



Feuerwehr Maggie, das einzigartige Eventfahrzeug für ihr Event!
/mieten/party_messe_events/ton_beschallung/beschallungsanlage/4884667520.htmlBeschreibung
Ihre Veranstaltung. Ihr Highlight. Unsere Maggie.
Sie suchen für Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes? Etwas, das Ihre Gäste – ob groß oder klein – garantiert zum Staunen bringt? Und das Ganze, ohne nervenraubendes Koordinieren von Auf- und Abbau?
Dann ist unsere Maggie genau das Richtige für Sie!
Mit viel Liebe zum Detail haben wir unsere Maggie speziell für Veranstaltungen umgebaut und ausgestattet. Eine leistungsstarke Soundanlage, professionelle Lichttechnik, Nebelmaschinen, kaltes Effekt-Feuer, eine Popcornmaschine und eine Fotobox machen sie zu einem echten Erlebnis und zum Mittelpunkt Ihrer Veranstaltung.
Ob Firmenevent, Umzug, Vereinsfest, Festival, Open-Air-Veranstaltung oder Hochzeit – Maggie ist vielseitig einsetzbar und sorgt überall für die passende Atmosphäre. Dank ihrer Geländegängigkeit sind auch bei der Wahl des Veranstaltungsortes kaum Grenzen gesetzt.
Und das Beste: Sie haben selbst die Kontrolle!
Einfach an einem Stromanschluss einstecken oder im Generatorbetrieb starten und schon können Sie die komplette Anlage ganz nach Ihren Wünschen steuern. Ob beeindruckender Sound, stimmungsvolle Beleuchtung, spektakulärer Nebel oder unsere besonderen Gadgets – Sie entscheiden, was Ihre Veranstaltung einzigartig macht.
Maggie ist nicht einfach nur Technik auf Rädern – sie ist Ihr mobiles Veranstaltungserlebnis.
Egal, ob Sie Ihre Gäste begeistern, für die richtige Stimmung sorgen oder einfach ein ganz besonderes Highlight bieten möchten: Maggie bringt das gewisse Etwas zu Ihrer Veranstaltung.
Was ist immer dabei?
- Licht- und Soundanlage.
- Intelligente KI-Lichtsteuerung, passend zur abgespielten Musik.
- Steuerung über beiliegendes Tablet.
- Anschlussmöglichkeit von DJ-Pulten, Musikgeräten über Bluetooth oder XLR (Adapter auf 3,5mm oder 6,3mm Klinke sowie auf USB-C und Lighning liegen bei).
- Nebelmaschinen auf beiden Seiten (Nebelfluid wird separat mit 10,00 € / Liter abgerechnet, sofern nicht selbst aufgefüllt).
- Elektrisch ausfahrbare Markisen auf beiden Seiten
- An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort innerhalb von 50km um unseren Standort in Backnang (Mehrkilometer und Maut gegen Aufpreis möglich).
Was kostet es uns, wenn wir Maggie auf unserer Veranstaltung möchten?
- Tagsüber (zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr): 800,00 €
- Über-Nacht (z.B. von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr): 950,00 €
- Kleines Wochenende (Freitagmorgen 9.00 Uhr - Samstagabend 20.00 Uhr): 1.500,00 €
- Großes Wochenende (Freitagmorgen 9.00 Uhr - Montagmorgen 9.00 Uhr): 2.200,00 €
Zuzüglich Anfahrts- und Versicherungspauschale in Höhe von 100,00 €. Die Anfahrts- und Versicherungspauschale wird bei einer Anfahrt von mehr als 50km verrechnet.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Ja. Da uns Maggie wirklich wichtig ist und wir möchten, dass Sie noch lange Zeit im Einsatz ist wird vor Übergabe eine Kaution in Höhe vo 1.000 € fällig. Diese wird, sofern keine Schäden oder starke Verschmutzungen vorhanden sind, nach Rückgabe zurückgezahlt.
