Standort: Bamberg, Deutschland
Art.-Nr.: 5876290732

Meyer Sound UPA-700 Set 1 | Aktive PA-Anlage | Großbeschallungsanlage für bis zu 500 Personen

Lieferung möglich

Beschreibung

Die kompakten UPA-1P Lautsprecher gepaart mit dem UltraHigh-Power 700-HP Subwoofern sind das ideale Setup für alle profesionellen Bereiche. Sie sind das optimale Beschallungssystem für kleinere (Stadt)-Feste, Zeltveranstaltungen, Geburtstage, Hochzeiten oder Tagungen und Kongresse mit bis zu 500 Personen. 
 

Die aktiven 700-HP 2x18 Subwoofer liefern ein hohes und anhaltendes Arbeitsniveau bei extrem hohem Impulsverhalten und minimalen Verzerrungen über den gesamten Arbeitsbereich zwischen 25Hz bis 150Hz. 
 
Die aktive UPA-1P liefert einen hohen Output, niedrige Verzerrung und gleichbleibend polare Wiedergabe in einem kompakten Gehäuse. Der Lautsprecher bietet außerordentliche Treue und Energie mit hochstrukturierter und symmetrischer Deckung bei einem 100-Grad horizontalen und 40-Grad vertikalen Abstrahlwinkel. 
 

Lieferumfang: 

2x Meyer Sound 700-HP (2250 W peak) 
2x Meyer Sound UPA-1P (1000 W peak) 
2x Boxenstativ 
inkl. aller Kabel 
 


 
Technische Daten 
 
UPA 
 
Bestückung: 1 x 12" / 1 x 3" 

Abstrahlwinkel (H x V): 100° x 40° 

Eingänge: XLR 3Pol / RMS 

Ausgänge: XLR 3Pol / RMS 

Leistung in W(RMS): 550W 

Frequenzgang (Hz): 60 Hz - 18 kHz 

Gewicht: 34,93kg 

Abmessung: 368mm x 569mm x 363mm 

Leistungsaufnahme (230V): 1,4A / 1,6A (

Max. Peak dB SPL: 133 dB 

Anschlussart: powerCON 

Aktiv/Passiv: Aktiv 

Verpackung: 2er-Case 

 
 
700HP 
 
Typ: Subwoofer 

Bestückung: 2 x 18" 

Abstrahlwinkel (H x V): 360° 

Eingänge: XLR 3Pol 

Ausgänge: XLR 3Pol 

Leistung in W(RMS): 2250W 

Frequenzgang (Hz): 28 Hz - 150 Hz 

Gewicht: 92,53kg 

Abmessung: 1167mm x 572mm x 762mm 

Leistungsaufnahme (230V): 4A / 9,5A (< 1 Sek.) 

Max. Peak dB SPL: 139 dB 

Anschlussart: CEE Blau 230V 16A 

Aktiv/Passiv: Aktiv 

Verpackung: 2er-Dolly 

Selbstverständlich weisen wir Sie in den Aufbau und den Gebrauch der Geräte ein. Gerne übernehmen wir auf Anfrage auch die Anlieferung, den Auf- und Abbau für Sie. Änderungen des Lieferumfangs und die Betreuung ihrer Veranstaltung sind auf Anfrage ebenfalls möglich. 

 

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Dann sind Sie bei uns richtig - Jetzt zur kostenlosen Beratung! 

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich vom Fachpersonal über die Möglichkeiten für Ihr Event beraten, sokönnen Sie aus Jahrzehnten an Erfahrung im Veranstaltungsbereich profitieren! 
 
Ihr HD-Event Team 
Lagerhausstraße 4 - 96052 Bamberg

Mietbedingungen

Mietbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Mietzeit & Zahlung

1.1. Mietbeginn ist bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der HD-Event GmbH oder dafür beauftrage Unternehmen.

1.2. Stellt sich nach einem Ratenkauf heraus, dass der Kunde unregelmäßig zahlt, schuldet er ebenfalls Zinsen in Höhe von 4 %.

