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Die wichtigsten Gerüstklassen im Überblick

Die wichtigsten Gerüstklassen und ihre Bedeutung.

Im Handumdrehen zur richtigen Gerüstklasse

Die Gerüstklassen wurden in der DIN 4220 in sechs Kategorien unterteilt. Diese Norm wurde durch die DIN EN 12811 ergänzt. Darin werden Gerüste in Breitenklassen, Höhenklassen und Lastklassen aufgeteilt. Im Folgenden erklären wir, was es mit diesen Normen und Klassen auf sich hat und was es beim Gerüst aufbauen zu beachten gibt.

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Gerüst Breitenklassen

Die Breite von Arbeits-, Bau- und Schutzgerüsten wird nach folgendem Schema klassifiziert:

  • W 06: 60 cm – 89 cm
  • W 09:    90 cm – 119 cm
  • W 1,2:   120 cm – 149 cm
  • W 1,5:   150 cm – 179 cm
  • W 1,8:   180 cm – 219 cm
  • W 2,1:   210 cm – 239 cm
  • W 2,4:   240 cm und größer

Gerüst Höhenklassen

Die DIN EN 12811-1 unterteilt Gerüste in zwei Höhenklassen. Das entscheidende Maß ist zur Einteilung der Höhenklasse die „lichte Schulterhöhe zwischen den Gerüstlagen“ sowie der Abstand zwischen den Gerüstlagen und den Querriegeln bzw. Gerüstgegenhaltern. Man könnte diesen Abstand auch einfach als „Durchgangshöhe“ bezeichnen.

Alle Gerüste mit einer Durchgangshöhe von unter 1,90 Meter gehören zur Höhenklasse 1. Alle Gerüste mit einer größeren lichten Höhe zwischen den Gerüstlagen gehören zur Höhenklasse 2. In Deutschland sind Systemgerüste üblicherweise auf die Höhenklasse 1 ausgelegt.

Zwei Arbeiter mit Schutzkleidung auf Baugerüst

Gerüst Lastklassen

Die Lastklassen sind wohl die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale für die Auswahl von einem Arbeitsgerüst. Sie legen fest, welches Gerüst für welche Aufgaben eingesetzt werden darf. Die Lastklassen geben eine exakte Auskunft darüber, wie hoch ein Gerüst belastet werdend darf.

Achtung: Bei hoch belasteten Gerüsten muss auch der Untergrund entsprechend vorbereitet sein. Notfalls müssen die Gerüstfüße mit Betonplatten oder Kanthölzern unterbaut werden, damit seine Standfestigkeit auch bei hohen Belastungen gesichert bleibt.

Lastklasse 1

Die Lastklasse 1 ist für Inspektionsarbeiten ausgelegt. Sie gestattet ein Begehen des Gerüsts und ggf. das Mitführen von leichtem Handwerkzeug oder Geräten. Gerüste der Lastklasse 1 dürfen aber nicht für Arbeiten verwendet werden, bei den Baumaterialien auf den Gerüstdielen abgelegt werden. In der Lastklasse 1 ist die gleichmäßig verteilte Last pro Quadratmeter auf 0,75 kN pro Quadratmeter begrenzt.

Lastklasse 2

Die Gerüste der Lastklasse 2 gestatten das Ausführen von Arbeiten, jedoch dürfen keine Baustoffe auf dem Gerüst abgelegt werden. Das Mitführen von Handwerkzeugen, beispielsweise schwere Bohrmaschinen oder Stemmhämmer, ist aber möglich. Schwere Kompressoren oder Stromaggregate müssen aber entweder im Innenbereich des Gebäudes oder auf dem Erdboden abgestellt bleiben. Die Flächenlast ist in der Lastklasse 2 auf 1.5 kN pro Quadratmeter begrenzt. Als Kleingerüst oder Gerüst für Innen ist die Lastklasse 2 schon häufig verwendbar.

Lastklasse 3

In der Lastklasse 3 ist das Ablegen von leichten Baustoffen möglich. In dieser Klasse gilt die Flächenlast von 2,00 kN pro Quadratmeter. Dies sind Gerüste, die für Maler oder Isolierer zulässig sind. Deswegen nennt man diesen Typ im Gerüstbau auch Malergerüst. Verputzer können diese Gerüste ebenfalls verwenden, wenn sie ihr Material von einem außenstehenden Silo beziehen. Das Ablegen schwerer Fertigputz-Säcke ist auf diesen Gerüsten nicht zulässig. Auch in Lastklasse 3 kann ein Kleingerüst, Fahrgerüst oder Gerüst für Innen verwendet werden.

Lastklasse 4-6

Ab der Lastklasse 4 ist eine mindeste Gerüstbreite der Klasse W09 erforderlich. Hierbei handelt es sich um das typische Maurergerüst oder Traggerüst. Die Breite gewährleistet, dass die Passierbreite von mindestens 20 cm auch bei abgelegtem Baumaterial noch möglich ist. Mit einer Flächenlast von 3 – 6 kN, das entspricht etwa 300 – 600 kg, ist eine ausreichende Flächenlast für Zementsäcke, Steinpakete, Mörtelwannen und andere schwere Materialien gegeben. In diesen hohen Lastklassen müssen weitere Teilflächenlasten eingehalten werden.

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Gerüst richtig aufbauen: 8 Tipps

  1. Bei einem Neubau ist in der Regel ab dem Erreichen der ersten Etage ein Gerüst erforderlich. Es ist sinnvoll, mit dem Gerüst aufbauen vor dem Gießen der ersten Geschossdecke anzufangen. Damit wird bereits beim Betonieren für einen ausreichenden Schutz der Arbeiter gegen Abstürzen gesorgt.
  2. Die Gerüstklassen müssen stets passend zur Verwendung oder darüber gewählt werden. Unterdimensionierungen kann hohe baurechtliche Strafen nach sich ziehen. Bei einem Unfall ist der Bauverantwortliche haftbar.
  3. Vor dem Bau des Gerüstes muss der Erdboden geprüft werden. Bei weichem Lehmboden oder Wiese wird das Gerüst mit entsprechenden Unterbauten, beispielsweise Betonplatten oder Kanthölzer, abgestützt.
  4. Ein Gerüst wird etagenweise mit ausreichend vielen Ankern an der Hauswand befestigt. Dazu müssen die vorgeschriebenen Anker und Dübel verwendet werden. Heimwerker sollten stets System- oder Modulgerüste bevorzugen. Sie sind schneller aufgebaut, leicht im Transport und sind technisch keine große Herausforderung. Für den Aufbau eines Stangengerüstes ist ein professioneller Gerüstbauer erforderlich.
  5. Wenn eine Wärmedämmung an die Außenwand angebracht werden soll, muss der Abstand zwischen Gerüst und Wand entsprechend groß gewählt werden.
  6. Jedes Modul eines Gerüstes wird vor dem Aufbau auf Mängel und Schäden untersucht. Verbogene, fehlerhafte oder gebrochene Elemente sind nicht zulässig. Schweißarbeiten an Gerüstelementen sind ebenfalls unzulässig.
  7. Vor dem Einsatz des Gerüstes wird es eingehend auf Weggleiten, Umkippen oder Abheben geprüft. Es darf zu keiner Seite mehr Spiel haben. Die Schutzabstände zu Elektrokabeln sind einzuhalten.
  8. Ein Gerüst wird immer vollständig aufgebaut! Die Außengeländer sind stets zweiteilig mit zusätzlicher Fußleiste.
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