Standort: Sassnitz, Deutschland
Art.-Nr.: 6857933307

Top Ausstattung

  • Baujahr
  • 2023
  • Benötigte Führerscheinklasse
  • C1
  • Klimaanlage
  • Ja
  • Leistung (PS)
  • 170
  • Markise
  • Ja
  • Schaltung
  • Automatik

Beschreibung

Hymer Wohnmobil ML I 880 bis zu 4 Personen geeignet, 4 Gurtplätze, 4 Schlafplätze sind vorhanden. Klimaanlage , Ausgleichskeile u.v.m.. Die Servicepauschale beinhaltet die Einweisung in die Nutzung des Wohnmobiles, 1x 11 kg Gas, 220 Volt Anschlusskabel, diverse Kupplungen, voller Wassertank, WC-Chemie. Haustiere auf Anfrage. Markise , Sat TV automatisch , Navigationssystem .

Ausstattung

  • Barrierefrei
  • Doppelbetten
  • Dusche
  • Heckgarage
  • Heizung
  • Küche
  • Kühlschrank
  • Navigationsgerät
  • Radio/CD
  • Rückfahrkamera
  • SAT - Anlage
  • Toilette
  • TV
  • Warmwasser

Mietbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen: Mietpreis und Zahlungen: Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen. Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig. 50% der entstehenden Mietkosten sind bei Vertragsabschluß, die restlichen 50% der Mietkosten werden mit Übernahme des Fahrzeuges fällig. Zur Zahlung ist folgende Bankverbindung zu nutzen. Eine Kaution von 1.000,00€ ist bei Übernahme des Fahrzeuges beim Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution wird erst nach erfolgter optischer und technischer Durchsicht, spätestens jedoch drei Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges erstattet, soweit kein Zurückbehaltungsanspruch oder Aufrechnungsrecht besteht. Eine Verzinsung findet nicht statt. Der Mietpreis wird bis zur Rücknahme des Fahrzeuges durch unsere Firma berechnet. Reservierung, Übernahme: Die Reservierung ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch unser Unternehmen verbindlich. Sie gilt nur für Preisgruppen, nicht jedoch für bestimmte Fahrzeuge. Das Fahrzeug ist spätestens 2 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist unsere Firma nicht mehr an die Reservierung gebunden. Abholung am Übernahmetag ab 15 Uhr, Rückgabe am letzten Miettag bis 12 Uhr. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht, ist der volle Mietpreis incl. der Übergabepauschale fällig. Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird jeweils ein Übernahmeprotokoll ausgefertigt, das vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben wird. Gemeinsam wird kontrolliert, ob der Wagen den Angaben auf dem Übernahmeprotokoll entspricht. Etwa vorhandene Mängel werden dort schriftlich festgehalten. Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Termin das bestellte Fahrzeug an den Mieter. Mit der Übergabe erkennt der Mieter an, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand befindet. Wird der Mieter vom Vermieter auf etwa vorhandene Mängel aufmerksam gemacht und übernimmt dennoch das Fahrzeug, so haftet er für von ihm verursachte Nachfolgeschäden. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter ein von dem bestellten Fahrzeugtyp abweichendes gleichwertiges Fahrzeug zu stellen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Steht ein Ersatzfahrzeug in angemessener Frist nicht zur Verfügung, verliert der Vertrag seine Gültigkeit und der Mieter hat Anspruch auf Rückzahlung des bisher gezahlten Betrages. Darüber hinaus gehende Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Abbestellung, Beendigung der Mietzeit: Storniert der Mieter den Mietvertrag bis 4 Wochen vor Übernahme des Fahrzeuges, so verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Kündigt der Mieter den Mietvertrag in der Zeit von bis zu 4 Wochen vor Fahrzeugübernahme, verfällt auch die geleistete Schlusszahlung. Diesbezüglich ist der Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung zu empfehlen. Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Rücksprache mit unserer Firma überschreiten, so schuldet er für jeden Tag der Überschreitung ein Nutzungsgeld in Höhe des täglichen Mietpreises und zuzüglich eine Vertragsstrafe von 300,00€ für jeder Tag an dem das Fahrzeug vorenthalten wird. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten. Wir geben Schadensersatzansprüche, die der Nachmieter uns gegenüber geltend macht, an den Mieter weiter. Eine Rücksprache mit unserem Unternehmen zur Verlängerung der Mietzeit muss mindestens 2 Tage vor Beendigung der Mietzeit erfolgen. Berechtigte Nutzer, allgemeine Benutzung: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder seinen Familienangehörigen benutzt werden. Eine Weitervermietung oder Weiterteilung ist untersagt. Bei Verstoß hat unser Unternehmen ein sofortiges Rücktrittsrecht. Der Mieter haftet darüber hinaus für jeden Schaden voll. Die Benutzer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeuges die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven , entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zu Begehungen von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen. Der Mieter und der oder die Fahrer des Fahrzeuges müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse 3 besitzen. Verschleiß, Reparaturschäden: Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten unseres Unternehmens, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und im sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Anderenfalls werden dafür anfallende Kosten in Rechnung gestellt. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist unsere Firma schriftlich oder fernmündlich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur unumgänglich werden, so ist das Fahrzeug unverzüglich an unser Unternehmen zuzückzugeben, bevor weitere Schäden eintreten. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist unsere Firma zuvor davon unbedingt zu informieren und die Genehmigung der Reparatur abzuwarten. Die spätere Reparaturrechnung kann nur bei Vorlage der entsprechenden Belege abgerechnet werden. Verhalten bei Unfällen: Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten und die eventuelle Festlegung der Schuldfrage zu klären. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat keine Schuldanerkennungen abzugeben. Selbst bei geringfügigem Schaden ist an unser Unternehmen ein ausführlicher Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen und Namen von zeugen enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, so ist unser Unternehmen sofort zu unterrichten. Bei Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich unsere Firma sowie die zuständigen Polizeibehörden zu informieren. Bei einer Schadenshöhe über der festgelegten Eigenhaftung ist ebenfalls unser Unternehmen zu verständigen. Auslandsfahrten: Auslandsfahrten sind im Mietvertrag anzugeben. Mit Ausnahme der Türkei und dem nicht europäischen Teil Russlands sind alle Auslandsfahrten möglich. Versicherungsschutz: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung unbegrenzte Deckungssumme nach Pauschalsystem; Vollkaskoversicherung falls nicht anders vereinbart, mit 1.050,00€ Selbstbeteiligung. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör, persönlichen Gegenständen gehen zu Lasten des Mieters. Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Unfallschäden. Der Mieter haftet jedoch, auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart worden ist, für Unfallschäden unbegrenzt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 6 STVO verursacht werden. Die Haftungsfreistellung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere nicht befugte Personen weitergibt oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten bezüglich Verkehrsunfällen verstößt. Bei unsachgemäßer Behandlung wie z.B. schlechtes Verstauen oder ungenügender Verschluss von Türen, haftet der Mieter ohne Begrenzung. Gleichfalls haftet der Mieter für Abschleppkosten, Sachverständigengebühr, Wertminderung und Einsatzausfall während der Reparaturzeit. Als Einsatzausfall wird pauschal ausgegangen von dem vereinbarten täglichen Mietsatz. Unser Unternehmen hat da

Technische Daten

  • Abwassertank (L)
  • 150
  • Frischwassertank (L)
  • 180
  • Kraftstoffart
  • Diesel
  • Kraftstofftank (L)
  • 92
  • Marke
  • Hymer
  • Maximale Zuladung (Kg)
  • 1000
  • Schlafplätze
  • 4
  • Sitzplätze
  • 4
  • Tiermitnahme
  • Tiere erlaubt
  • Typ
  • Vollintegriert
  • Verbrauch (L/100 km)
  • 12
  • Zulässiges Gesamtgewicht (Kg)
  • 5500

Weitere Kategorien des Vermieters

Vermieter

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