MINDESTALTER / FAHRERLAUBNIS
Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Macan und Macan S beträgt 23 Jahre mit 5 Jahren Fahrerfahrungen.
Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Cayenne, Panamera, 911 (außer Turbo) und Taycan beträgt 25 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.
Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche 911 Turbo beträgt 35 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU/-EWR Staat (einschließlich der Schweiz) vorlegen.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch, usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein einer beglaubigten Übersetzung.
TEILKASKOVERSICHERUNG / VOLLKASKOVERSICHERUNG
Die Anmietung des Fahrzeuges ist nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung für den gesamten Mietzeitraum möglich.
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge Porsche Macan beträgt pro Schadensfall 3.500,00 €
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für das Fahrzeuge Porsche Cayenne beträgt pro Schadensfall 4.500,00 €
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge Porsche Panamera und Taycan beträgt pro Schadensfall 4.500,00 €
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge Porsche 911 Carrera, Cayenne S-E Hybrid und 911 Cabrio beträgt pro Schadensfall 5.000,00 €
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge Porsche 911 Turbo beträgt pro Schadensfall 10.000€
Um im Schadensfall bestens abgesichert zu sein, wird bei jeder Anmietung eine externe Mietwagenversicherung gebucht um den Selbstbehalt zu reduzieren (LVM-Mietwagenschutz)
KAUTION
Der Mieter ist verpflichtet, vor Beginn der Mietzeit für alle Luxusfahrzeuge (Porsche) eine Sicherheit (Kaution) mit EC oder Kreditkarte (Kaution) zu leisten.
Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht, ebenso akzeptieren wir keine Barkaution.
Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Kreditkartenzahlungen sind nur in Verbindung mit der dazugehörigen PIN zu akzeptieren. Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet oder eingezogen. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeuggruppe des gemieteten Fahrzeugs abhängig und ist im Buchungsprozess klar einsehbar.
FÄLLIGKEIT
Der Mietpreis, sowie sonstige vereinbarte Entgelte, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wird zu Beginn der Miete in voller Höhe per EC-Karte oder Vorabüberweisung bezahlt.
KRAFTSTOFF
Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurück zu geben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurück, wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeuges vornehmen und die für die Betankung eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00€ Netto und die Kraftstoff Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
ZUSTELLEN / ABHOLEN
Das Fahrzeug wird grundsätzlich am Betriebsstandort des Vermieters in Speyer oder Mannheim übergeben und ist je nach Vereinbarung dort auch zurückzugeben.
MEHRKILOMETER
Gefahrene Mehrkilometer über die vereinbarten Inklusive – Kilometer hinaus, werden mit
- 0,90 € pro Mehrkilometer für den Porsche Macan und Macan E
- 1,30 € für den Porsche Cayenne, Panamera und Taycan
- 1,90 € für die Porsche 911 Carrera, 911 Cabrio
- 2,00 € für den Porsche 911 Turbo durch den Vermieter abgerechnet.
WETTER
Anmietung ist von den aktuellen Wetterverhältnissen abhängig (z.B. Hagel, Eis, Schnee)
STRAFTZETTEL
Sollten Sie während Ihres Mietzeitraumes einen Strafzettel erhalten, dann stellen wir Ihnen diesen nach Erhalt zu. Das anfallende Bußgeld ist von Ihnen fristgerecht und unter Angabe der richtigen Referenznummer zu entrichten. Die Haftung für fällige Mahngebühren oder zusätzliche Strafgebühren ist ebenfalls von Ihnen zu übernehmen. Wir berechnen hier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-€ Netto.
SONSTIGES:
- Vermietung des Fahrzeuges nur mit gleichzeitigem Abschluss einer Zeitvollkaskoversicherung über den kompletten Mietzeitraum.
- Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. (Alle Telemetriedaten werden aufgezeichnet und nach jeder Rückgabe abgelesen)
- Fahrten ins Ausland werden vom Vermieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung und mit Zuzahlung von 25,00 € Netto Pauschal berechnet.
- Alle Fahrzeuge können GPS-Überwacht werden.
- Über jede Mietanfrage wird individuell nach Ermessen des Vermieters entschieden.
- Bei Abgabe und Annahme des Fahrzeuges wird ein Mietvertrag sowie ein Übergabeprotokoll zusammen mit Mieter und Vermieter angefertigt, jede Partei erhält nach Unterschrift eine Ausfertigung, mit der Unterschrift bestätigt der Mieter alle Regeln zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein
- Alle möglichen Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. Strafzettel für falsches Parken, oder Geldbußen wegen zu schnellem Fahren) werden an den Mieter weitergeleitet.
- Für Kleinschäden innerhalb der Selbstbeteiligung haftet der Mieter komplett.
- Das Fahrzeug ist jeweils zu den Öffnungszeiten am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß zu übergeben, ansonsten wird gegebenenfalls ein weiterer Miettag angerechnet.