Versicherungen für Autovermieter – ein heikles Thema?

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Die Autovermieterbranche hat, was das Thema Versicherungen angeht, zu kämpfen. Besonders betroffen sind davon Neueinsteiger und noch nicht lang etablierte Unternehmen. Der Hintergrund ist, dass Autovermietungen gewissen Risiken ausgesetzt sind, die den Versicherungsgesellschaften zu stark zu Lasten fallen können. Dieses versicherungsseitige Risiko wird wiederum in Form hoher Prämien auf die Versicherungsnehmer umgelegt.

Mietwagen – auch gerne Selbstfahrervermietfahrzeuge genannt – werden regelmäßig von verschiedenen Personen gefahren und häufiger als andere Fahrzeuge genutzt. Dies stellt ein erhöhtes Risiko dar, das für Versicherungen schwer zu kalkulieren ist. Daher ist es nicht ganz leicht, eine Versicherung/ein Versicherungsunternehmen für sich zu gewinnen, welches die Deckung in einer entsprechenden Höhe übernimmt. Folglich geraten immer mehr Autovermieter in die Situation, dass sie die obligatorische Haftpflichtversicherung nicht bezahlen/ nachweisen können, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV), eine Zusammenkunft von ca. 300 Mietwagenunternehmen zu einer wirksamen Interessenvertretung, bittet die Politik daher um Unterstützung. Die gesetzliche Regelung nach dem Pflichtversicherungsgesetz darf der Existenz einer Branche nicht im Weg stehen. Was sollten Autovermieter am besten beachten?

Versicherungen im Kfz-Bereich ausreichend abschließen

Der Versicherungsbedarf bei Autovermietern ist mit dem anderer Dienstleistungsunternehmen vergleichbar (siehe Tabelle). Die Erklärungen zu den verschiedenen Versicherungen finden Sie in unserem Artikel über den allgemeinen Versicherungsschutz für Unternehmen.

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Neben diesen Versicherungen sorgt zusätzlich eine Kfz-Haftpflicht und eine Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb (KfzSBHH) für einen umfangreichen Schutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs geschehen. Die Kaskoversicherung sichert Schäden am Auto ab, die z. B. durch Wetterbedingungen oder einen Diebstahl vom Betriebsgelände vorkommen. Nicht versichert ist hier die Unterschlagung des Mietwagens. Unterschlagung bedeutet, dass der Fahrzeugmieter den Wagen nicht mehr zurückbringt. Für diesen Fall kann zusätzlich eine Diebstahlversicherung abgeschlossen werden.

Beispiele:
a) Bei der Vermietung des Mietwagens kommt es zu einem Unfall, bei welchem die Kleidung eines Fußgängers beschädigt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der KfzSBHH tritt für den Personen- und Sachschaden des Fußgängers ein. Verfügt das gemietete Fahrzeug über eine eigene Versicherung, wird die Versicherung des Mieters nicht benötigt.

b) Ein Mitarbeiter unternimmt mit einem Mietwagen eine kurze Probefahrt, bei welcher es aufgrund einer Unachtsamkeit zu einem Unfall kommt. Das Auto wird beschädigt. Die Vollkaskoversicherung der KfzSBHH bezahlt den Schaden am Mietwagen. Darunter fallen auch mögliche Folgeschäden.

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Kontaktaufnahme zu Assekuradeuren und Versicherungsmaklern

Sogenannte Assekuradeure spezialisieren sich auf das Thema Sachversicherungen. Dies sind Mehrfachagenten, die als selbstständige Versicherungsvermittler agieren und verschiedene Versicherungen unter Vertrag nehmen. Sie agieren wie gängige Versicherungsunternehmen, das heißt, dass sie im Namen der jeweiligen Gesellschaft Prämien finden, Risiken in Deckung nehmen und Schäden regulieren. Hieran ist für Autovermieter interessant, dass mit bestimmten Deckungskonzepten aus verschiedenen Versicherungstarifen unterschiedlicher Versicherer spezielle Risikoabsicherungen entwickelt werden. Diese Vermittler von Spezialversicherungen bieten Autovermietern die Option, einen geringeren Beitrag zu zahlen wenn sich die Schadensbegrenzung im Laufe einer vereinbarten Zeit verringert, während bereits aktive Vermieter schon zu Beginn mit einem risikogerechten Beitrag anfangen können.

Beispiel:
Bei einer Unternehmensgründung werden für 40 Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Der Jahresbeitrag im 1. Versicherungsjahr beträgt 55.000 Euro. Umgerechnet sind das ca. 115 Euro pro Fahrzeug und Monat. Aufgrund einer geringen Anzahl an Unfällen über mehrere Jahre sinkt der Jahresbeitrag auf 38.750 Euro, woraus sich ein monatlicher Beitrag von nur 80 Euro ergibt.

Ein weiterer indirekter Weg zu einer Versicherungsfirma kann über Versicherungsmakler erfolgen. So erhalten Sie ausreichend Informationen über die im Versicherungsmarkt angebotenen Leistungen, denn ohne professionellen Hintergrund sind diese manchmal schwer zu überblicken. Versicherungsmakler haben Zugriff auf qualifiziertes Expertenwissen und sind nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden. Sie vertreten Ihre Interessen und verhandeln mit Versicherungen um Preise und Leistungen. Das kostet für Sie wiederum kein Geld, da der Makler seine Provision von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einfordert.

Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen über Versicherungsberater:
Bundesverband der Versicherungsberatung e.V.
Merkblatt Selbstfahrervermietung 

Häufige Fragen zu Versicherungen für Autovermieter

Was ist ein Selbstfahrervermietfahrzeug?

Mietwagen, die häufig von unterschiedlichen Personen gefahren werden, werden auch als Selbstfahrervermietfahrzeuge bezeichnet. Die Einstufung als Selbstfahrervermietfahrzeug ist für Versicherungsträger relevant, die für die häufige Nutzung eine spezielle Selbstfahrervermietversicherung anbieten.

Was ist ein Assekuradeur?

Unter Assekuradeur versteht man einen Versicherer bzw. Versicherungsträger oder auch Versicherungsagenten. Der Begriff Asskuradeur ist veraltet und wird heute nur noch selten verwendet.

Was bedeutet Haftpflicht bei einem Mietwagen?

Eine Haftpflichtversicherung deckt jene Schäden ab, die durch Verschulden des Fahrers an Dritten (Gegenständen und Personen) entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist bei der Anmietung eines Fahrzeugs in nahezu allen Ländern obligatorisch.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Automiete?

Unter Selbstbeteiligung versteht man den Eigentanteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadens- bzw. Versicherungsfall selbst zu tragen hat.

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