Welche Sonderoptionen stehen gegen Aufpreis zur Verfügung?
- Vintage-Fotobox mit Bildspeicherung auf eigenem USB-Stick (zzgl. 119,00 €)
- Vintage-Fotobox mit Direktdruck bis 700 Bilder (zzgl. 357,00 €)
- Popcorn-Maschine mit 2kg Popcorn-Mais und Tüten - Reicht für ca. 100 Personen (zzgl. 238,00 €, wenn gereinigt zurückgegeben wird!)
- Generatornutzung: Wenn Benzintank selbst aufgefüllt wird ist dies kostenfrei. Ansonsten wird jeder Liter Benzin mit 3,00 € in Rechnung gestellt (Nebelmaschinennutzung im Generatorbetrieb nicht möglich).
- Personalbetreuung 69,00 € / h. Zwischen 20.00 Uhr und 0.00 Uhr erfolgt ein Aufschlag von 25%. Zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr erfolgt ein Aufschlag von 50%.
Alle unsere Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
Was müssen wir vorbereiten, wenn wir Maggie nutzen möchten?
- Ein tragfähiger Untergrund muss gewährleistet sein (9.000 kg Traglast).
- Durchfahrtshöhe von 3,20m.
- Durchfahrtsbreit von 2,50m.
- Stromanschluss mit 230V-CEE-Steckdose (3x16A)
- Anwesenheit bei Anlieferung und Abholung
Hinweis für Vereine und gemeinnützige Organisationen:
Gerne finden wir für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen individuelle Lösungen. Tretet hierfür gerne direkt mit uns in Kontakt.
Ausweis von Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist auf unseren Rechnungen ausgewiesen.
Video
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Bedingungen allgemein
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausnahmslos aufgrund dieser Geschäftsbeziehung. Alle weiteren Geschäfte sind somit eingeschlossen und müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragsbestätigung durch den Kunden gelten diese als angenommen.
2. Voraussetzungen für die Vermietung
Der Kunde darf den Mietgegenstand dritten Personen nicht zu überlassen. Eine Weitervermietung wird hiermit explizit ausgeschlossen. Der Kunde muss über einen gültigen Personalausweis verfügen und diesen bei Bedarf dem Vermieter aushändigen. Bei juristischen Personen ist auf Verlangen ein Handelsregisterauszug vorzulegen, welcher nicht älter als 3 Monate sein darf. Der Kunde hat vor der Vermietung dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Aufstellung des Fahrzeugs gegeben sind.
3. Verträge und Angebote
Alle Angebote sind, soweit nicht anders benannt, in Euro ausgewiesen. Die Miet–/ und Angebotspreise sind grundsätzlich Nettopreise und auch nicht automatisch Skontofähig. Angebote sind 14 Tage gültig, sofern keine andere Angebotszeit schriftlich auf dem Angebot hinterlegt wurde.
4. Zahlungsweise
Die Kaution ist bis spätestens eine Woche vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Der Mietpreis ist nach Eingang der Rechnung durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Vermieters zu zahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen wurde. Die Kaution wird nach Zahlung der Rechnung und ggfs. Abzug von Schäden oder weiteren Leistungen auf das Konto des Kunden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
5. Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt bei nicht fristgerechter Begleichung der Zahlung ohne Angabe den Auftrag zu unterbrechen oder abzubrechen. Ebenfalls sind wir berechtigt, entstandene Kosten von der Kaution abzuziehen. Eine gütige Einigung wird immer grundsätzlich angestrebt. Eine Verzinsung erfolgt nach Zahlungsverzug von 5% über dem aktuellen Zinssatz.
6. Stornierung
Der Kunde verzichtet generell und ausdrücklich auf die Stornierungsklausel, da das Fahrzeug bei Auftragserteilung nicht mehr anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall der Nichtinanspruchnahme hat der Kunde die Zahlung trotzdem zu 70% vorzunehmen und erklärt sich damit einverstanden. Sollte der Kunde innerhalb von 7 Tagen vor dem Event stornieren, so sind 90% des Preises zur Zahlung fällig.
