§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zur Anmietung von Kraftfahrzeugen der Firma Breuer Management GmbH. Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Nach Annahme der schriftlichen oder mündlichen Anfrage für ein Motorrad erhält der Interessent eine Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Angaben. Diese Bestätigung wird per Brief, Fax, E-Mail oder über Mieterplattformen versendet. Der angegebene Preis und die Auftragsbestätigung sind Teil der Vertragsbedingungen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Schriftliche Vereinbarungen über Mietpreis, Mietzeit und sonstige Leistungen bleiben hiervon unberührt. An- und Abfahrtskosten werden separat berechnet. Sollte die Buchungsdauer überschritten werden, werden zusätzliche Kosten je nach Aufwand berechnet. Eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises ist sofort nach Auftragsbestätigung fällig. Die restliche Zahlung ist gemäß Vertrag zu leisten.
§ 4 Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht gestattet.
§ 5 Vertragsstornierung
Beide Vertragspartner können den Vertrag stornieren. Stornierungen sind nur schriftlich wirksam. Breuer Management berechnet bei Stornierung bis sechs Wochen vor Fahrtantritt 20% des Mietpreises, bis eine Woche vorher 75% und innerhalb der letzten Woche 80%. Die gesetzliche Rücktrittsfrist bleibt unberührt. Bei höherer Gewalt, Fahrzeugausfall oder witterungsbedingten Ereignissen kann die Fahrt storniert werden. Bei Schlechtwetter (Hagel, Schnee, Glatteis, Salz) bleiben die Motorräder in der Lagerhalle. Bei unvorhergesehenem Fahrzeugausfall wird ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitgestellt.
§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen am Fahrzeug verursachen. Werbeanbringungen am Fahrzeug bedürfen der vorherigen Absprache und können von der Breuer Management abgelehnt werden. Risiken während Film- oder Fotoaufnahmen oder ähnlichen Aktionen müssen durch eine Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) des Kunden abgedeckt werden.
§ 7 Haftung der Breuer Management
Die Breuer Management GmbH haftet nicht für Schäden und Fahrzeugausfälle, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Versicherungsschutz
Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Eine Insassenunfallversicherung ist ebenfalls vorhanden.
§ 9 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schöneiche. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schöneiche.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung. Gleiches gilt für etwaige Lücken.