1.3. Weiterhin behalten wir es uns vor, die Geräte wieder einzuziehen, bis alle fälligen Raten gezahlt sind. Alle mit der Rückholung der Geräte, sowie der Eintreibung der ausstehenden Geräte anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Solange Geräte nicht bezahlt sind, ist Mitarbeitern der Firma HD-Event GmbH jederzeit Zutritt zum Aufbewahrungsort der Geräte zu gewähren.

1.4. Die Veräußerung nicht bezahlter Geräte an Dritte ist unzulässig.

§ 2 Preise

Alle unsere Mietpreise sind netto, verstehen sich in Euro (€) zzgl. der aktuellen MwSt. und sind, wenn nicht anders vereinbart, pro Tag zu rechnen. Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.Ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend.

Unsere Preise gelten ab dem Lager der Firma HD-Event GmbH. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des

Mietgegenstandes werden, wenn nicht anders schriftlich vermerkt gesondert berechnet.

2.1 Mietrabatte

Wenn Sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, die Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen.

§ 3 Annullierungskosten

3.1. Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern:

Rücktritt bis 3 Wochen vor Projektbeginn: 20 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 50 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 1 Woche vor Projektbeginn: 65 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 4 Werktage vor Projektbeginn: 80 % des vereinbarten Betrages.

Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort bzw. nicht Erscheinen am Abholtermin 100 % des vereinbarten Betrages

3.2. Entstandene Planungskosten sind von den Regelungen unter 3.1. ausgeschlossen und werden bei Annullierung zu 100% der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstanden Kosten berechnet.

§ 4 Gefahrenübergang und Haftung

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über.

Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach Bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen.

Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen.

Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht.

Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben.

Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipments und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung,

Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.

§ 5 Rückgabe der Mietsache

Der Besteller hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Kosten der Reparatur oder eines Ersatzgerätes zu tragen.

Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern usw. die nachweislich mutwillig oder durch Kurzschluss

zerstört wurden, hat der Besteller/Mieter den Neupreis derselben zu zahlen.

Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 35 €/Std. zu zahlen.

§ 6 Mietzeitraum, Verzug

Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen.

Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und bar zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen.

§ 8 Sonstiges

Der Besteller hat Angestellten der HD-Event GmbH jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen.

Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte während einer

Veranstaltung bedient wird, hat der Besteller/Veranstalter in diesem Zeitraum für ausreichende unentgeltliche

Verpflegung dieser Personen zu sorgen. Kommt der Besteller/Veranstalter dieser Verpflichtung nicht in

ausreichendem Maße nach, werden zusätzliche benötigte Speisen & Getränke der Person/en dem Besteller

zusätzlich in Rechnung gestellt.

Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen

an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns genehmigt wurde.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Bamberg. Bei allen sich aus dem

Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.


Stand Januar 2023

Technische Daten

  • Leistung (W)
  • 4250 W
  • Typ
  • Komplettsysteme
  • Beschallungskapazität
  • Mehr als 500 Gäste

Vermieter

HD-Event GmbH
+49...  Rufnummer anzeigen
icon Erento Zertifikat für Exzellenz – 2023
Gesamtbewertung des Vermieters:
5
(*)(*)(*)(*)(*)
7 Bewertungen
Frank F.
(*)(*)(*)(*)(*)
31.10.2023

Guter Service, hat alles reibungslos geklappt


Stefan D.
(*)(*)(*)(*)(*)
04.10.2023

Gute Kommunikation, perfekter Ablauf. Gerne wieder.


Markus
(*)(*)(*)(*)(*)
19.06.2023

Alles reibungslos. Top - kann man nur empfehlen.

Standort

Lagerhausstraße 4
96052 Bamberg
Deutschland
Öffnungszeiten
Montag10.00 - 16.00Uhr
Dienstag10.00 - 16.00Uhr
Mittwoch10.00 - 16.00Uhr
Donnerstag10.00 - 16.00Uhr
Freitag10.00 - 16.00Uhr
Samstagauf Anfrage
Sonntagauf Anfrage

Standorte

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