7. Mietgegenstände Rückgabe
Alle Mietgegenstände sind vom Kunden in dem Zustand, wie zu Beginn der Übergabe, zurück zu geben. Davon ist der normale Verschleiß ausgeschlossen. Im Falle einer Beklebung der Fahrzeuge werden im Falle von Lackschäden durch das Entfernen der Folien oder anderen Materials die Kosten für die Instandsetzung dem Kunden in Rechnung gestellt. Beklebungen sind grundsätzlich untersagt. Klebeband, Bohrungen oder andere Befestigungen sind am Fahrzeug ebenfalls untersagt. Bei jeder Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Auf diesem werden Schäden und Mängel zu Beginn und zum Ende des Mietverhältnisses festgelegt.
8. Vereinbarungen und Änderungen (ausschließlich in schriftlicher Form)
Jegliche Änderungen der Mietverträge bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen, auch unter Zeugen sind nicht als gültig anerkannt.
9. Bewachung
Bei mehrtägigen Veranstaltungen an einem Ort ist das Fahrzeug in den veranstaltungsfreien Zeiten (während der Zeiten sich kein Fahrer:in oder Betreuer:in am Fahrzeug ununterbrochen befindet) durch den Kunden in geeigneter Weise unter Aufsicht zu stellen.
10. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet wie im Angebot angegeben. Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Unabhängig von der vereinbarten Mietzeit darf der Kunde das Fahrzeug nur solange nutzen, als ausreichende Barmittel zur Befriedigung der Ansprüche des Vermieters zur Verfügung stehen. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit hat der Kunde eine Vertragsstrafe von 1.500,00 €/Tag zu zahlen. Ferner ist der Vermieter bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit sowie im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder dessen Kündigung berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Kunden wieder in seinen Besitz zu nehmen oder durch Dritte in Besitz nehmen zu lassen. Bei Überschreitung der Mietzeit haftet der Kunde für alle nach Ablauf der Mietzeit eintretenden Haftungs- / und Kaskoschäden. Die kosten für Fahrer:in, Maut, Diesel/Benzin sind in der Vertragsstrafe nicht berücksichtigt und werden gesondert berechnet.
12. Zufahrtsweg und Abfahrtswege
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrtswege vor der Veranstaltung und die Abfahrt nach der Veranstaltung ohne Verzögerungen von statten geht. Kommt es zu Verzögerungen haftet der Kunde selbst. Verzögert es sich um mehr als einen Kalendertag ist pro Tag ein Betrag in Höhe von 90% des Tagessatzes zzgl. der Vertragsstrafe bei Überschreitung der Mietzeit zu entrichten.
13. Gebühren für Straßennutzung und Sondergenehmigungen
Soweit im Angebot nichts gesondert geregelt ist, sind Maut und Sondergenehmigungen im Ausland nicht automatisch im Mietpreis enthalten und werden gesondert abgerechnet. Der Kunde hat sich frühzeitig um diese zu kümmern.
14. Abnahme und Übergabe unmittelbar vor Auftragsbeginn
Der Kunde hat das Recht und die Pflicht potentielle Vorleistungen zu überprüfen und die Abnahme und Übergabe spätestens unmittelbar vor Beginn auszuführen. Eventuelle Mängel sind dabei unverzüglich zu protokollieren und festzuhalten und mitzuteilen. Mit der Übergabe erkennt der Kunde an, dass sich der Mietgegenstand in einsatzbereitem, sauberem und mangelfreiem Zustand befindet und dass das Zubehör sowie die übergebenen Papiere in Ordnung und vollständig sind. Bei Verlust der übergebenen Papiere ist hier eine Strafe von 500€ zu bezahlen.
