



kompakter Teilintegrierter mit Längsbetten - Etrusco V 6.6 SB
/mieten/fahrzeuge_fluggeraete/wohnmobil_wohnwagen/wohnmobil/7753024018.htmlTop Ausstattung
- Klimaanlage
- Ja
- Typ
- Teilintegriert
- Zulässiges Gesamtgewicht (Kg)
- 3500
- Schlafplätze
- 4
- Tiermitnahme
- Tiere erlaubt
- Sitzplätze
- 4
Beschreibung
Kompakter Teilintegrierter mit Längsbetten und Klappbad !
Ein schmaler Aufbau mit 214cm Breite (das ist nur wenige cm breiter als ein Kastenwagen) mit 6,65mtr Länge , auf dem kurzen Radstand Fiat Ducato 8, ergibt ein äusserst komfortables Fahrzeug , welches immer noch handlich und übersichtlich bleibt.
Die Längsbetten hinten lassen sich einfach zu einer grossen Liegewiese umbauen, damit sind 2 bzw. 3 komfortable Schlafplätze realisierbar. Einen 4ten Schlafplatz gibt es vorn in der Sitzgruppe, oder hinten auf der 2x2mtr. grossen Liegewiese.
Fahrzeug im Zulauf, Mietanfragen (ab sofort) für Termine ab Anfang Juli 24 (dann gibt es auch individuelle Bilder ) . Hier erst mal Bilder vom Einkauf .
Ausstattung
- Dusche
Mietbedingungen
Mietbedingungen Wir wissen, dass sie mit dem Mietmobil sorgfältig umgehen wie sie es mit Ihrem Eigentum auch tun würden. Im Gegenzug bieten wir ein neuwertiges Fahrzeug , knapp kalkulierte Preise und eine faire Abwicklung. Mit Übergabe des Fahrzeuges, werden wir eine Einweisung durchführen und nach einer gemeinsamen Funktions- und Zustandskontrolle evtl. Mängel im Mietvertrag festhalten. Bei Rückgabe des Fahrzeuges sollte dieser dokumentierte Zustand wieder vorhanden sein. Berechtigte Fahrer Das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen gefahren werden. Jeder Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt und seit wenigstens 3 Jahren im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis (Kl. 3 da z.GG. < 3.5t ) sein. Nutzungseinschränkungen Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug, es darf somit während der gesamten Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden (weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster ). Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reiningungspauschale in Hoehe von pauschal 250€ fällig. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag ! Das Mietfahrzeug darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden: Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten Weitervermietung und Verleih Abschleppen von Fahrzeugen Haftung des Mieters Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen und nicht dem normalen Verschleiss zuzurechnen sind, trägt der Mieter jeweils nur in Höhe der Selbstbeteiligung, die sich aus der vertraglich vereinbarten Teil-/Vollkaskoversicherung ergeben. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter oder der Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Schaden/die Schadensenstehung nicht ausreichend nachweisbar ist (jeden Schaden - auch selbstverschuldete Kaskoschäden - von der Polizei aufnehmen lassen und dokumentieren (Fotos, unbeteiligte Zeugen ! )). Dies gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe verursacht werden, beziehungsweise die aus der Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen beziehungsweise auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Anweisung entstanden sind. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine vertraglichen Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalles. Der Mieter haftet in vollem Umfang, für im Mietzeitraum mit dem Mietfahrzeug begangene Verkehrsverstösse, sowie fuer sonstige zivilrechtliche Verstösse im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug (z.B. 'wild`campen) . Der Vermieter ist berechtigt die für die Verfolgung solcher Verstösse benötigten Daten, an die verfolgende Behörde (auch im Ausland ) weiterzugeben. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, so weit Deckung im Rahmen der für das WoMo abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher, auf die Erfüllung des Vertragszwecks bezogener Pflichten sowie für Umstände, die Gefahren für wesentliche Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit auslösen, hier beschränkt auf das Zehnfache des vereinbarten Nettomietzinses. Im Falle des Nutzungsaufalls des Mietfahrzeugs (zu Beginn oder waehrend des Mietzeitraums) wird dem Mieter der für diesen Zeitraum bezahlte Mietzins erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen , haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist dann nicht mehr zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im WoMo zurücklässt, wenn er zuvor den Mieter zur Abholung der Sachen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert hat und ihn darauf hingewiesen hat, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet ist und die Gegenstände vernichten kann. Wartung & Reparaturen Reparaturen aller Art an dem Reisemobil darf der Mieter nur im Einvernehmen mit dem Vermieter ausführen lassen. Vor jeder Reparatur ist zu prüfen ob diese aus Leistungen des abgeschlossenen ADAC- Schutzbriefes oder aus bestehender Garantie geleistet werden. Anderenfalls ist der Vermieter zur Übernahme der Reparaturkosten nicht verpflichtet. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, vom Vermieter erstattet. Kaution Bei Übergabe muß für das Wohnmobil eine Kaution in Höhe von € 750 in bar hinterlegt werden . Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und wie vereinbart gereinigt, entsorgt und betankt zurückgebracht, wird die Kaution wie erhalten zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt , evtl. noch zu bezahlende Mehr-km, Nachzahlungen für verspätete Rückgabe, Endreinigungskosten und sonstige Anprüche gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen. Übergabe und Rücknahme Das Fahrzeug kann zwischen 17.00 und 19.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Unter diesen Bedingungen zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. In Fällen verspäteter Rückgabe, werden pro angefangene Stunde 25 €uro , ab der vierten Stunde der doppelte Mietpreis lt. Preisliste je Verspätungstag berechnet. Die Geltenmachung eines weiteren Schadens (z.B. Schadensersatzansprüche eines Nachmieters) behält sich der Vermieter vor. Reservierungen Sofern der gewünschte Miettermin noch verfügbar ist, wird T.Noske Reisemobile das Fahrzeug für diesen Zeitraum, für 7 Tage , für beide Parteien unverbindlich reservieren. In diesem Zeitraum sollte ein schrftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei eine Anzahlung fällig wird. Zahlungsbedingungen Bei Abschluß des Mietvertraqes ist eine Anzahlung fällig in Hoöhe von 25% des Gesamtmietpreises fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn, zu bezahlen . Der Vermieter als Einzelfirma bürgt für die Sicherheit der Anzahlung bzw. der Mietsumme . Rücktrittsgebühren in % von der Gesamtmietsumme lt. Mietvertrag : bis 60 Tage vor erstem Miettag 15% bis 30 Tage vor erstem Miettag 40% bis 14 Tage vor erstem Miettag 60% weniger als 14 Tage vor erstem Miettag 80%. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. AuslandsfahrtenErlaubt sind Fahrten in folgende Länder: Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Monaco, Dänemark, Schweden, Norwegen und die Schweiz. Für alle anderen Fahrtziele ist die Zustimmung des Vermieters schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Strassenverkehrsrechtbestimmungen in diesen Ländern ist der Mieter selbst verantwortlich. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart .
Technische Daten
- Schaltung
- Manuell
Weitere Kategorien des Vermieters
Vermieter
Standort
| Montag | 9h - 17h |
| Dienstag | 9h - 17h |
| Mittwoch | 9h - 17h |
| Donnerstag | 9h - 17h |
| Freitag | 9h - 17h |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |