Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge Mietpreise: Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag ( max. 24 Std.) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Sonn- und Feiertage sind mietfrei. Abholung / Bezahlzung: Bei Geräteabholung wird eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises fällig, je nach Maschinenkategorie kann diese auch höher ausfallen. Die Kaution ist in BAR, per EC mit PIN zu hinterlegen, eine Kerditkartenreservierung (Der Kautionsbetrag wird auf Ihrer Kreditkarte reserviert, aber nicht gebucht) ist ebenso möglich. Spätestens bei Rückgabe ist der Gesamtbetrag in bar, per Kreditkarte oder per EC-Karte mit PIN zu begleichen. "Auf Rechnung" ist nicht möglich. Zustand der Mietgeräte: Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet). Reinigung: Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Entsorgung: Staubsäcke (z.B. Parkettschleifer, etc.) sowie Industriesauger sind völlig geleert zurückzugeben, ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 10,00 je Staubsack / Sauggerät sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Füllmenge. Wirkungsgarantie: Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich (z.B. Parkettschleifen von stark gewachsten Böden, etc.). Gerätemängel: Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Haftung: Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.) Verlust: Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wieder-beschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Versicherung: Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften. Rücknahme von Verbrauchsmaterial: Bei uns gekaufte, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben und Lacke (nur im nichtgeöffneten Originalgebinde) werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum wieder zum Originalpreis zurückgenommen.