Buchhaltung für Vermieter: Eine Einführung

Erento Redaktion – 8. Apr 2015

Kate Hiscock/flickr/Lizenz: CC BY 2.0

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Wer als Wohnmobilvermieter sein eigenes (Klein-)Unternehmen gründen möchte, sieht sich neben der Wahl der geeigneten Rechtsform auch mit steuerlichen Fragen konfrontiert: Reicht eine herkömmliche Steuererklärung aus? Was ist doppelte Buchführung und ist diese verpflichtend? Diese und weitere Fragen möchten wir für Sie in dieser Einführung zum Thema Buchhaltung klären.

Doppelte Buchführung: Verpflichtend für wen?

Grundsätzlich müssen alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (GmbH, AG etc.) die doppelte Buchführung anwenden. Dies ist im Handelsgesetzbuch § 238 geregelt. Auch Nicht-Kaufleute, deren gewerblicher Jahresgewinn eine Marke von 60.000 Euro überschreitet oder deren Jahresumsatz über 600.000 Euro liegt, sind hierzu verpflichtet.

Wie genau funktioniert die doppelte Buchführung?

Synonym zur doppelten Buchführung wird auch der Begriff „Bilanzierung“ verwendet, was die Funktionsweise leichter verständlich macht: Am Anfang und Ende eines Geschäftsjahres wird die Finanzlage des Unternehmens aufgeschlüsselt. Wie exakt die Bilanzierung aussieht, hängt stark von Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Was jedoch immer gleich bleibt ist die Pflicht zur Verwendung zweier Bücher:

  • Das Grundbuch (auch Journal genannt)
  • Das Hauptbuch

Im Grundbuch werden Geschäftsvorfälle chronologisch (mit Rechnung, Beleg, Datum etc.) festgehalten. Im Hauptbuch werden die Geschäftsvorfälle nochmal nach Sachkonten kategorisiert eingetragen.

Heute bauen viele Jungunternehmer und Gründer auf digitale, cloud-basierte Lösungen, wie z.B. Papierkram, Lexware oder Felix1. Der Umfang der angebotenen Dienste unterscheidet sich mitunter deutlich – es lohnt sich daher auf jeden Fall, eine Recherche auf den jeweiligen Seiten vorzunehmen.

Bei Kleinunternehmern reicht die Steuererklärung – doch wer ist Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz

  • im Vorjahr nicht über 17.500 Euro gelegen hat
    und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Sie vom Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft werden bzw. diese Einstufung beantragen.

Logischerweise vereinfacht die Einordnung als Kleinunternehmer die Buchhaltung erstmal deutlich. Doch selbst ohne komplexe Bilanzierungspflichten trifft einen Unternehmer die Aufgabe, seine getätigten Geschäfte zu dokumentieren. Zumindest muss festgehalten werden, wie umfangreich die Vermietungstätigkeit ist und welche Erträge daraus gezogen werden. Belege, Rechnungen und Bankauszüge oder Quittungen sollten gut sortiert und chronologisch aufbewahrt werden. Der Überblick ist schon alleine für die Steuererklärung von Nöten.

Hilfe vom Experten in Ihrer Nähe

Wenn Sie sich mit Fragen zur Unternehmensgründung überfordert fühlen bzw. Ihr individuelles Geschäftsvorhaben aus Finanz- und Steuersicht prüfen lassen möchten, dann finden Sie hier ein gutes Verzeichnis mit Experten in Ihrer Region.

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