1. Mietgegenstand & Nutzung
Die Vermietung erfolgt für die Scheuersaugmaschine inkl. vereinbartem Zubehör. Die Nutzung hat sachgemäß und entsprechend der vorgesehenen Einsatzbereiche zu erfolgen. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig.
2. Übergabe & Rückgabezustand & Kaution
Die Maschine wird betriebsbereit übergeben. Die Rückgabe hat gereinigt und in unbeschädigtem Zustand zu erfolgen. Bei vereinbarter Abholung durch den Vermieter ist die Maschine ebenfalls gereinigt und ordnungsgemäß bereitgestellt zu übergeben. Die Kaution beträgt 300 € und ist bei Übergabe bar zu übergeben - alternativ via Echtzeitüberweisung oder via Paypal zu überweisen. Nach erfolgreicher Abnahme der Maschine wird die Kaution unverzüglich zurückgezahlt oder mit der Miete verrechnet.
3. Schäden & Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen.
Für Beschädigungen wird eine pauschale Schadensgebühr von 250 € erhoben, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
Normale Abnutzung (z. B. Bürstenverschleiß, Gummilippen, Rollen) gilt nicht als Schaden.
4. Lieferung & Abholung
Eine Lieferung und Abholung ist im Umkreis von 30 km um 69242 Mühlhausen möglich.
Hierfür fällt eine Liefer- und Abholpauschale von jeweils 50 € zzgl. MwSt an.
Lieferung und Abholung erfolgen ausschließlich bei einer Mietdauer von mindestens 3 Tagen.
Bei Selbstabholung besteht keine Mindestmietdauer.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Überweisung, PayPal, Barzahlung oder auf Rechnung (nach Vereinbarung).
6. Identifikation des Mieters
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Bei gewerblichen Kunden kann zusätzlich ein entsprechender Nachweis (z. B. Gewerbeanmeldung) verlangt werden.
7. Sonstiges
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen.
Bei unsachgemäßer Nutzung oder grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden.