Standort: Düsseldorf, Deutschland
Art.-Nr.: 6286469106

Top Ausstattung

  • Anfahrtskosten
  • Anfahrtskosten bis 35 km inklusive
  • Farbe
  • Weiß
  • Getränke
  • Getränke Selbstversorgung möglich
  • Marke
  • Lincoln
  • Personen
  • Bis 8

Beschreibung

Klar — hier ohne Preise:

Lincoln Town Car Stretchlimousine mieten

Du möchtest deinen besonderen Anlass unvergesslich machen? Mit unserer luxuriösen Lincoln Town Car Stretchlimousine wird bereits die Fahrt zu einem echten Erlebnis.

Ob Hochzeit, Geburtstag, Junggesellenabschied, Abschlussfeier, Firmenveranstaltung, Konzertbesuch oder einfach eine außergewöhnliche Überraschungsfahrt – unsere Stretchlimousine sorgt garantiert für einen stilvollen und beeindruckenden Auftritt.

Ausstattung

  • Großzügiger und komfortabler Fahrgastraum
  • Elegante LED-Ambientebeleuchtung
  • Panoramadach
  • Leistungsstarke Musikanlage
  • Integrierter Barbereich
  • Klimaanlage
  • Professioneller Chauffeurservice

Auf Wunsch können Getränke und individuelle Extras passend zum Anlass bereitgestellt werden. Auch längere Fahrten, besondere Routen und persönliche Wünsche lassen sich nach Absprache realisieren.

Die Limousine wird ausschließlich mit Fahrer vermietet.

Mach deinen Anlass zu etwas Besonderem und genieße eine exklusive Fahrt, an die du und deine Gäste euch noch lange erinnern werden.

Jetzt unverbindlich anfragen und Termin sichern.

Boa Rent GmbH
Telefon & WhatsApp: 0155 60005582

Mietbedingungen

Hier ist die vollständige, überarbeitete Fassung:

Buchungs- und Beförderungsbedingungen für die Stretchlimousine

1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter der Beförderungsleistung ist:

Boa Rent GmbH
Ziegelgrund 27
41069 Mönchengladbach

Telefon & WhatsApp: 0155 60005582
E-Mail: info@boa-rent.de
Website: www.boa-rent.de

Vertragspartner ist die Person, welche die Fahrt verbindlich bucht. Sie ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Fahrgäste diese Bedingungen einhalten.

2. Beförderung ausschließlich mit Chauffeur

Die Stretchlimousine wird ausschließlich mit einem von der Boa Rent GmbH gestellten Fahrer angeboten.

Eine Vermietung als Selbstfahrerfahrzeug sowie das Überlassen des Fahrzeugs an den Kunden oder an andere Personen sind ausgeschlossen.

3. Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchung gilt erst dann als verbindlich, wenn sie von der Boa Rent GmbH schriftlich bestätigt wurde und die vereinbarte Reservierungsgebühr vollständig eingegangen ist.

Abholort, Zielort, Datum, Uhrzeit, geplante Dauer, Zwischenstopps und besondere Wünsche müssen bei der Buchung angegeben und von der Boa Rent GmbH bestätigt werden.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie anschließend schriftlich bestätigt wurden.

4. Reservierungsgebühr

Für die verbindliche Reservierung der Stretchlimousine wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben.

Die Reservierungsgebühr dient insbesondere zur Absicherung der mit der Buchung verbundenen Planungs-, Organisations- und Anfahrtskosten.

Die Reservierungsgebühr wird auf den vereinbarten Gesamtpreis der Fahrt angerechnet.

Ohne Eingang der Reservierungsgebühr besteht kein Anspruch darauf, dass der gewünschte Termin freigehalten wird.

5. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung muss schriftlich, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.

Bei einer Stornierung bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Fahrttermin wird die geleistete Reservierungsgebühr vollständig zurückerstattet.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei der Boa Rent GmbH eingeht.

Bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder kann die Fahrt aus Gründen, die der Kunde oder seine Fahrgäste zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr.

6. Zahlung des Restbetrags

Der nach Abzug der Reservierungsgebühr verbleibende Restbetrag ist spätestens vor Fahrtantritt vollständig zu bezahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Fahrt kann verweigert werden, wenn der vereinbarte Gesamtpreis vor Fahrtantritt nicht vollständig bezahlt wurde.

7. Miet- beziehungsweise Beförderungsdauer

Die vereinbarte Buchungszeit beginnt grundsätzlich zum bestätigten Buchungszeitpunkt.

