Mietbedingungen
1.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist nur die Anmietung eines Wohnwagens. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht.
2.Mindestalter des Mieters, Führerschein
Der Mieter bzw. der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerschein der Klasse 3, Klasse B oder C1 sein.
3.Im Mietpreis / Pauschale enthaltene Leistung
Wartungs und Verschleißreparaturen, Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von
300€ ,Ausstattung des Fahrzeugs nach Inventarliste, 2 x 5 kg Gasflaschen
4.Reservierung
Die Wohnwagenreservierung ist nach Bestellung durch den Mieter verbindlich.
5.Zahlungsweise
Die Mietsumme ist bei Fahrzeugübernahme fällig. Bei einer Reservierung sind 20 % der Mietkosten sofort fällig, mindestens jedoch 50 €. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter nicht erstattet.
6.Stornokosten
bis 100 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises. bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
bis 40 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises bis 20 Tage vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises
bis 10 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung durch den Mieter einbehalten. Wird das Fzg. verschuldet oder unverschuldet durch den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgebracht, so wird als Schadenersatz. Eine verspätete kostet Rückgabe 20,00€ pro Stunde
pro Tag wird der doppelte Mietpreis berechnet. Bei Zurückbringen der Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter kein
Anrecht auf einen Ausgleich für die kürzere Mietdauer.
7.Kaution
Der Mieter hinterlegt unverzinslich, spätestens bei Fzg.-Übernahme, eine Kaution von 200 € in bar. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fzg. Innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Das enthebt den Mieter jedoch nicht von der Haftung für verdeckte, bei der Rückgabe nicht sofort feststellbare oder übersehene Beschädigungen am Fzg. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen vom Mieter voll ersetzt werden. Der Vermieter kann sämtliche , sonstige Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.
9.Fahrzeugübernahme und-Rückgabe.
Falls nicht anders vereinbart gilt: Übernahme- und Rückgabeort ist das Firmengelände des Vermittlers. Das Fahrzeug ist termingerecht und von innen gereinigt an den Vermittler zurückzugeben. Bei nicht gereinigtem bzw. ungenügend gereinigtem Fzg. werden 50€ für eine Innenreinigung und 100€ für eine nicht gereinigte und entleerte Toilette berechnet. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde bis sechs Stunden überschritten wird eine weitere Tagesmiete pro Tag fällig.
10.Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietgegenstandes besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges,
auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden.
11.Auslandsfahrten
Auslandfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und
der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs und Krisengebieten sind verboten.
12.Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die regelmäßige Kontrolle von Reifendruck Sorge zu tragen. Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand für folgende Zwecke zu nutzen: Zur Beteiligung an Motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. Zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Straftaten, zur Weitervermietung oder Verleihung.
13.Reparaturen
Arbeiten wie z.B. Reifenwechsel, Auswechseln von Glühbirnen, etc. sind vom Mieter selbst durchzuführen. Reparaturen, welche notwendig sind, um die Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag in Höhe von 80 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüber hinaus gehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparatur mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den dafür vorgesehenen Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur gegen Vorlage von ordentlichen Belegen im Original.
14.Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. (ggf. mit Bilder)
15.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter pro Schadensfall am Mietgegenstand bis zu einer Höhe von max. 1000€ bei abgeschlossener Vollkasko, ansonsten in voller Höhe die dem Wert des Wohnwagens entspricht, zur Zeit 5000, -- €. Die Regelung in Punkt 7
der Allgemeinen Vermietbedingungen bleibt hiervon unberührt. Der Mieter haftet unbeschränkt bei Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht, und bei Schäden am Fahrzeug, hervorgerufen durch Ladegut, Gepäck, oder bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite. Die Beweislast dafür, das ihm kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Fahrzeug trifft, trägt der Mieter. Zudem haftet der Mieter für Schäden, welche dadurch entstehen, das ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug führt.
16.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat.
17.Rauchverbot/ Mitnahme von Tiere
Es ist untersagt, im Fzg. zu Rauchen, Tiere mitzuführen oder Tiere dort für die Reisedauer zu halten. Ausnahmen müssen im Mietvertag vermerkt sein.
18.. Ist ein Rücktransport des Fzg. zum Vermieter erforderlich so hat der Mieter die Durchführung dieses Transportes zu gewährleisten.
19.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Duisburg.
Reisen in der EU erlaubt ( ohne RUS, Ukraine, Türkei, BG, RO, CZ, PL, EE, LT, LV ) incl. UK und CH