Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen
Wir garantieren die Vermietung genau des angebotenen Fahrzeugs , nicht ein Modell aus irgendeiner Gruppe oder nur ein ähnliches Fahrzeug mit ähnlichem Grundriss.
1.Bei Abschluss eines Mietvertrages zwischen Autoglas Goslar GmbH, Stapelner Straße 12, 38644 Goslar, (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter sind folgende Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter mit dessen Unterschrift vollständig anerkannt:
Ab Auftragsfreigabe muss mit einer Frist von 14 Tagen ein Vorkasse Betrag von 30 % des Auftragswertes auf das Geschäftskonto der Auto Glas Goslar GmbH überwiesen werden. Die Zahlung des Restbetrages ist spätestens 21 Tage vor Lieferung bzw. Ausgabe, per Überweisung , fällig. Andere Zahlungsweisen werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache akzeptiert.
Bei kurzfristiger Auftragserteilung und Bestätigung (weniger als 14 Tage vor dem Mietzeitraum) wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Der Wohnanhänger ist als Mietfahrzeug versichert mit Vollkasko 1000, -SB sowie Teilkasko 150, -SB.
1a. Kaution
Bei einer Anmietung ist vom Mieter zusätzlich eine Kaution in Höhe von 1000, - € bei dem Vermieter in bar zu hinterlegen. Die Kautionszahlung ist bei Übergabe, spätestens jedoch am Abholtag zu erfolgen. Wird keine Kaution hinterlegt, erfolgt seitens des Vermieters keine Ausgabe. Der reguläre Tagesmietpreis, inkl. Lieferpauschale, ist in jedem Falle zu zahlen. Die Kaution kann erst nach Prüfung des Fahrzeuges ausgezahlt werden.
2.Für den Fall, dass der Mieter von dem Auftrag nach dem endgültigen Abschluss zurücktritt, d.h. den Auftrag storniert, werden folgende Stornokosten fällig:
bis zu 50 Tagen vor Mietbeginn = 10 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution),
bis zu 15 Tage vor Auftragsbeginn = 50 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution),
14 bis zu 1 Tagen vor Auftragsbeginn = 80 % des Gesamtlieferumfangs (ohne Kaution),
danach werden 100 % des Lieferumfangs fällig (ohne Kaution).
5.Werden vom Mieter Unregelmäßigkeiten festgestellt, muss dieser sofort reagieren und uns den Schaden telefonisch mitteilen, gegebenenfalls wird sich dann ein Mitarbeiter von uns vor Ort von dem Schaden überzeugen. Jeder Schaden, welcher erst bei Rückgabe benannt wird, geht zu Lasten des Mieters, weil ohne Bestellvorlauf keine Reparaturmöglichkeit besteht. Deshalb kann der Mieter mit den Folgen einer möglichen Nichtweitervermietung oder zumindest verspäteten Nachmieterübergabe belastet werden.
6.Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen ist Goslar.