Der Preis versteht sich ab Lager Niddatal / Ilbenstadt.
Gerne Liefern wir Ihnen die Hüpfburg und übernehmen den Auf- u. Abbau für einen geringen Aufpreis. Preis abhängig von der Entfernung und Aufwand
Sollten Sie nicht über die entspr. Aufsichtperson verfügen, so bieten wir Ihnen gerne Stundenweise eine Betreuungsperson an.
Mehr Infos gibts auf unserer Homepage!
Diese erreichen Sie über den Button Vermieterdetails -> Website des Vermieters
Des Weiteren gelten unsere folgenden AGB`S
1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit nichts
abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten,
Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind
höhere Gewalt und entbindet MFV von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets
freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der
Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen
der Stornierungsfristen möglich.
4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage
der Rückgabe an unserem Lager.
6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck
informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor
Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen
Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung
der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, daß er die Miet-
gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom
Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Der Vermieter kann für den Fall, daß der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten
Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom
Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 30% des Mietzinses verlangen. Der
Schadensersatzanspruch der Firma MFV erhöht sich bei Rücktritt von diesem
Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit auf 40% des Miet-
zinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins auf
50% des Mietzinses. Für den Fall, daß der Kunde erst am Tage des Beginns, oder
am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins
zu 100% fällig.
8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Niddatal).
9. Die Preise der Firma MFV gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen
sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für
den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls
nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.
11. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder
seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma MFV keine Haftung.
12. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu
Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der
Geräte zu vermeiden. Bei Schäden oder Verlust der Vermieteten Geräte
während der Mietzeit, haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem
Wiederbeschaffungswert bzw. den Reparaturkosten.
13. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.
14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden
Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder
Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen.
15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der
Abholung der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in Bar ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis
aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen
Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein,
erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster
Rechnungsstellung.
17. Leistungen der Firma MFV :
Bereitstellung der technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit
Zubehör sowie Eventmodule jeglicher Art. Betreuung der von MFV zur
Verfügung gestellten Anlagen. Schließt MFV im Auftrag bzw. für die
Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die
jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen
oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden.
18. Den Mitarbeitern der Firma MFV wird eingeräumt, unter bestimmten
Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die
Veranstaltung bzw. die Mietzeit abzubrechen.
19. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.
20. Als Gerichtsstand wird Friedberg/Hessen vereinbart.