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Gerade in Großstädten gleicht die tägliche Parkplatzsuche einer Odyssee. Zu den Stoßzeiten um den Feierabend strömen Autofahrer nach Hause, und die Suche nach einer Abstellmöglichkeit wird vielerorts zur Nervenprobe. Hier schafft eine eigene Garage schnell Abhilfe. Dank festem Stellpatz erübrigt sich die Parkplatzsuche und das Auto steht gleichzeitig sicher und trocken.
Denn neben dem reinen Komfort, nicht länger jeden Tag nach einem Abstellplatz suchen zu müssen, bietet eine Garage im Gegensatz zu einem reinen Stellplatz, außerdem Sicherheit für den Wagen. Sie ist abschließbar und schützt somit vor Diebstahl und Beschädigung des Autos. Deshalb prämieren auch viele Versicherungen die Unterbringung des Autos in einer Garage mit bestimmten Vergünstigungen. Im Winter erspart sie das lästige Freikratzen der Front- und Heckscheibe, im Sommer bleibt der Innenraum des Wagens angenehm kühl.
Für besonders teure oder empfindliche Autos wie beispielsweise Oldtimer können gezielt klimatisierte Garagen gemietet werden. Außerdem bietet eine Garage gegebenenfalls zusätzliche Abstellfläche für Kindersitze oder Fahrräder, die in einer durchschnittlichen Wohnung nur schwer untergebracht werden können.
In Metropolen ist nicht nur der Wohnraum Mangelware, sondern auch langfristig zu vermietende Garagen können schwer zu finden sein. Dementsprechend dankend nehmen viele Mieter das Angebot an, in ihrem Mietvertrag gleich auch die Miete der zur Wohnung dazugehörigen Garage zu vereinbaren.
Die Vorteile dieser Form der Garagenvermietung liegen auf der Hand: Es muss nicht mehr langwierig nach einer separaten Garage gesucht werden, und die vom Vermieter angebotene wird in aller Regel in unmittelbarer Nähe zur Wohnung liegen. Dass diese Regelung aber auch deutliche Nachteile hat, wird oft zu spät klar.
Denn wird nur ein Mietvertrag für Wohnung und Garage geschlossen, bedeutet das auch, dass die Miete des einen Objekts an die des anderen gebunden ist. Konkret bedeutet das: Benötigen Sie die Garage einmal nicht mehr – zum Beispiel, weil Sie ein günstigeres unabhängiges Angebot gefunden oder sich entschlossen haben, das Auto zu verkaufen – können Sie den Mietvertrag nicht kündigen, ohne die Wohnung aufzugeben. Umgekehrt ist bei der Aufgabe der Wohnung ausgeschlossen, dass die Garage weiterhin angemietet werden kann.
Vieles spricht also für eine unabhängige Anmietung einer Garage. Da solche Mietverträge allerdings nicht unter den gesetzlichen Mieterschutz fallen, gilt es, die Konditionen vor Abschluss sorgfältig zu prüfen.
Die Rechtsvorschriften beziehen sich vor allem auf die sachgemäße Nutzung der angemieteten Räume. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass wirklich nur der Platz innerhalb der Garage angemietet wird. Vor, auf oder neben ihr darf also nichts abgestellt und längerfristig gelagert werden.
Auch die Frage, welche Art von Gegenständen in der Garage untergebracht werden dürfen, ist reglementiert. Während viele Interessenten eigentlich einen Lagerraum oder eine Werkstatt mieten möchten, ist es nicht zu empfehlen, stattdessen auf eine Garage auszuweichen. Denn hier gelagert werden dürfen ausschließlich:
Werden anderweitige, vor allem leicht entzündliche Gegenstände hier gelagert, kann es im Falle eines Brandes oder sonstiger Beschädigungen zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Die Versicherung zahlt in einem solchen Fall ebenfalls nicht.
Davon einzig ausgenommen sind landwirtschaftliche Lagerhäuser, in denen vielfach Agrarmaschinen untergebracht werden. Möchten Sie als Garage für Traktor oder ähnliche Nutzfahrzeuge also eine Scheune mieten, steht dem nichts im Wege. Lediglich falls die Scheune fortan nur noch als Garage genutzt werden soll, muss der Eigentümer eine Umnutzungsgenehmigung einholen.