Reinigung:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (Innenreinigung, Leerung der Toilettenkassette) an den Vermieter zurückzugeben. Von außen muss das Fahrzeug nicht durch den Mieter gereinigt werden.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, so hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstandenen Kosten zu ersetzen.
- Endreinigung 99 €
- Leerung Toilettenkassette 179 €
- Polsterreinigung nach Aufwand zum Stundensatz von brutto 119 €
2. Sollten bei Rückgabe des Fahrzeuges Flecken auf den Matratzen oder Sitzpolstern vorhanden sein, so hat der Mieter dem Vermieter die Reinigungskosten ebenfalls zu ersetzen. Die Reinigung von Flecken auf den Polstern und Matratzen ist nicht in der zubuchbaren Endreinigung enthalten.
3. Wurde die Mitnahme eines Hundes dazu gebucht, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt inkl. Entfernung aller Hundehaare, an den Vermieter zurückzugeben.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, so hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstandenen Kosten (99 €) zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
Sollte das Fahrzeug bei Rückgabe so stark von außen verschmutzt sein, dass eine Feststellung von Mängeln nicht beurteilt werden kann, behält sich der Vermieter nach eigens durchgeführter Fahrzeugwäsche vor, noch Schadensansprüche im Nachhinein geltend zu machen.
Kündigung, Stornierungen:
Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
Bringt der Mieter das Fahrzeug vor Mietvertragsende zurück, hat der Mieter kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietbetrages. Gleiches gilt bei späterer Abholung als vertraglich vereinbart.
Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
Der Vermieter gewährt dem Mieter abweichend von der allgemeinen rechtlichen Behandlung von Mietverhältnissen ein besonderes vertragliches Rücktrittsrecht, welches gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Eingangs einer schriftliche Rücktrittsbekundung des Mieters gegenüber dem Vermieter wie folgt ausgestaltet ist:
Bei Rücktrittserklärung bis spätestens 61 Tage vor Mietbeginn sind 20% der Gesamtmietsumme als Stornierungskosten fällig, was im Regelfall der Höhe der Anzahlungsleistung entspricht. Bei Rücktrittserklärung ab 60 bis spätestens 15 Tage vor Mietbeginn sind 50% der Gesamtmietsumme als Stornierungskosten fällig. Bei Rücktrittserklärung ab 15 Tagen bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn sind 80% der Gesamtmietsumme als Stornierungskosten fällig.
Überzahlte Beträge werden dem Mieter nach Aufrechnung erstattet.
Bei einer Rücktrittserklärung 48 Stunden vor Mietbeginn sowie bei Nichtannahme des Mietfahrzeuges durch das Unterlassen der Übernahme (No-Show) sind 100% der Gesamtmietsumme als Stornierungs-kosten fällig.
Sollte der Mieter den Mietvertrag bereits einmal umgebucht haben und den neuen Mietvertrag dann stornieren, sind 100 % der Gesamtmietsumme als Stornierungskosten fällig.
Nutzung des Fahrzeuges
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch für Fahrten abseits befestigter Straßen, Fahrschulübungen, zur gewerblichen Personenbeförderung etc. Nicht gestattet sind die Weitervermietung und sonstige zweckentfremdete Nutzungen sowie Transport von leicht entzündlichen, giftigen, illegalen oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten. Bei Verlassen des Fahrzeuges bzw. des Stellplatzes sind alle Fenster und Dachluken zu schließen. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. Die Fenster und Dachluken sind während der Fahrt zu verschließen.
Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesem Falle ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben hingegen Schadenersatzansprüche des Vermieters. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen droht dem Mieter trotz eventueller Haftungsbeschränkung die volle Haftung für den eingetretenen Schaden.
Verhalten bei einem Schaden:
Nach einem Unfall oder bei Brand-/Diebstahl- oder Wildschaden muss unverzüglich die Polizei hinzugezogen werden sowie der Vermieter per Email (am besten mit Fotos) informiert werden.
Im Falle eines sonstigen Schadens ist der Mieter ebenfalls verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, den Schaden anhand von Fotos zu dokumentieren und an den Vermieter per Email zu übermitteln.
Mitnahme eines Hundes:
Bei der Mitnahme eines Hundes wird eine Pauschale in Höhe von 79, - Euro pro Buchung berechnet.
- Es ist nicht gestattet, den Hund mit ins Bett zu nehmen.
- Bevor der Hund auf der Sitzgruppe Platz nimmt, ist dort eine geeignete Unterlage zu platzieren, um Haare und Flecken zu vermeiden.
- Das Abduschen des Hundes in der Dusche ist nicht
gestattet, da ansonsten die Abwasserleitungen verstopfen.
- Der Hund ist nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückzulassen.
Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so hat er dem Vermieter die durch die Reinigung bzw. Mängel entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten bzw. im Nachhinein noch in Rechnung stellen.
Allgemeines
Die Vergabe des Mietfahrzeuges innerhalb einer Klasse erfolgt zufällig. Ein Anspruch des Mieters auf ein bestimmtes Modelljahr besteht nicht.