



MB Vito 119 CDI Base 4MATIC Tourer kompakt
/mieten/fahrzeuge_fluggeraete/pkw/van/7671043088.htmlTop Ausstattung
- Leistung (PS)
- 190
- Farbe
- silbermetallic
- Klimaanlage
- Ja
- Automatik
- Ja
- Personen
- 5
Beschreibung
Weil Du Dir wegen einem Glas Milch nicht gleich eine Kuh kaufst.
Mit unserem Vito Tourer steht Dir ein Mietfahrzeug zur Verfügung, dass Dich in allen Lebenslagen unterstützt: egal ob Urlaub, Ausflug oder Flughafentransport etc.
Arbeits- oder Anzughose? Zollstock oder Laptop. Der Vito ist eine V-Klasse im Blaumann - ein Transporter. Im Handling ist der Vito 4x4 aber so gar kein Transporter mehr. Die elektro-mechanische Lenkung mit variabler Unterstützung ist absolut souverän bei schneller als auch bei gemütlicher Fahrt. Das Fahrwerk ist eher in Richtung straff abgestimmt - das erzeugt ein Fahrgefühl, das ebenso wenig auf einen Transporter hinweist.
Adaptives Bremslicht
Antriebsart: Allradantrieb
Außenspiegel asphärisch, beide
BlueEfficiency-Paket
Design- und Ausstattungslinie Base
Elektron. Stabilitäts-Programm (ESP)
Fahrassistenz-System: Attention-Assist
Fahrassistenz-System: Seitenwind-Assistent
Geschwindigkeits-Regelanlage (Tempomat)
Getränkehalter vorn
Getriebe Automatik GTronic - (9-Stufen)
Harnstofftank (AdBlue): 24 Ltr.
Heckklappe mit Verglasung
Heckscheibe heizbar
Heckscheibenwischer
Mercedes-Benz Notrufsystem
Motor 2,0 Ltr. - 140 kW CDI KAT
Nebelschlussleuchte
PKW Zulassung
PTC Heater
Radstand 3200 mm
Reifendruck-Kontrollsystem
Rückspiegel innen
Schiebetür Lade-/Fahrgastraum rechts mit Verglasung
SCR-System (AdBlue-Technologie)
Fernlichtassistent
Diebstahlwarnanlage
Schiebefenster in den Schiebetüren
Scheibenwaschanlage heizbar
Klimaanlage Tempmatic
Lederlenkrad
LED Intelligent Light System
Paket: Park, Einparkhilfe vorne und hinten
Park-Assistent
Navigationssystem Audio 40
Sitze: 4-Schienensystem mit Schnellverriegelung
Sitzheizung vorne
Regensensor
Armlehne Fahrgastraum pro Sitz
Steckdose 12V Laderraum
uvm.
Ausstattung
- Radio/CD
- Navigationssystem
Mietbedingungen
Auszug. Die kompletten Vermietbedingun gen erhalten Sie mit dem Mietvertrag.
§1 Mietgegenstand
[...]
1.2 Das Kraftfahrzeug verfügt über folgende Ausstattung: Warndreieck, Verbandskasten und Bedienungsanleitung befinden sich im Fahrzeug.
1.3 Das Kraftfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt.
1.4 Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen: Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall beträgt die vom Mieter zu tragende Selbstbeteiligung € 1.000,00.
§2 Zustand des Fahrzeuges
2.1 Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug ist innen und außen fachgerecht gereinigt.
§3 Mieter
Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt.
§4 Übergabe, Mietdauer
4.1 Zur Übergabe und Mietdauer wird Folgendes vereinbart: Der Mieter holt das Fahrzeug am Geschäftssitz des Vermieters ab undbringt es dorthin zurück.
Oder: Der Vermieter bringt das Fahrzeug zum Mieter und holt es dort wieder ab. Bis zu einer Entfernung von 10 km (ab Bad Tölz) ist der Hol-und Bringservice inklusive. Mehrkilometer werden mit 0,45 € /km berechnet.
4.2 Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe.
§5 Kaution
5.3 Der Mieter leistet ferner eine Kaution in Höhe von 500 EUR. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren.
Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und in bar zu bezahlen. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
5.4 Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter, sie werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe des tatsächlichen Verbrauches in Rechnung gestellt.
§6 Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
6.1 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass er das Fahrzeug ausschließlich in gesicherten Garagen abstellen darf. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen des §7.1 erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
6.3 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen.
Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondereVollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
6.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken: Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten Teilnahmen an Geländefahrten. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
6.5 Das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen.
6.6 Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
6.7 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.
6.8 Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.
§7 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
7.1 Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
7.2 Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
7.3 Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.
§8 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
8.1 Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen.
Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
8.2 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
8.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §7 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche desVermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
8.4 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Strassenverkehrsordnung.
Technische Daten
- Karosserie
- VAN
- Marke
- Mercedes-Benz
- Sitzplätze
- 5 Sitze
Weitere Kategorien des Vermieters
Vermieter
Standort
| Montag | 08:00-12:00, 13:00-1700 |
| Dienstag | 08:00-12:00, 13:00-1700 |
| Mittwoch | 08:00-12:00, 13:00-1700 |
| Donnerstag | 08:00-12:00, 13:00-1700 |
| Freitag | 08:00-12:00, 13:00-1700 |
| Samstag | 09:00-12:00 |