4 Standorte
Art.-Nr.: 9077247829

Unser Raumwunder Sunlight A70 für 6 Personen -NAVI, Rückfahrtkamera , Fahrradträger uvm.

Lieferung möglich

Top Ausstattung

  • Baujahr
  • 2022
  • Benötigte Führerscheinklasse
  • B
  • Leistung (PS)
  • 140
  • Markise
  • Ja
  • Schaltung
  • Manuell
  • Schlafplätze
  • 6

Beschreibung

Sunlight A70 – komfortables Alkoven-Wohnmobil für bis zu 6 Personen, ideal für Familien & Freunde.
Dank Solaranlage, 220V-Wechselrichter und doppelter Aufbaubatterie perfekt für autarkes Reisen.

✔️ Großzügiger Wohnbereich mit gut ausgestatteter Küche
✔️ Bad mit Dusche & viel Stauraum
✔️ 3 Schlafbereiche (Alkoven, Mitte, Heck – je 2 Personen)
✔️ Große Heckgarage (1,2 m Höhe)
✔️ VAN OFFICE – Arbeiten unterwegs möglich

Gemütlich, praktisch, flexibel – für unvergessliche Urlaube. 🚐✨

Ausstattung

  • Doppelbetten
  • Dusche
  • Fahrradträger
  • Heckgarage
  • Heizung
  • Küche
  • Kühlschrank
  • Navigationsgerät
  • Radio/CD
  • Rückfahrkamera
  • Solarpanel
  • Toilette
  • Warmwasser

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile

 
Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

  • 1.        Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages:

1.1      Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail, SMS oder Whats App erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.
1.2      Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
1.3      Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden, es darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern / Mietern gefahren werden.
 

  • 2.        Kündigung, Stornierungen, Rücktritt:

2.1      Ist der Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§580 a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß §580 a Abs. 3BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden.
2.2      Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur in gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.2.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen.
2.2.3 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
2.3       Der Vermieter räumt dem Mieter einen Rücktritt vom Vertrag vor dem vereinbarten Mietbeginn ein. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises lt. Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt ab Buchung bis 60 Tage vor dem ersten Miettag: 15%, bis 30 Tage vor dem ersten Miettag: 40%, bis 14 Tage vor dem ersten Miettag: 60%, weniger als 14 Tage vor dem ersten Miettag: 80%, am Tag der Übergabe oder bei Nichtabnahme des Reisemobils: 100%
2.3.1 Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt der Ersatzmieter den Vertrag, so entfällt die anteilige Zahlung.
2.3.2 Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mietausfall aufgrund des Rücktritts entstanden ist.
 

  • 3.        Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs

3.1      Die Benutzung des Fahrzeugs ist laut Internationale Versicherungskarte Grüne Karte (IVK) in folgenden Ländern erlaubt: Österreich, Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Weißrussland, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Moldau, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Serbien, Türkei, Ukraine. In anderen Ländern besteht in der Kraftfahrtversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu ein schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
3.2      Vom Mieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:
3.2.1 Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen.
3.2.2 Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
3.2.3 Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere den Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
3.3      Voraussetzung für das Fahren des Fahrzeugs ist ein Mindestalter von 21 Jahren und eine gültige Fahrerlaubnis von min. 2 Jahren. Der Führerschein ist bei Übernahme für alle benannten Fahre im Original vorzulegen. Bei nicht Vorlage hat der    Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Der Mieter haftet darüber hinaus für jeden diesbezüglichen Schaden voll. Die Fahrer sind in jedem Fall Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Verbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.
3.4      Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).
3.5      Hält sich der Mieter nicht an die in den vorstehenden Abschnitten 3.1 bis 3.4 vereinbarten Nutzungsverbote, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Fahrzeugs vor.
3.6      Der Mieter erklärt sich damit einverstanden das sich im Wohnmobil eine GPS-Überwachung zur Fahrzeugortung befindet. Diese dient jedoch nur zur Ortung im Diebstahlfall und nicht zur Überwachung des Mieters.
 

  • 4.        Mietpreis, Zahlungsweise und Kaution

4.1.1 Es gelten die Preise aus der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist.
4.1.2 Die genaue Höhe des Mietpreises ist individuell zwischen den Parteien zu vereinbaren.
4.1.1 Bei Vertragsabschluss, spätestens innerhalb von 8 Tagen danach, ist die vereinbarte Anzahlung zu leisten. Bei Zahlung per Überweisung auf das Konto des Vermieters, das sich aus dem jeweiligen Mietvertrag ergibt, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto an.
4.1.2 Der restliche Mietpreis ist 21 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Zahlung per Überweisung auf das Konto des Vermieters, das sich aus dem jeweiligen Mietvertrag ergibt, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto an.
4.1.3 Die Kaution ist zur Sicherheit und für die Rückgabe des Reisemobils in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand. Sie muss vor der Abreisehinterlegt sein, entweder vorab per Überweisung auf das Konto des Vermieters oder bei der Übernahme des Reisemobils in bar. Die Höhe der Kaution beträgt 1500, - € , sofern zur Höhe der Kaution nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.1.4 Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage bis zum Mietbeginn) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
4.1.5 Erfolgt die Anzahlung, die Zahlung des restlichen Mietpreises und die Kautionszahlung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen, so ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden, seitens des Mieters besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Mietvertrages, insbesondere auf Übernahme des R

Technische Daten

  • Kraftstoffart
  • Diesel
  • Marke
  • Sunlight
  • Sitzplätze
  • 6
  • Tiermitnahme
  • Tiere erlaubt
  • Typ
  • Alkoven
  • Zulässiges Gesamtgewicht (Kg)
  • bis 3.500 kg

Weitere Kategorien des Vermieters

Vermieter

Wohnmobilvermietung Sylwia Benewiat
Sylwia Benewiat
whats appÜber WhatsApp kontaktieren
+49...  Rufnummer anzeigen

Standort

Nißlstraße 10
4040 Linz
Österreich

Standorte

Dieses und ähnliche Angebote sind u.a. verfügbar in:

Warum über Erento buchen?

Verlässlicher Partner
Über 15 Jahre Erfahrung mit mehr als 10 Millionen zufriedenen Mietern.
Lokaler Experte
Mit Europaweit über 4.000 Vermietern.
Kostentransparenz
Sie mieten direkt beim Vermieter und zahlen keinen Cent an Erento.
Große Auswahl
Ob Wohnmobil, Festzelt oder Rasenmäher: bei uns finden Sie alles zur Miete.