



Hobby DE LUXE 515 UHL Baujahr 2024
/mieten/fahrzeuge_fluggeraete/wohnmobil_wohnwagen/wohnwagen/7664676014.htmlTop Ausstattung
- Baujahr
- 2024
- benötigte Führerscheinklasse
- BE
- Markise
- Ja
- Schlafplätze
- 6
- Tiermitnahme
- Tiere nicht erlaubt
- Typ
- Familien-Caravan
Beschreibung
Beide Modelle augebucht von 11.07.2022- 17.08.2022
Ob Sie als Paar allein unterwegs sind und sporadisch Gäste beherbergen oder als Familie in den Urlaub fahren: Das Allroundtalent Hobby DE LUXE 515 UHL können Sie im Innenraum einfach und flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen und mit bis zu 6 Personen verreisen.
Starten Sie AB FRÜHJAHR 2022 in Ihren Traumurlaub und mieten Sie schon heute.
Wir haben dieses Jahr zwei Wohnwagen dieses Modells in der Vermietung. Sollte Ihr Wunschzeitraum bereits belegt sein, senden Sie uns bitte eine Anfrage. Wir werden unser Bestes geben, Ihnen Ihren Traumurlaub zu ermöglichen.
In den zwei Einzelbetten im Wohnwagen genießen Sie hohen Schlafkomfort. Der Schlafbereich mit den Einzelbetten kann über die Schiebetür abgetrennt werden. So finden Sie zur Nachtruhe, auch wenn im Rest des Wohnwagens noch das Leben tobt, so zum Beispiel über die tolle SAT TV-Anlage mit 22-Zoll Monitor noch Fernsehen schaut. Das Hubbett mit zwei Schlafplätzen ist im Handumdrehen herabgelassen und die Sitzgruppe darunter lässt sich einfach zu zwei weiteren Schlafgelegenheiten umbauen.
Die Rundsitzgruppe im Caravan bietet 4 Reisenden reichlich Platz, es dürfen aber auch mal 6 Personen sein. Die lassen sich in der praktischen und recht geräumigen Küche prima bekochen. Koch oder Köchin finden in den Schränken genug Möglichkeiten zum Verstauen ihrer Koch-Utensilien oder der Lebensmittel im 150 Liter fassenden Kühlschrank.
Mieten Sie den Hobby DE LUXE 515 UHL und starten Sie von Braunschweig aus in Ihren Traumurlaub an der Nordsee, an der Ostsee, im Harz oder an einem anderen schönen Ort in Deutschland oder Europa.
Ausstattung
- Doppelbetten
- Dusche
- Einzelbetten
- Fahrradträger
- Heizung
- Küche
- Kühlschrank
- SAT - Anlage
- Toilette
- TV
- Warmwasser
Mietbedingungen
Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen 1.Bei Abschluss eines Mietvertrages zwischen Scheiben-Doktor Goslar GmbH, Abteilung Eventmanagement, Stapelner Strasse 12, D-38644 Goslar, (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter sind folgende Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter mit dessen Unterschrift vollständig anerkannt: Ab Auftragsfreigabe muss mit einer Frist von 14 Tagen ein Vorkassebetrag von 50 % des Auftragswertes auf das Geschäftskonto der Scheiben-Doktor Goslar GmbH überwiesen werden. Die Zahlung des Restbetrages ist spätestens 21 Tage vor Lieferung bzw. Ausgabe, per Überweisung , fällig. Andere Zahlungsweisen werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache akzeptiert. Bei kurzfristiger Auftragserteilung und Bestätigung (weniger als 14 Tage vor dem Mietzeitraum) wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, eine Gesamtzahlung mit 100 % des gesamten Lieferumfanges zu berechnen und einzufordern, unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrages des Mietumfanges. 