Verspätungen des Kunden oder der Fahrgäste führen nicht automatisch zu einer Verlängerung der gebuchten Zeit.

Muss der Fahrer aufgrund einer Verspätung des Kunden warten, wird diese Wartezeit auf die gebuchte Dauer angerechnet.

Eine Verlängerung der Buchungsdauer ist nur nach Absprache mit dem Fahrer und abhängig von nachfolgenden Buchungen möglich. Zusätzliche Fahr- und Wartezeiten können gesondert berechnet werden.

8. Abholung, Fahrtstrecke und Änderungen

Die vereinbarte Leistung richtet sich nach der bestätigten Buchung.

Kurzfristige Änderungen des Abholorts, des Zielorts, der Fahrtstrecke, der Zwischenstopps oder der Abholzeit bedürfen der Zustimmung der Boa Rent GmbH beziehungsweise des Fahrers.

Zusätzliche Strecken, Umwege, längere Wartezeiten oder nicht vereinbarte Zwischenstopps können zu einer Anpassung des Gesamtpreises führen.

Der Fahrer ist berechtigt, die Fahrtstrecke aus verkehrlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen anzupassen.

9. Anzahl der Fahrgäste

Die gesetzlich zugelassene beziehungsweise bei der Buchung vereinbarte Anzahl der Fahrgäste darf nicht überschritten werden.

Der Fahrer ist berechtigt, die Beförderung zusätzlicher Personen abzulehnen.

Eine Überschreitung der zulässigen Personenzahl kann zur vollständigen Ablehnung oder zum Abbruch der Fahrt führen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

10. Verhalten der Fahrgäste

Den Anweisungen des Fahrers ist jederzeit Folge zu leisten, insbesondere wenn diese der Sicherheit, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder dem Schutz des Fahrzeugs dienen.

Im Fahrzeug sind insbesondere untersagt:

  • Rauchen und Dampfen
  • der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen
  • das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen
  • das Herauslehnen aus Fenstern oder dem Panoramadach während der Fahrt
  • das Öffnen von Türen während der Fahrt
  • das Werfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug
  • aggressives, beleidigendes oder bedrohliches Verhalten
  • mutwillige Beschädigungen
  • eine übermäßige oder vermeidbare Verunreinigung des Fahrzeugs
  • Handlungen, die den Fahrer oder den Straßenverkehr beeinträchtigen

Der Fahrer darf die Beförderung verweigern oder eine bereits begonnene Fahrt abbrechen, wenn Fahrgäste die Sicherheit gefährden, den Anweisungen des Fahrers nicht folgen oder sich unangemessen verhalten.

In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

11. Alkohol und Getränke

Der Konsum von Getränken im Fahrgastraum ist nur im üblichen und angemessenen Umfang gestattet.

Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich von volljährigen Personen konsumiert werden.

Offene Getränke sind sorgfältig zu behandeln. Für verschüttete Getränke und dadurch entstehende Reinigungs- oder Reparaturkosten haftet der Vertragspartner.

Stark alkoholisierte Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn aufgrund ihres Zustands eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt nicht gewährleistet werden kann.

12. Minderjährige Fahrgäste

Minderjährige Fahrgäste dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befördert werden.

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, muss bei minderjährigen Fahrgästen eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein.

Notwendige Kindersitze oder sonstige Rückhalteeinrichtungen müssen vor der Buchung abgestimmt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind diese vom Kunden bereitzustellen.

13. Gepäck und persönliche Gegenstände

Gepäck und sonstige mitgeführte Gegenstände müssen vorab abgestimmt werden, sofern sie aufgrund ihrer Größe, Menge oder Beschaffenheit besonderen Stauraum benötigen.

Für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug vergessen, verloren oder beschädigt werden, haftet die Boa Rent GmbH nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Zurückgelassene Gegenstände werden nach Möglichkeit verwahrt. Versand-, Übergabe- oder sonstige Rückgabekosten trägt der Eigentümer.

14. Verunreinigungen

Der Vertragspartner haftet für außergewöhnliche Verunreinigungen, die von ihm oder seinen Fahrgästen verursacht werden.

Dazu gehören insbesondere Verunreinigungen durch:

  • Erbrochenes
  • Urin, Blut oder andere Körperflüssigkeiten
  • verschüttete Getränke
  • Lebensmittel
  • Schlamm, Farbe, Konfetti oder Glitzer
  • Rauch, Asche oder Brandspuren
  • sonstige schwer zu entfernende Verschmutzungen

Die tatsächlich erforderlichen Kosten für Reinigung, Desinfektion und Geruchsbeseitigung können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

Ist das Fahrzeug wegen der Verunreinigung vorübergehend nicht einsetzbar, kann zusätzlich ein nachweisbarer Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

15. Beschädigungen

Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen, die durch ihn oder seine Fahrgäste schuldhaft verursacht werden.

