1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen VatZat
und dem Vertragspartner.
2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises.
3. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
4. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste
aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht
anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht bei einer
Funktionsprüfung anwesend zu sein.
5. Der Mieter verpflichtet sich mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu
schützen.
6. Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls
durch ein neues Gerät zu ersetzen, nicht dem Zeitwert. Entstandene Schäden können binnen eines Monats geltend
gemacht werden, dabei ist VatZat in der Beweispflicht, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist.
7. Eine Einweisung in die Bedienung der geliehenen Geräte findet nicht statt.
8. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige
Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind während der Mietzeit
nicht versichert. Der Vermieter VatZat übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter hat
Sorge zu tragen die aktuellen und notwendigen Sicherheitsvorschriften anzuwenden.
9. Die Mietsachen dürfen nicht ohne Absprache mit VatZat vom Mieter weitervermietet oder an Dritte überlassen
werden.
10. Die Haftung bei Nichtfunktion von Geräten beträgt maximal der vereinbarte Vermietpreis des Geräts. Führt der
Mängel zum Ausfall einer kompletten Anlage, so erhöht sich die Haftung auf die Summe des Gesamtmietpreises.
Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.
13. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe eines
weiteren Einsatztages. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der
Mieter. Solle auch nach mehrmaliger Aufforderung das Equipment nicht zurückgebracht werden, so werden rechtliche
Schritte gegen den Mieter eingeleitet.
14. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
15. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
16. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietsachen vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen, es sei denn er verfügt über die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen hiervon
ist die ordnungsmäßige Bedienung der Geräte. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden ist der
Vermieter unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall der
Geräte während der Mietzeit verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden des Mieters.
17. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Sitz der Firma VatZat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
18. Sollte ein Punkt unwirksam werden, so bleiben alle anderen genannten Punkte dieses Vertrages unberührt weiterhin
gültig.