1a. Kaution Bei einer Anmietung ist vom Mieter zusätzlich eine Kaution in Höhe von 150, - € bei dem Vermieter in Bar zu hinterlegen. Die Kautionszahlung ist bei Übergabe, spätestens jedoch am Aufstellungstag vor dem Aufbau zu erfolgen. Wird keine Kaution hinterlegt, erfolgt seitens des Vermieters keine Ausgabe. Der reguläre Tagesmietpreis, inkl. Lieferpauschale, ist in jedem Falle zu zahlen. Die Kaution kann erst ausgezahlt werden, wenn nach dem erneuten Aufbau des Aktionsgerätes beim Nachmieter sichergestellt ist, dass das Objekt in Ordnung ist. Sollte, bedingt durch Witterung oder Nebensaison, kein Nachmieter innerhalb 21 Tagen existieren, so wird unter Vorbehalt die Kaution nach dieser Frist in Bar ausgezahlt. Ein Haftungsausschluss besteht in diesem Falle nicht. 2.Für den Fall, dass der Mieter von dem Auftrag nach dem endgültigen Abschluss zurücktritt, d.h. den Auftrag storniert, werden folgende Stornokosten fällig: bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn = 10 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution), bis zu 30 Tage vor Auftragsbeginn = 30 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution), bis zu 10 Tagen vor Auftragsbeginn = 60 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution), danach werden 100 % des Lieferumfangs fällig (ohne Kaution). Es sei denn, der Kunde findet einen Ersatzkunden, der in den kompletten Lieferumfang einsteigt, übernimmt und von uns schriftlich akzeptiert wird. 3.Das Schlechtwetter-Risiko" geht zu Lasten des Mieters. Eine Rückzahlung des Mietpreises wegen Nichtnutzung aufgrund von Schlechtwetter, Regen oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Bei starkem Wind, Gewitter oder Regen dürfen die Hüpfburgen nicht in Betrieb genommen werden. 4.Der Mieter gewährleistet, dass die Aktionsgeräte nur von Kindern, entsprechend der Altersangabe und maximaler Anzahl unter ständiger Aufsicht mindestens eines Erwachsenen betreten / benutzt wird. Sobald mehr als 6 Kinder das Aktionsgerät betreten bzw. benutzen ist eine zweite Aufsichtsperson Pflicht. Ein Betrieb ohne Aufsichtspersonal ist nicht zugelassen, weil der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht einhalten muss und diese bei einem Betrieb ohne Aufsicht verletzen würde. Der Mieter ist selbst für die Aufsicht verantwortlich. 5.Werden vom Mieter nach dem Aufbau Unregelmäßigkeiten festgestellt, muss dieser sofort reagieren und uns den Schaden telefonisch mitteilen, gegebenenfalls wird sich dann ein Mitarbeiter von uns vor Ort von dem Schaden überzeugen. Jeder Schaden, welcher erst bei Rückgabe benannt wird, geht zu Lasten des Mieters. 6.Die Benutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Hüpfburg entstanden sind. Hierfür trägt der Mieter bzw. evtl. seine Veranstaltungshaftpflichtversicherung (bei öffentlichen Veranstaltungen) die volle Verantwortung. 7.Die Hüpfburgen dürfen weder mit Schuhen noch Barfuss betreten werden. Aus hygienischen Gründen ist die Benutzung der Hüpfburgen nur mit Socken gestattet. 8.Es dürfen keine Gegenstände (Handys, scharfkantige Haarspangen, Ketten, Schlüssel, Brillen usw.), Speisen (auch Kaugummi im Mund), Getränke, Haustiere usw. in die Hüpfburgen mitgenommen werden. Das Springen und ziehen auf und an den Seitenwänden und Sicherheitsnetzen ist nicht gestattet. 9.Schäden, gleich welcher Art (außer Verschleißschäden), an den Aktionsgeräten und am Zubehör, die während des Mietzeitraumes entstehen, sind vom Mieter bis maximal zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei groben Verschmutzungen (über die normalen Gebrauchsspuren hinaus) ist vom Mieter eine Reinigungs- und Instandsetzungspauschale lt. Preisliste zu entrichten. Es sind keine Reinigungsversuche in "Eigenregie" gestattet, da diese unter Umständen noch mehr Schaden anrichten können und zum Totalschaden der Hüpfburg führen können. Auf Schäden, Verschmutzungen oder nasse Stellen durch Regen ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Hüpfburg hinzuweisen. 