Dies betrifft insbesondere Schäden an:

  • Sitzen und Polstern
  • Türen, Fenstern und Verkleidungen
  • Beleuchtung und Elektronik
  • Musikanlage
  • Barbereich und Gläsern
  • Panoramadach
  • Innen- und Außenausstattung

Dem Vertragspartner können die notwendigen Reparaturkosten, Reinigungskosten, Kosten der Schadensfeststellung sowie ein nachweisbarer Nutzungsausfall in Rechnung gestellt werden.

16. Fahrzeugausstattung

Die Verfügbarkeit einzelner Ausstattungsmerkmale, Getränke oder technischer Funktionen kann von der jeweiligen Buchung und dem Zustand des Fahrzeugs abhängen.

Ein vorübergehender Ausfall einzelner nicht wesentlicher Ausstattungsmerkmale berechtigt nicht automatisch zur vollständigen Minderung oder Erstattung des vereinbarten Fahrpreises.

17. Technische Defekte und Ersatzfahrzeug

Bei einem unvorhersehbaren technischen Defekt, Unfall oder sonstigen Ausfall des gebuchten Fahrzeugs wird sich die Boa Rent GmbH bemühen, eine angemessene Ersatzlösung anzubieten.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzfahrzeug oder auf ein Fahrzeug mit identischer Ausstattung besteht nicht.

Kann die vereinbarte Fahrt nicht durchgeführt werden und wird keine zumutbare Ersatzlösung angeboten, werden die für die nicht erbrachte Leistung bereits gezahlten Beträge zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

18. Verspätungen und höhere Gewalt

Für Verspätungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Boa Rent GmbH liegen, wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

Dazu gehören insbesondere:

  • Staus und außergewöhnliche Verkehrslagen
  • Straßensperrungen
  • Unfälle
  • Polizeikontrollen
  • extreme Wetterbedingungen
  • Demonstrationen oder Großveranstaltungen
  • behördliche Maßnahmen
  • höhere Gewalt

Der Kunde ist verpflichtet, bei zeitkritischen Terminen, beispielsweise Hochzeiten, Flughafentransfers oder Veranstaltungen, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen.

19. Foto- und Videoaufnahmen

Private Foto- und Videoaufnahmen am und im Fahrzeug sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch der Fahrer, der Straßenverkehr, das Fahrzeug oder andere Personen nicht beeinträchtigt werden.

Gewerbliche Foto-, Film-, Musikvideo- oder Werbeproduktionen müssen vorab ausdrücklich vereinbart werden.

Kennzeichen, Firmenlogos oder erkennbare Mitarbeiter dürfen nicht ohne entsprechende Zustimmung für irreführende, rechtswidrige oder rufschädigende Zwecke verwendet werden.

20. Werbung und Dekoration

Das Anbringen von Dekorationen, Schildern, Aufklebern, Magneten, Blumen oder sonstigen Gegenständen am oder im Fahrzeug ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.

Das Verwenden von Klebstoffen, Klebebändern, Nägeln oder sonstigen Befestigungsmitteln, die das Fahrzeug beschädigen könnten, ist untersagt.

Für Beschädigungen durch Dekorationen haftet der Vertragspartner.

21. Abbruch oder Ablehnung der Fahrt

Die Boa Rent GmbH beziehungsweise der Fahrer ist berechtigt, die Fahrt abzulehnen oder abzubrechen, wenn:

  • der vereinbarte Preis nicht vollständig bezahlt wurde
  • die zulässige Fahrgastzahl überschritten wird
  • Fahrgäste erheblich alkoholisiert oder aggressiv auftreten
  • die Sicherheit des Fahrers, der Fahrgäste oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird
  • das Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder verunreinigt wird
  • rechtswidrige Handlungen verlangt oder durchgeführt werden
  • den Anweisungen des Fahrers nicht Folge geleistet wird

Soweit der Kunde oder seine Fahrgäste den Abbruch zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

22. Haftung

Die Boa Rent GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für persönliche Gegenstände und reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Buchungsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation und Durchführung der Beförderungsleistung verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Boa Rent GmbH.

24. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen Bedingungen unberührt.

Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Kunde, diese Buchungs- und Beförderungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

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