1. Vertragsgegenstand & Chauffeur-Service
• Ausschließlich mit Fahrer: Die Vermietung des Fahrzeugs erfolgt ausnahmslos inklusive eines professionellen Chauffeurs. Eine Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter oder Dritte zur Selbsterfahrung ist strengstens ausgeschlossen.
• Fahrgastsicherheit: Den Anweisungen des Chauffeurs bezüglich der Fahrzeugsicherheit und des Verhaltens im Fahrzeug ist Folge zu leisten.
2. Buchung, Anzahlung & Vertragsschluss
• Reservierung: Eine Terminreservierung gilt erst dann als verbindlich zugesagt, wenn der schriftliche Mietvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist und die Anzahlung eingegangen ist.
• Anzahlung: Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Werktagen zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu überweisen oder am Tag der Fahrt vor Fahrtantritt in bar beim Chauffeur zu entrichten.
3. Stornierungsbedingungen (Rücktritt durch den Mieter)
Sollte das Event abgesagt oder verschoben werden, gelten folgende Stornierungsgebühren:
• Bis 6 Wochen vor dem Termin: Die Anzahlung (25 %) wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.
• 6 bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
• Ab 14 Tage vor dem Termin oder bei Nichtantritt: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
4. Rücktritt und Höhere Gewalt (Deine Absicherung)
• Technischer Ausfall: Bei einem unvorhersehbaren technischen Defekt, extremen Unwetterbedingungen (z. B. Glatteis, schwerer Hagel) oder plötzlicher Erkrankung des Chauffeurs behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
• Rückerstattung: In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zu 100 % zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Kosten für ein Ersatzfahrzeug eines Drittanbieters oder Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Verhalten im Fahrzeug & Schäden
• Rauchverbot & Speisen: Im gesamten Fahrzeug gilt ein absolutes Rauchverbot (gilt auch für E-Zigaretten/Vapes). Das Verzehren von klebrigen oder stark färbenden Speisen und Getränken (z. B. Rotwein) im Fond ist nicht gestattet. Champagner/Sekt wird vom Chauffeur nach Absprache gereicht.
• Fahrzeugbeschädigung: Für Schäden am Fahrzeug, die durch Mutwilligkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste entstehen (z. B. Risse im Leder durch scharfe Gegenstände am Kleid/Anzug, Erbrechen, Brandlöcher), haftet der Mieter vollumfänglich für die anfallenden Reparatur- und Reinigungskosten. Die Reinigung bei extremer Verschmutzung wird pauschal mit mindestens 250,– € berechnet.
6. Routenplanung, Verzögerungen & Verlängerung
• Fahrzeitüberschreitung: Verzögert sich der Ablauf am Hochzeitstag unverschuldet (z. B. längere Kirche, Fotos dauern länger), kann die Mietzeit nach Absprache mit dem Chauffeur spontan vor Ort verlängert werden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz (150,– €) nachberechnet.
• Sicherheit vor Schnelligkeit: Für Verzögerungen durch Staus, Straßensperrungen oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.