10.Das Mietobjekt ist vor Feuchtigkeit, insbesondere durch Regen, zu schützen und bei Regenwetter trocken zu lagern. Hüpfburgen dürfen grundsätzlich bei Regen nicht genutzt und aufgebaut werden. (Verletzungsgefahr der Nutzer bei nassen Hüpfflächen, Stromschlaggefahr durch im Regen stehendes Gebläse, welches mit 230 V -Wechselspannung betrieben wird, Erstickungsgefahr der Kinder beim Zusammenfallen der Hüpfburg). 11.Der Mieter stellt selbstständig einen Stromanschluss mit 230V Wechselspannung zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Der Vermieter stellt eine Schutzkontakt Verlängerung (50 m). Dies ist im Vorfeld im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. 12.Der Untergrund des Aktionsgerätes muss frei von Steinen und sonstigen Unebenheiten usw. sein ! Eine Unterlegplane muss unbedingt unter die Hüpfburg ausgelegt werden und wird vom Vermieter gestellt. Ohne Unterlegplane können spitze Gegenstände das PVC Gewebe durchstechen. 13.Das Aktionsgerät muss grundsätzlich festgebunden werden und gegen verrutschen bzw. umkippen gesichert sein. Ein Aufbau auf abfallenden (Gefälle) Untergrund ist untersagt! 14.Bei Überhitzung schaltet der Motor des Gebläses unserer Hüpfburgen automatisch ab. In diesem Falle das Gebläse ca. 3045 Minuten abkühlen lassen 15.Maximal durchgehende Laufzeit des Gebläses (Motors) der Hüpfburgen beträgt pro Einsatztag 8 Stunden. Bei Veranstaltungen, welche mehr als 8 Stunden / Tag andauern, empfiehlt es sich zur Mitte der Tagesveranstaltung eine Ruhepause von ca. 45 Minuten vorzunehmen 16.Vor den Hüpfburgen muss zur Sicherheit ein Teppich oder besser Schaumstoffmatten als Fallschutz ausgelegt werden! Dieses kann vom Vermieter gestellt werden und ist gesondert festzuhalten. 17.Einige der Aktionsgeräte wiegen bis zu 150 kg und können daher nur mit mehreren Personen verladen, Auf- u. Abgebaut werden. Vom Transportfahrzeug zum Aufstellungsort ist das Aktionsgerät zu tragen bzw. durch geeignete Mittel zu bewegen (Hubwagen). Das Aktionsgerät darf nicht über den Boden gezogen werden. 18.Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn Sie abschließend schriftlich bestätigt sind. Lese- oder Hörfehler oder unrichtige Gesprächsnotizen gehen , soweit sie Unkosten und Verzögerungen gleich welcher Art verursachen , zu Lasten des Mieters. 19.Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Mieter geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 20.Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen ist Goslar. WICHTIGE INFORMATION FÜR AUFSICHTSPERSONAL Die Sicherheit für die Kinder steht an erster Stelle! Folgende Hinweise sind besonders zu beachten: Die Hüpfburg muss ständig durch geeignete, erwachsene Personen beaufsichtigt werden! Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut
Technische Daten
- Marke
- Hobby
- Maximale Zuladung (Kg)
- 188
- Zuglast
- 1600
- Zulässiges Gesamtgewicht (Kg)
- 1600
Weitere Kategorien des Vermieters
Vermieter
Der Wohnwagen war klasse. Alles hat ohne Probleme funktioniert und über drei Monate durchgehalten. Der Service war einwandfrei. Vielen Dank nochmal an die Fiema.
Toller Wohnwagen, super Service.
Standort
| Montag | 08:00 - 17:00 |
| Dienstag | 08:00 - 17:00 |
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