


Westfalia BC 60 Fahrradträger für 2 Fahrräder oder E-Bikes
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Westfalia BC 60 Fahrradträger für 2 Fahrräder oder E-Bikes
Zur Vermietung steht ein hochwertiger und kompakt zusammenklappbarer Fahrradträger Westfalia BC 60 zur Montage auf der Anhängerkupplung.
Der Fahrradträger eignet sich für den sicheren Transport von bis zu zwei Fahrrädern oder E-Bikes. Die maximale Zuladung beträgt insgesamt 60 kg, wobei ein einzelnes Fahrrad höchstens 30 kg wiegen darf.
Ausstattung und Mietumfang:
• Westfalia BC 60 Fahrradträger für 2 Fahrräder
• Transport- und Aufbewahrungstasche
• 2 Schlüssel
• Abschließbarer Fahrradträger
• Abklappfunktion für einen leichteren Zugang zum Kofferraum
• 13-poliger Stromanschluss
• Gemeinsame Montage und Einweisung bei der Übergabe
Bitte prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihr Fahrzeug über eine geeignete Anhängerkupplung, eine ausreichende Stützlast und einen passenden 13-poligen Stromanschluss verfügt.
Die maximale Geschwindigkeit mit montiertem Fahrradträger beträgt 130 km/h. Die Geschwindigkeit muss zusätzlich an die Beladung, das Wetter und die Straßenverhältnisse angepasst werden.
Zusatzoptionen – ideal für den Urlaub:
Italien-/Spanien-Warntafel:
Passende reflektierende Warntafel aus Aluminium für das jeweilige Reiseland. Die benötigten elastischen Spanngurte zur Befestigung sind enthalten.
Preis: einmalig 5,00 € für die gesamte Mietdauer.
Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie nach Italien oder Spanien reisen, damit die passende Warntafel bereitgestellt werden kann.
Kennzeichenservice:
Sie haben keine Zeit, ein zusätzliches Kennzeichen für den Fahrradträger anfertigen zu lassen? Bei rechtzeitiger Buchung lasse ich das zu Ihrem Fahrzeug passende Kennzeichen prägen.
Preis: 24,90 €
Erforderliche Vorlaufzeit: mindestens 3 Werktage vor Mietbeginn.
Hierfür muss das vollständige Fahrzeugkennzeichen bei der Buchung korrekt angegeben werden.
Die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung. Der Fahrradträger wird bei der Übergabe gemeinsam montiert und die Bedienung ausführlich erklärt.
Video
Mietbedingungen
1. Mietgegenstand
Vermietet wird ein Fahrradträger Westfalia BC 60 für bis zu zwei Fahrräder oder E-Bikes einschließlich Transporttasche und zwei Schlüsseln.
Der vereinbarte Mietzeitraum, der Mietpreis, der Übergabeort und der Rückgabezeitpunkt ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
2. Voraussetzungen für die Nutzung
Der Mieter muss vor der Buchung prüfen, ob das verwendete Fahrzeug und die Anhängerkupplung für die Nutzung des Fahrradträgers geeignet sind.
Das Fahrzeug muss insbesondere über eine geeignete Anhängerkupplung, eine ausreichende Stützlast und einen passenden 13-poligen Stromanschluss verfügen.
Maßgeblich sind die zulässigen Gewichte und Vorgaben des Fahrzeugs, der Anhängerkupplung und des Fahrradträgers. Es gilt jeweils der niedrigste zulässige Belastungswert.
Kann der Fahrradträger wegen eines ungeeigneten Fahrzeugs, einer ungeeigneten Anhängerkupplung, einer zu geringen Stützlast oder eines unpassenden Stromanschlusses nicht verwendet werden, liegt dies im Verantwortungsbereich des Mieters.
3. Mietpreis und Kaution
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens bei der Übergabe vollständig zu bezahlen.
Vor der Herausgabe des Fahrradträgers ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen. Die Zahlung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung in bar oder per Überweisung.
Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises und der Kaution erfolgt keine Übergabe.
Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen:
• Beschädigung oder Verlust des Fahrradträgers
• fehlender Schlüssel oder Zubehörteile
• außergewöhnlicher Verschmutzung
• verspäteter Rückgabe
• noch offener Mietzahlungen
Nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt.
Ist eine nähere technische Prüfung erforderlich, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen.
Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht. Übersteigt ein vom Mieter zu vertretender Schaden die hinterlegte Kaution, kann der darüber hinausgehende Betrag verlangt werden.
4. Übergabe und gemeinsame Montage
Bei der Übergabe wird der Fahrradträger gemeinsam von Vermieter und Mieter montiert.
Der Mieter erhält eine Einweisung in die Montage, Verriegelung, Bedienung und sichere Befestigung der Fahrräder.
Der Zustand des Fahrradträgers wird bei der Übergabe gemeinsam kontrolliert und kann in einem Übergabeprotokoll sowie durch Fotos dokumentiert werden.
Bereits vorhandene Gebrauchsspuren oder Schäden werden bei der Übergabe festgehalten.
Nach der Übergabe ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, vor jeder Fahrt den ordnungsgemäßen Sitz des Fahrradträgers, die Befestigung der Fahrräder und die Funktion der Beleuchtung zu überprüfen.
5. Zulässige Nutzung
Der Fahrradträger darf ausschließlich bestimmungsgemäß zum Transport geeigneter Fahrräder oder E-Bikes verwendet werden.
Die Bedienungs- und Sicherheitshinweise des Herstellers sind einzuhalten.
Insbesondere gelten folgende Vorgaben:
• maximal zwei Fahrräder oder E-Bikes
• maximale Gesamtzuladung 60 kg
• maximal 30 kg je Fahrrad
• maximale Geschwindigkeit 130 km/h
• E-Bike-Akkus müssen vor der Fahrt entfernt werden
• Kindersitze, Körbe, Taschen, Pumpen und sonstige lose Teile müssen entfernt werden
• Fahrräder dürfen während der Fahrt nicht mit Planen oder Schutzhüllen abgedeckt werden
• Fahrradträger und Fahrräder müssen ordnungsgemäß befestigt und abgeschlossen werden
• Beleuchtung und Kennzeichen müssen vollständig sichtbar sein
• die Funktion der Beleuchtung muss vor jeder Fahrt geprüft werden
• der Fahrradträger darf nicht in einer automatischen Waschanlage verwendet werden
• eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen sind nicht gestattet
Die Geschwindigkeit und Fahrweise müssen zusätzlich an die Beladung, das Wetter, die Straßenverhältnisse und die jeweilige Verkehrssituation angepasst werden.
Der Mieter ist für die Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften verantwortlich.
6. Nutzung im Ausland und Warntafeln
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über die im jeweiligen Reiseland geltenden Verkehrs-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Eine Italien- oder Spanien-Warntafel kann gegen einen einmaligen Aufpreis von 5,00 € für die gesamte Mietdauer hinzugebucht werden.
Die Warntafel wird einschließlich elastischer Spanngurte zur Befestigung übergeben.
Der Mieter muss das konkrete Reiseland bei der Buchung angeben, damit die passende Warntafel bereitgestellt werden kann.
7. Kennzeichenservice
Auf Wunsch kann ein zum Fahrzeug passendes Kennzeichen für den Fahrradträger angefertigt werden.
Der Preis beträgt 24,90 €.
Die Bestellung muss mindestens drei Werktage vor Mietbeginn erfolgen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das vollständige Fahrzeugkennzeichen rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
Für Fehler aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe des Fahrzeugkennzeichens haftet der Mieter.
Wurde das Kennzeichen bereits verbindlich bestellt oder hergestellt, sind die hierfür entstandenen Kosten auch bei einer späteren Stornierung zu bezahlen.
Das angefertigte Kennzeichen geht nach der Bezahlung in das Eigentum des Mieters über.
