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Allgemeine Geschäftsbedingungen
WOMO Drive Oliver Gilberg
1. Vertragsgegenstand
a) Durch Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im
vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Reiseleistung bzw. eine bestimmte Reisequalität schuldet der Vermieter
nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-I BGB, finden keinerlei
Anwendung. Die Fahrt führt der Mieter selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
b) Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig
ausgefüllt und unterzeichnet. Diese Protokolle sind ebenso Bestandteile des Mietvertrages.
2. Mietpreise und Berechnung
a) Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste bzw. der Preis, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Die
Mietpreise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer, Haftpflicht, Voll- und Teilkaskoversicherung ein.
b) Für die Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübergabe
wird nicht als Miettag berechnet. Der Tag der Fahrzeugrückgabe wird als Miettag berechnet. Bei verspäteter
Rückgabe von mehr als einer Stunde wird dem Mieter der Tagespreis für jeden weiteren Tag berechnet.
c) Etwaige Mehrkilometer werden bei Rückgabe des Fahrzeuges laut gültiger Preisliste berechnet. Park-, Camping-
, Stellplatz- und Fährgebühren sowie sonstige Gebühren, die in der Mietzeit des Fahrzeuges anfallen
(Kraftstoffkosten-, Mautgebühren-, Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren) trägt der Mieter.
d) Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Übergabepauschale gemäß Preisliste berechnet. Diese beinhaltet u.a.
die Übergabe des betriebsbereiten Fahrzeuges und eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.
3. Zahlungsweise
a) Bei Vertragsabschluss bzw. nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist
innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von € 250, - zu leisten. Bei Buchung aus dem Ausland ist eine Anzahlung
in Höhe von 50 % des Reisepreises innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei einer Buchung über Internetportale
kann die Zahlungsweise abweichen.
b) Der restliche Gesamtmietpreis ist bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen
Buchungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.
c) Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem im Mietvertrag genannten Termin ist der gesamte Mietpreis
zu zahlen.
d) Bei Buchung des Fahrzeuges über ein Internetportal können die vorgenannten Summen und Fristen abweichen.
4. Kaution
a) Die Kaution in Höhe von 1.000, - € muss bei Fahrzeugübernahme gebührenfrei in bar bei dem Vermieter
geleistet werden. Bei einigen hochwertigeren Fahrzeugen beträgt die Kaution abweichend 1.500, - Euro.
b) Bei ordnungsgemäßer, vertragsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges sowie nach erfolgter
Mietendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B.
Reinigung, Betankung, Schäden...) werden bei der Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet, sofern
diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der
Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Im Falle einer ungereinigten Rückgabe des Fahrzeuges
wird der Vermieter die Kaution einbehalten, bis nach Reinigung des Fahrzeuges erkennbar ist, ob das Fahrzeug
tatsächlich schadenfrei zurückgegeben wurde.
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c) Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht
die Kaution zurückzubehalten. Die Abwicklung und somit auch Rückerstattung der Kaution kann je nach
Schadenart, Gesamtschadenaufkommen und Mietzyklus des beschädigten Fahrzeuges bis zum Ende der Saison
dauern.
5. Reservierung und Rücktritt
a) Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Der Mieter
hat Anspruch auf ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht
vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht wie nachfolgend
beschrieben ein.
c) Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren fällig:
10% des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn (bei Buchung über Internetportale sind es 20 %)
50% des Mietpreises von 59 bis 21 Tage vor Mietbeginn (bei Buchung über Internetportale sind es 60 %)
100% des Mietpreises bei weniger als 21 Tagen vor Mietbeginn.
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus der Fahrzeugmiete zzgl. aller Gebühren und Kosten (z.B. Reinigungskosten,
Übergabegebühren, Hundepauschalen etc.)
Maßgebend für den Rücktrittszeitraum ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Einschreiben) beim
Vermieter. Eine Nichtabnahme/Nichtabholung des Fahrzeuges gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos
wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
d) Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe
entstanden ist.
6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren
a) Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an der im Vertrag
vereinbarten Wohnmobilstation zu übernehmen und zurückzugeben.
b) Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und der Führerschein im Original vorzulegen und das
Übergabeprotokoll ist auszufüllen. Durch die Unterzeichnung des Protokolls erkennen der Vermieter und der
Mieter den protokollierten Zustand des Fahrzeugs vorbehaltlos an. Der volle Mietpreis und die Kaution müssen
entrichtet sein. Ansonsten kann das Fahrzeug vom Mieter nicht übernommen werden.
c) Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Als Ergänzung dazu liegen dem
Fahrzeug Bedienungsanleitungen bei.
d) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen und außen
gereinigt, vollgetankt und in protokolliertem Zustand zurückzugeben.
e) Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht oder ungenügend gereinigt, werden die tatsächlichen
Reinigungskosten, mindestens jedoch folgende Beträge berechnet: Außenreinigung: 55, -€, Innenreinigung: 125, -€,
Toilettenreinigung: 80, -€. Bei außergewöhnlicher Verunreinigung behält sich der Vermieter eine Nachberechnung
vor. Die Reinigungen können vorab auch an den Vermieter beauftragt werden. Dazu bedarf es einer Vereinbarung
im Mietvertrag. Bei der Durchführung der Innenreinigung durch den Vermieter, hat der Mieter dennoch das
Fahrzeug in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Dazu gehören das Beseitigen des Mülles und der restlichen
Vorräte. Ebenso muss Kühlschrank, Spüle, Waschbecken, Dusche, Herd, Backofen und Toilette grundgereinigt sein.
Ansonsten ist das Fahrzeug trotz Reinigung durch den Vermieter besenrein zu hinterlassen.
Hier behält sich der Vermieter eine entsprechende Nachberechnung vor, wenn das Fahrzeug zu starke
Verunreinigungen aufweist.
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Im Falle einer ungereinigten Rückgabe des Fahrzeuges wird der Vermieter die Kaution einbehalten, bis nach
Reinigung des Fahrzeuges erkennbar ist, ob das Fahrzeug tatsächlich schadenfrei zurückgegeben wurde, siehe
Kaution Punkt 4.
f) Ist das Fahrzeug nicht vollgetankt, so wird zusätzlich zu den Nachbetankungskosten eine
Aufwandsentschädigung von 20, -€ berechnet.
g) Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet.
7. Berechtigte Fahrer