Standort: Am Mellensee, Deutschland
Art.-Nr.: 1849626810

Glühweindurchlauferhitzer /Glühweinerhitzer / Mieten

Lieferung möglich

Beschreibung

Glühweinzapfanlage – für warme Getränke und festliche Stimmung
Schaffen Sie gemütliche Genussmomente auf Ihrer Veranstaltung – mit unserer leistungsstarken Glühweinzapfanlage!
Ob Weihnachtsmarkt, Firmenfeier, Vereinsfest oder private Winterparty: Mit dieser Anlage servieren Sie Glühwein und andere Heißgetränke schnell, sauber und perfekt temperiert.

Dank der zwei Zapfleitungen gelingt der Ausschank besonders zügig – ideal, wenn viele Gäste gleichzeitig versorgt werden sollen.

Ihre Vorteile auf einen Blick
✔ Zwei Zapfhähne – für schnellen Ausschank ohne lange Wartezeiten
✔ Einfache Bedienung – intuitiv & zuverlässig
✔ Vielseitig einsetzbar – für Innen- und Außenveranstaltungen
✔ Kompakt & leistungsstark – wenig Platz, hohe Leistung
✔ Hygienisch & sicher – inklusive Tropfschale und Reinigungsanleitung

Technische Daten
• Leistung: Bis zu 100 l/h bei 75 °C Temperaturdifferenz
• Temperaturregelung: Einstellbar von 7 °C bis 85 °C
• Kapazität: Ausschank von bis zu 500 Gläsern (0,2 l) pro Stunde
• Stromanschluss: 400 V / 50 Hz
• Stromaufnahme: 2× 16 A (doppelt abgesichert)
• Gewicht: ca. 28 kg – leicht zu transportieren
• Integrierte Weinpumpe – auch für drucklose Behälter geeignet

Im Lieferumfang enthalten
• 2× Getränkeschläuche mit Verschraubung
• 2× beheizte Zapfhähne
• 1× Tropfschale
• 1× Betriebsanleitung
• 1× Reinigungsanleitung

Optional erhältlich: Gläser, Tassen und weiteres Zubehör – einfach anfragen!
Optional dazubuchbar: 11-Liter-Glühweinnachfüllbehälter
• Isoliert & formstabil – für längere Wärme
• Restlose Entleerung – kein Glühwein bleibt zurück
• Perfekt abgestimmt – für unkompliziertes Nachfüllen ohne Umfüllen

Jetzt reservieren – für echten Glühweingenuss!
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Glühweinzapfanlage – für eine Veranstaltung mit Herz, Wärme und Geschmack.
Bei Fragen oder zur Buchung: Schreiben Sie uns einfach – wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Mietbedingungen

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen VatZat

und dem Vertragspartner.

2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises.

3. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

4. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste

aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht

anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht bei einer

Funktionsprüfung anwesend zu sein.

5. Der Mieter verpflichtet sich mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu

schützen.

6. Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls

durch ein neues Gerät zu ersetzen, nicht dem Zeitwert. Entstandene Schäden können binnen eines Monats geltend

gemacht werden, dabei ist VatZat in der Beweispflicht, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist.

7. Eine Einweisung in die Bedienung der geliehenen Geräte findet nicht statt.

8. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:

Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige

Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind während der Mietzeit

nicht versichert. Der Vermieter VatZat übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter hat

Sorge zu tragen die aktuellen und notwendigen Sicherheitsvorschriften anzuwenden.

9. Die Mietsachen dürfen nicht ohne Absprache mit VatZat vom Mieter weitervermietet oder an Dritte überlassen

werden.

10. Die Haftung bei Nichtfunktion von Geräten beträgt maximal der vereinbarte Vermietpreis des Geräts. Führt der

Mängel zum Ausfall einer kompletten Anlage, so erhöht sich die Haftung auf die Summe des Gesamtmietpreises.

Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

13. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe eines

weiteren Einsatztages. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der

Mieter. Solle auch nach mehrmaliger Aufforderung das Equipment nicht zurückgebracht werden, so werden rechtliche

Schritte gegen den Mieter eingeleitet.

14. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

15. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

16. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietsachen vorzunehmen oder

vornehmen zu lassen, es sei denn er verfügt über die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen hiervon

ist die ordnungsmäßige Bedienung der Geräte. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden ist der

Vermieter unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall der

Geräte während der Mietzeit verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden des Mieters.

17. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche

zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Sitz der Firma VatZat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

18. Sollte ein Punkt unwirksam werden, so bleiben alle anderen genannten Punkte dieses Vertrages unberührt weiterhin

gültig.

Technische Daten

  • Gewicht
  • 15
  • Maße (LxBxH)
  • 60 x 30 x 40

Vermieter

VatZat Felix Reich
017...  Rufnummer anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Standort

Trebbiner Straße 12
15838 Am Mellensee
Deutschland
Öffnungszeiten
Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00

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