euro. Das gilt nicht nur für sogenannte reglementierte Gewerbe, sondern auch für freie. Der erste Schritt zum Gewerbeamt beziehungsweise per Online-Anmeldung, um den Gewerbeschein zu erhalten, ist also unerlässlich.

Das kostet eine Gewerbeanmeldung

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind vom Wohnort abhängig und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt in der Regel zwischen 10,- und 50,- Euro. Die genauen Kosten erfährt man direkt beim örtlichen Gewerbeamt bzw. auf dessen Webseite.

So beantragt man einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt

Am besten lädt man sich das Formular zur Gewerbescheinanmeldung bereits vorab von der Webseite des Gewerbeamtes herunter. Das fertig ausgefüllte Formular sowie die folgenden Dokumente muss man zur Gewerbeschein-Anmeldung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Je nach anzumeldenden Gewerbe zusätzliche Erlaubnisse bzw. Bescheinigungen, wie eine Handwerkskarte, Reisegewerbekarte, Betriebserlaubnis, Gaststättenkonzession, IHK-Erlaubnis oder Gewerbeamt-Konzession
  • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Antragsstellern

Kann man die Gewerbeanmeldung online durchführen?

In vielen Bundesländern und Städten gibt es die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online abzuwickeln. Bei der Option Gewerbeanmeldung-Online benötigt man keinen Termin und hat auch keine Wartezeiten. Das auszuwählende Formular und die Belege, die Sie für das Online-Verfahren benötigen, hängen von der Art des Gewerbes und der Rechtsform ab. Die erforderlichen Dokumente werden in elektronischer Form hochgeladen und so dem Antrag beigelegt. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gewerbescheins nicht lange.

Büroschreibtisch mit Notebook von oben

Sind IHK-Mitgliedschaft und Berufsgenossenschaft Pflicht?

Sobald Sie ein Gewerbe anmelden, werden Sie automatisch verpflichtendes Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer, kurz IHK genannt. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man von der IHK ein Formular zugeschickt, bei dem es um die Höhe des voraussichtlichen Umsatzes geht. Dieses Formular müssen Sie ausgefüllt an die Industrie- und Handelskammer retournieren.

Die Registrierung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhält man zudem ein Formular vom Finanzamt zugeschickt, der sogenannte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Auf diesem Formular müssen Sie Angaben zu folgenden Themen machen:

  • Allgemeine Angaben zur Person, wie Name und Anschrift
  • Angaben zum Betrieb
  • Informationen über die Art der Gewinnermittlung
  • Voraussichtlicher Gewinn und Umsatz
  • Kleinunternehmerregelung

Sobald die jährlichen Umsätze 500.000,- Euro übersteigen und der Gewinn mehr als 50.000,- Euro beträgt, sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen und Buch zu führen. Ansonsten reicht eine Einnahmenüberschussrechnung für den jährlichen Abschluss beim Finanzamt aus.

Diese Stellen werden automatisch benachrichtigt

Sobald der Antrag beim Gewerbeamt eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Danach informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Behörden und Stellen über die erfolgte Betriebseröffnung. Eine Meldung beispielsweise geht an:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
  • Gewerbeaufsichtsbehörde
  • Statistisches Landesamt

Welche Zwangsmitgliedschaften entstehen durch die Gewerbeanmeldung?

Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch Pflichtmitglied bei der IHK. Diese Mitgliedschaft ist kostenpflichtig, bringt aber auch einige Vorteile für Gewerbetreibende. Es gibt zum Beispiel ein umfassendes Beratungsangebot. Auch Schulungen werden regelmäßig für IHK-Mitglieder angeboten. Falls man ein Handwerk ausübt, wird man automatisch Mitglied in der Handwerkskammer.

Als privatwirtschaftlicher Unternehmer muss man sich außerdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Fall von Berufsunfällen sind Sie also über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Wer Mitarbeiter einstellt, muss sich ebenso bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Betriebsnummer beantragen. Wurden alle Schritte zur Gewerbeanmeldung erledigt, alle Formulare ausgefüllt und Anmeldungen durchgeführt, kann man einfach seiner gewünschten Tätigkeit nachgehen. Sie müssen lediglich damit rechnen, dass vielleicht jemand von der Gewerbeaufsicht vorbei kommt und den Betrieb prüft. Dies wird oftmals nach Eröffnung eines Betriebes gemacht, um Scheinfirmen einzudämmen.

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