8. Weitergabe an Dritte
Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe des Fahrradträgers ist nicht gestattet.
Der Mieter darf den Fahrradträger nur einer anderen Person überlassen, wenn diese in die ordnungsgemäße Montage und Nutzung eingewiesen wurde.
Der Mieter haftet für das Verhalten dieser Person wie für eigenes Verhalten.
9. Sorgfaltspflichten und Diebstahlschutz
Der Fahrradträger, die Schlüssel und das mitvermietete Zubehör sind sorgfältig zu behandeln und angemessen gegen Diebstahl zu sichern.
Wird der Fahrradträger nicht am Fahrzeug verwendet, ist er nach Möglichkeit in einem verschlossenen Raum oder an einem anderen gegen unbefugten Zugriff gesicherten Ort aufzubewahren.
Die Schlüssel dürfen nicht unbeaufsichtigt am Fahrradträger oder im Fahrzeug zurückgelassen werden.
10. Schäden, Verlust und Diebstahl
Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei sicherheitsrelevanten Schäden oder Funktionsstörungen darf der Fahrradträger nicht weiterverwendet werden.
Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Dem Vermieter ist die polizeiliche Vorgangsnummer mitzuteilen.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die von ihm oder einer Person, der er den Fahrradträger überlassen hat, schuldhaft verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere bei:
• unsachgemäßer Montage
• unzureichender Befestigung der Fahrräder
• Überladung
• Missachtung der Bedienungsanleitung
• Verlust von Schlüsseln oder Zubehör
• unzureichender Sicherung gegen Diebstahl
• eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturen
Normale Gebrauchsspuren und üblicher Verschleiß durch eine vertragsgemäße Nutzung werden dem Mieter nicht berechnet.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt oder beauftragt werden.
11. Rückgabe
Der Fahrradträger ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
Bei der Rückgabe muss der Fahrradträger:
• vollständig
• funktionsfähig
• trocken
• grob gereinigt
• einschließlich Transporttasche
• einschließlich beider Schlüssel
zurückgegeben werden.
Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des Mietpreises.
12. Reinigung
Normale Verschmutzungen durch den üblichen Straßenbetrieb sind mit dem Mietpreis abgegolten.
Bei außergewöhnlicher oder vermeidbarer Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 € berechnet werden.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind.
13. Verspätete Rückgabe
Eine absehbare Verspätung muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei einer Rückgabe, die mehr als zwei Stunden nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt erfolgt, kann ein zusätzlicher Miettag zum vereinbarten Tagesmietpreis berechnet werden.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nachweisbare weitere Schäden, beispielsweise der Ausfall einer bereits vereinbarten Anschlussvermietung, können zusätzlich geltend gemacht werden.
14. Stornierung durch den Mieter
Die Stornierung muss in Textform erfolgen, beispielsweise über das Erento-Nachrichtensystem oder per E-Mail.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• bis einschließlich sieben Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei
• ab dem sechsten Kalendertag bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
• weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
• bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 80 % des vereinbarten Mietpreises
Kann der Fahrradträger für denselben Zeitraum anderweitig vermietet werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen angerechnet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Schlechtes Wetter, geänderte Reisepläne, Erkrankungen oder Probleme mit dem Fahrzeug des Mieters begründen allein keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung.
Bereits verbindlich bestellte oder angefertigte Sonderleistungen, insbesondere ein individuell angefertigtes Kennzeichen, müssen unabhängig von der Stornierung bezahlt werden.
Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
15. Ausfall des Fahrradträgers
Kann der Fahrradträger wegen eines kurzfristig eingetretenen Schadens, Verlusts oder eines sicherheitsrelevanten Mangels nicht zur Verfügung gestellt werden, werden bereits geleistete Mietzahlungen vollständig zurückerstattet.
Soweit möglich, kann dem Mieter ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang, sofern sie in Textform festgehalten wurden.
Es gilt deutsches Recht.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Mietbedingungen nicht eingeschränkt.