15. Haftung
Der Vermieter steht für fachliche und pünktliche Ausführung der Aufträge ein. Wenn Auftragstermine oder Leistungen in Folge höherer Gewalt, Unfall oder durch Verschulden Dritter nicht eingehalten werden können, berechtigt es den Kunden nicht zum Rücktritt, oder Inanspruchnahme für Schadenersatz. Dasselbe gilt, wenn Veranstaltungstermine aus welchem Grund auch immer abgesagt werden. In diesem Fall entfällt eine Haftung des Vermieters. Der Vermieter bietet dann jedoch eventuell einen Ersatztermin an. Sofern durch die Terminverschiebung Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Weiter haftet der Vermieter nicht für Vorgaben von Veranstaltern, diese sind vom Kunden im Vorfeld selbst zu klären. Grob fahrlässige oder Beschädigungen an dem Fahrzeug durch den Kunden oder sonstige Personen, sind vom Kunden zu tragen. Generell ist Sorge zu tragen, dass potentielle Beschädigungen vermieden werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie außergewöhnlicher Abnutzung an dem Mietobjekt entstanden sind, sowie für die hierdurch bedingten Reparaturkosten, die eingetretene Wertminderung und die Kosten etwaiger Gutachten und die Rechtsberatung. Die Ausfallkosten bei Reparatur werden für das Fahrzeug zusätzlich mit 550€ / Tag dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung und Schadensersatzansprüche bei Ausfall oder Abbruch von Veranstaltungen, aus welchem Grund auch immer. Auch nicht wegen technischen Ausfällen insbesondere von Musikanlagen und Stromerzeuger, als auch jeglicher angemieteten Ausstattung.
Sofern an die von uns gestellten PA-Anlagen irgendwelche fremden Geräte angeschlossen werden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung, sollte es hierbei zu Komplikationen oder Schäden an unserer eigenen Anlage führen. Diese sind dann durch den Kunden zu tragen. Mit dem PA- und Lichtequipment ist sorgfältig umzugehen, wer vorsätzlich das Equipment in jeglicher Art beschädigt trägt die Kosten der Reparatur.
16. Versicherung bei Veranstaltungen
Der Kunde ist verpflichtet eine eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, da der Vermieter nicht haftet, wenn fremde Personen die Fahrzeuge besteigen oder beschädigen. Ein Besteigen des Fahrzeugs wird ausdrücklich untersagt.
Außerdem wird dem Kunden empfohlen, eine Haftpflichtversicherung gegen Vandalismus oder Beschädigungen abzuschließen. Diese Versicherung sollte auch die PA-und Lichttechnik einschließen.
17. Versicherungsschutz
Das Mietobjekt (Generatoren, Technik allgemein, wie Musikanlagen, Dj Equipment) sind durch die Haftpflichtversicherung des Kunden während der Mietzeit zu versichern.
18. KFZ Versicherung
Das Mietobjekt ist im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit auch Versichert.
19. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Besonders hat der Kunde ständig (in regelmäßigen Abständen) die Betriebssicherheit zu prüfen.
20. Fahren mit dem Fahzeug
Das Fahrzeug darf nur von Mitarbeitenden von CORE bewegt werden. Dies hat versicherungstechnische Gründe.
21. Reinigung
Das Fahrzeug und das dazu gemietete Material muss in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Für Verschmutzungen, welche nicht durch den Kunden entfernt wurden wird eine Pauschale in Höhe von 450€ Netto in Rechnung gestellt. Diese trägt der Kunde. Die Verunreinigungen werden dokumentiert.
22. Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung besteht auch bei mündlicher Beauftragung vom Kunden und ist für diesen bindend. Sofern dies von CORE ebenso mündlich oder schriftlich zugesagt wurde.
23. Aufrechnungs-/ und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
24. Unterlagen
Unterlagen, die der Kunde von uns erhalten hat wie Abbildungen, Skizzen usw. bleiben im Eigentum von CORE, soweit CORE das Urheberrechte an diesen Unterlagen oder Bildern zustehen. Diese dürfen an Dritte nur mit ausdrücklichen Zustimmung von CORE