



Wohnmobil Alkoven FIAT XGO Bj. 2019- 2021 mit Standklimaanlage bis 7 Personen
/mieten/fahrzeuge_fluggeraete/wohnmobil_wohnwagen/wohnmobil/7343264007.htmlTop Ausstattung
- Baujahr
- 2019/2020/2021
- Benötigte Führerscheinklasse
- B
- Klimaanlage
- Ja
- Leistung (PS)
- 130 PS/140PS
- Markise
- Ja
- Schaltung
- Manuell
Video
Beschreibung
Die Ferne ruft ... und mit diesem großzügig geschnittenen Alkoven-Mobil sind Sie immer entspannt unterwegs. Er bietet viel Raum und Gemütlichkeit für bis zu 7 Personen(max. 4 Erwachsene+2 kleinere Kinder-Gewicht bitte beachten!). Mit Standklimaanlage im Aufbau.
130 PS/ EURO 6 Bj. 2019
ab Bj. 2021 - 140 PS
Im Alkoven über der Fahrerkabine nächtigen Sie entspannt in einem Doppelbett. Jeweils zwei weitere Schlafmöglichkeiten finden sich in einem Etagenbett im Heck sowie durch das Umklappen der Sitzecke. Die große Winkelküche verfügt neben einem Drei-Flammenherd auch über einen 140l Automatikkühlschrank und eine Spüle. Auch das Bad ist mit Toilette, Waschbecken und Dusche mit allem ausgestattet, was ein Camper-Herz braucht
Pro Tag 300 km inklusive und jeder weitere km wird mit 50 Cent/km berechnet. Oder Sie haben Größeres vor, dann sprechen Sie uns bitte, wegen einem Festbetrag, an!
Sicherheit:
2 Airbags
Tagfahrlicht
ESP ABS
Tempomat
Zentralverriegelung
Rückfahrkamera
Parkwarntafel
Feuerlöscher
Gaswarngerät
Fahrerkabine:
Klimaanlage
Radio/MP3/USB/DAB+
elek.Fensterheber/elekt.Spiegeleinsteller
Navigationsgerät Garmin " Zentraleuropa"
Armlehnen
Schlafplätze:
Schlafplätze:6+1Doppelbett
Alkoven1500 x 2200
Einzelbett große Dinette1050 x 2200
Einzelbett hinten800 x 2200.
Einzelbett hinten800 x 2200
Einzelbett kleine Dinette 600x1430
Strom, Wasser, Heizung:
Wassertank 40 + 60l
Abwassertank130 l
WC Tank15 l
Gasheizung
Warmwasser
Wasserschlauch
CEE Adapterkabel
2 x 11L Gasflaschen
Versorgerbatterie
Küche und Bad:
3 Kochstellen
Kühlschrank 140 l Automatik
Spüle
Waschbecken
komplette Ausstattung (Geschirr/Besteck/Töpfe/Schüsseln)
Dusche & Toilette
Multimedia:
DVD Player, USB, HDMI
Audiosystem
Automatische SAT Anlage "Alden Onelight"
Satellitenantenne
Digital-Receiver 12/230Volt 16" TV- Flachbildschirm 12/230 Volt
Sonstiges:Markise 300 cm
Tresor fest eingebaut
Ausgleichskeile 2 Stück
Wasserschlauch 10 m
Thermomattenset
2 Klappen Heckgarage(1300x750 mm)
Fahrradhalterung für 3 Fahrräder
25 mtr. Kabeltrommel 230Volt
Fliegenschutz und Verdunkelung an den Seitenfenstern
Ambientebeleuchtung an den Oberschränken
Klarsicht-Dachluken
Standklimanalage
Ausstattung
- Doppelbetten
- Dusche
- Einzelbetten
- Fahrradträger
- Heckgarage
- Heizung
- Küche
- Kühlschrank
- Navigationsgerät
- Radio/CD
- Rückfahrkamera
- SAT - Anlage
- Toilette
- TV
- Warmwasser
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss: Der Vermieter vermietet das im Reservierungsantrag näher bezeichnete Fahrzeug der entsprechenden Kategorie. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen das Fahrzeug übernommen hat. Fähr-, Mautgebühren und dergleichen sind Nebenkosten, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind und vom Mieter gesondert zu zahlen sind.
2. Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution beim Vermieter, entweder vorher zu überweisen oder per Kreditkarte (nur Reservierung), zu hinterlegen. Bei Wohnmobilen 1.500, - €
3. Leistungen des Vermieters: Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, nebst Zubehör, zum Gebrauch. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Reservierungsantrag, bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Das Fahrzeug ist den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert. Kfz-Haftpflicht 100 Millionen € pauschal bei Personenschäden 15 Mio.€ je Person Kfz-Vollkasko mit 1500, -€/Glas 1000 € Selbstbeteiligung je Schadensfall bei Reisemobilen inklusive KFZ-Vollkasko mit 1500, -€ Selbstbeteiligung je Schadenfall. Schutzbrief- Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Notlagen (Weitere Erläuterungen zu den enthaltenen Leistungen und Deckungssummen erhalten Sie auf Nachfrage.) Der Vermieter übernimmt: Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen, 1 Gasflasche a` 11 l voll+ 1 Gasflasche mit dem Restgas des Vorgängers. Gründliche Fahrzeugeinweisung per Aufklärungsvideo. Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind Kraftstoffe (Ad blue) und Betriebskosten, sowie die vom Mieter gewünschte und vorher zu vereinbarenden Zusatzoptionen. Wohnmobilreservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
4. Übergabe des Fahrzeuges: Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Zeitpunkt das bestellte Fahrzeug an den Mieter am Sitz des Vermieters. Hiervon abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden. Bei Übernahme ist ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand des Fahrzeuges an. Der Vermieter ist berechtigt, ein von dem bestellten Fahrzeug abweichendes, etwa gleichwertiges Fahrzeug innerhalb von drei Tagen zu stellen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Sollten dadurch erhöhte Nebenkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Zahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt.
5. Reparaturen: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und für seine Erhaltung Sorge zu tragen. Die Abmaße des Wohnmobiles sind unbedingt zu beachten. Bei notwendigen Servicearbeiten (ggf. Motoröl, Scheibenwaschanlage etc. auffüllen) bzw. vorgeschriebene Pflege- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug, verpflichtet sich der Mieter, sie während seiner Mietzeit ausführen zu lassen. Eine Erstattung der dadurch bedingten Ausfallzeiten ist nicht möglich. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und die Funktion seiner Einrichtung zu gewährleisten, dürfen bis zur Höhe von 100, - € ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden dem Mieter gegen Vorlage der Quittung oder des Kassenbons rückerstattet. Ansonsten ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Reifenschäden (sofern nicht durch fehlerhaftes Reifenmaterial bedingt) und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters, ebenso solche Schäden, die auf unsachgemäße und unpflegliche Handhabung zurückzuführen sind. Es befindet sich kein Radkreuz oder Werkzeug im Fahrzeug, da selbst der Reifenwechsel durch einen Pannendienst und/oder Fachbetrieb durchführen zu lassen ist und es vom Vermieter nicht gewünscht ist, dies selbst zu tun.
6. Unfall: Der Mieter hat nach einem Unfall immer die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Unfällen und sonstigen Schäden, die eine unmittelbare Weitervermietung des Fahrzeuges in Frage stellen, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
7. Nutzung: Die Vermietung erfolgt zu Reise- und Wohnzwecken. Eine Weitervermietung oder Verleihung ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag angegebenen Personen gelenkt werden, sofern sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das Fahrzeug darf nur in Europa benutzt werden. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Auf dem Reservierungsantrag ist das Reiseziel des Mieters anzugeben. Bei Fahrten in Länder mit mangelhafter Ersatzteilversorgung für den entsprechenden Fahrzeugtyp ist eine Erstattung der dadurch ggf. bedingten Ausfallzeiten ausgeschlossen. Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Es wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 50 € erhoben.
8. Haftung: a) Vermieter Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für die durch Versicherungen nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit zulässig, ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters sind ausgeschlossen.
b) Mieter: Der Mieter haftet für alle den Vermieter entstehenden Schäden, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Bei Unfallschäden beschränkt sich seine maximale Haftung auf den Selbstbeteiligungsbetrag der Vollkaskoversicherung je Schadensfall. Er haftet jedoch unbeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Auch bei Unfallflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Er haftet weiterhin für alle Schäden bei Verstoß gegen § 7 dieser Geschäftsbedingungen.
9. Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug termingerecht am Sitz des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter von mehr als 30 Minuten wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe des zweifachen Mietpreises je Verspätungstag fällig, zuzüglich anfallenden Mietausfalls, mindestens 25 % des Tagesmietpreises. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Sicherheitsleistung zurückgezahlt, soweit keine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Vermieters besteht. Mängel am Fahrzeug können noch bis zu 72 Stunden nach Rückgabe angezeigt werden. Bei Beschädigung der Inneneinrichtung bzw. dem Fehlen von Ausrüstungsgegenständen werden die Instandsetzungs- bzw. Beschaffungskosten berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt und gereinigt übergeben und ist vollgetankt und besenrein gereinigt zurück zugeben. Ist die Reinigung nicht oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen. Innenreinigung bis zu 80, - €, WC-Reinigung 50, - €. Es gelten die getroffenen Absprachen, auch mündlich zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug termingerecht am Sitz des Vermieters bis 12 Uhr am Rückgabetag zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter von mehr als 30 Minuten wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe des zweifachen Mietpreises je Verspätungstag fällig, zuzüglich anfallenden Mietausfalls, mindestens 25 % des Tagesmietpreises. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Sicherheitsleistung zurückgezahlt, soweit keine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Vermieters besteht. Mängel am Fahrzeug können durch den Vermieter noch bis zu 72 Stunden nach Rückgabe angezeigt werden. Bei Beschädigung der Inneneinrichtung bzw. dem Fehlen von Ausrüstungsgegenständen werden die Instandsetzungs- bzw. Beschaffungskosten berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt und gereinigt übergeben und ist vollgetankt und besenrein gereinigt zurück zu geben. Ist die Reinigung nicht oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen. Innenreinigung bis zu 150, - €, WC-Reinigung 50, - €. Mautplaketten sind rückstandsfrei zu entfernen (außer Schweiz). Es gelten die getroffenen Absprachen, auch mündlich zwischen Mieter und Vermieter, an welchem Sitz des Unternehmens (Cörmigk) das Fahrzeug übergeben wird. Aus organisatorischen Gründen sind diese Absprachen bindend.
10. Rücktritt: Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittskosten betragen: ab Vertragsdatum bis zum 50.Tag vor Mietbeginn 25% (Anzahlung) vom 49. bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 60 % vom 29. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 80 % ab dem 14. Tag vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen oder durch Krankheit, wird der volle Reisepreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Es erfolgt keine Rückzahlung des Differenzbetrags. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. (Gern können wir Ihnen einen kompetenten Versicherungsmakler empfehlen.)
11. Mietvoraussetzungen/Mindestalter: Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses sein. Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der Klasse B seit mindestens drei Jahren ist Voraussetzung.
12. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters:
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.
b) Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
c) Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt b sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
d) Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.
e) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden.
13. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren:
a) Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.
b) Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 21 € je Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.
14. Technische und optische Veränderungen:
a) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
b) Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
15. Gerichtsstand: Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
16. Schlussklausel: Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sind oder durch Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung unwirksam werden, führt dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die der Unwirksamen dem Sinngehalt möglichst nahekommt. Der Mieter versichert durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Geschäftsbedingungen sorgsam gelesen hat und dass sie ihm erläutert worden sind. _____________________________________________________________________________________________________
Sitz des Unternehmens: An den Teichen 11· OT Cörmigk · 06420 Könnern · Karin Scherfel Tel.: (03 47 22) 2 13 36 · Fax: (03 47 22) 2 13 43 · Mobil: 0163/ 55 00 222 · Mobil2: 0178/ 63 62 540 · info@camperabenteuer.de · www.camper-abenteuer.de
Technische Daten
- Abwassertank (L)
- 130
- Frischwassertank (L)
- 100
- Kraftstoffart
- Diesel+ ab 2020 Ad blue
- Kraftstofftank (L)
- 80
- Marke
- Fiat Ducato
- Maße (LxBxH)
- 680x230x320
- Maximale Zuladung (Kg)
- 280
- Schlafplätze
- 7+
- Sitzplätze
- 7
- Tiermitnahme
- Tiere erlaubt
- Typ
- Alkoven
- Verbrauch (L/100 km)
- 12
- Zulässiges Gesamtgewicht (Kg)
- 3500
Weitere Kategorien des Vermieters
Vermieter
We rented a 7-person motorhome from Camper Abenteuer. It was a great pleasure to rent it from family Ralf and Karin Scherfel. We were very well received when we had to pick up the motorhome. The motorhome was in very good condition and had all the equipment we could wish for and we were well guided through before we drove off. It is definitely not the last time we rent a motorhome from family Ralf and Karin Scherfel / Camper Abenteuer. Best regards, Bjerregaard family
Es war alles perfekt. Super Ausstattung mit Liebe zum Detail. Es hat an nichts gefehlt, die Vermieter*in sind sehr zuvorkommend und unkompliziert. Preis/Leistung hat im besonderen Maße überzeugt.
Häufig gestellte Fragen
Standort
| Montag | nach Termin Absprache 8.00-18.00 Uhr |
| Dienstag | nach Termin Absprache 8.00-18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Termin Absprache 8.00-18.00 Uhr |
| Donnerstag | nach Termin Absprache 8.00-18.00 Uhr |
| Freitag | nach Termin Absprache 8.00-18.00 Uhr |
| Samstag | nach Termin Absprache von April-Oktober |
| Sonntag | nach Termin Absprache von April-Oktober |