Vermieten? Aber nicht anonym! Welche Angaben Vermieter machen müssen

Erento Redaktion – 2. Dez 2014

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An sich ist alles klar: Wer Gegenstände über Plattformen wie erento mietet, will in aller Regel wissen, mit wem er es zu tun hat. Vermieter schreiben deshalb fast immer ganz selbstverständlich Namen und Adresse unter ihre Angebote. Dies sollte jedoch nicht nur aus praktischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen geschehen. Wer nämlich keine oder falschen Angaben auf seinem Profil hat, geht die Gefahr ein, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Denn findige Anwälte suchen täglich im Netz nach fehlenden Pflichtangaben. Und prangern diese oftmals mit Androhung gerichtlicher Konsequenzen an. Solcher Ärger lässt sich jedoch leicht vermeiden.

Was gehört ins Impressum?

In Deutschland besteht die sogenannte „Impressumspflicht“. Früher hatte diese den sperrigen Namen „Anbieterkennzeichnung“. Sie geht zurück auf die E-Commerce-Richtlinie der EU und besagt, dass Menschen, die Waren über das Internet anbieten, bestimmte Angaben auf den von ihnen benutzten online Kanälen machen müssen. Was unter die Impressumspflicht fällt, ist dabei genauestens festgelegt. So müssen einerseits Name und Anschrift des Anbieters festgehalten werden. Dazu gehört auch seine Mailadresse. Bei juristischen Personen muss zusätzlich die Rechtsform ins Impressum. Es muss also notiert werden, ob es sich bei der eigenen Firma um eine GmbH, eine KG oder ähnliches handelt und wer für diese vertretungsberechtigt ist.

Weitere Anforderungen an ein vollständiges Impressum sind detailliert in § 5 des Telemediengesetzes nachzulesen. Und immer dran denken: Die Angaben müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Ein paar Klicks sollten genügen, damit sich der Mieter in spe darüber informieren kann, wer hinter dem Angebot im Netz steckt. Eine Bezeichnung der Angaben als „Impressum“ ist dabei übrigens nicht notwendig. Es reicht aus, wenn die geforderten Kennzeichnungen auf dem Profil vorhanden sind.

Vorsicht bei Werbung über social media!

Die Pflicht, ein Impressum bereit zu halten, gilt nicht nur bei Firmenhomepages. Auch auf Plattformen wie erento muss sich ein Anbieter ausweisen. Dieses Erfordernis gilt, zumindest nach der Ansicht einiger Gerichte, ebenfalls für social media Plattformen wie Facebook und XING. Das Landgericht München hat beispielsweise die Auffassung vertreten, dass geschäftliche XING-Profile Telemedien sind, woraus folgt, dass Unternehmer oder Freiberufler dort ein Impressum aufführen müssen. Das aller letzte Wort ist hier allerdings höchstrichterlich noch nicht gesprochen worden.

Vorsorglich sollten aber alle, die Geschäftliches über ihre social media Profile abwickeln, dort die geforderten Angaben machen. Gleiches gilt für E-Mail-Newsletter oder RSS-Feeds, Google+ und Twitter. Nur rein private Kommunikation ist nicht kennzeichnungspflichtig. Wer sich also in Foren den Kopf hitzig diskutiert, Rezepte austauscht und über die Spezialeffekte des neuesten Blockbusters schreibt, muss seine Identität selbstverständlich nicht preisgeben. Dies gilt auch bei nur gelegentlichem wirtschaftlichem Geschäftsverkehr. Wer also nur alle Jubeljahre etwas vermietet, was er eigentlich im eigenen Gebrauch hat, der bedarf keines Impressums. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter erento sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Ob dies aber auch bei Vermietungsfirmen zutrifft, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von allerlei Voraussetzungen ab.

Auf Nummer Sicher geht da nur, wer auch bei erento ein Impressum führt. Nicht zuletzt macht dieses auch gegenüber möglichen Kunden gleich einen seriösen Eindruck. Und wer, wie bei erento üblich, TOP Ware zu TOP Preisen anbietet, hat doch sowieso nichts zu verbergen!

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