5 Standorte
Art.-Nr.: 6637511042

BMW R 1250 GS Triple Black und BMW R 1250 GS werkseitig tiefergelegt für Personen ab 1,70m mit Navi, Tankrucksack und Koffer in 27639 Wurster Nordseeküste mieten

Beschreibung

  • Um eine größere Reichweite zu erzielen, haben wir mehrere Standort gewählt.
  • Alle unsere Mietfahrzeuge und Anhänger stehen in 27639 Wurster Nordseeküste OT Nordholz und können dort abgeholt werden.
  • Die Übergabezeiten für die Wohnwagen / Wohnmobile sind auf dieser Plattform nicht änderbar.
  • Abholung ist um 16 Uhr oder nach Aufbereitung und Anruf, die Rückgabe ist um 9 Uhr.

BMW R 1250 GS Triple Black
BMW R 1250 GS Triple Black ab Werk tiefer gelegt

Die BMW R 1250 GS. Mehr GS geht nicht. Sie begründete das Segment der Reiseenduro und führt es bis heute souverän an. Die Vielseitigkeit Straße, Gelände, Stadt, Land, Komfort, Leistung kombiniert mit der legendären Robustheit und dem Know-how aus über 36 Jahren GS Entwicklung ergeben ein Motorrad, das keine Konkurrenz scheut. Zahlreiche Testsiege und Auszeichnungen in Fachmagazinen belegen das eindrucksvoll. Die R 1250 GS begeisterte schon immer. Das neue Modell setzt dabei noch einen drauf: sowohl in der Tourentauglichkeit als auch im Offroad-Einsatz. Für Dich heißt das: mehr Komfort, mehr Dynamik, mehr Spaß. Kurz: noch mehr Abenteuer.

Preise:
  2 Tage 600 km frei (Extra Km 0,39 €) € 269
  3 Tage 900 km frei (Extra Km 0,39 €) € 369
  7 Tage 1500 km frei (Extra Km 0,39 €) € 649
14 Tage 3000 km frei (Extra Km 0,39 €) € 1.249

Mietbedingungen

Mietbedingungen

 

Mietgegenstand

1.1  Gegenstand der Mietbedingungen ist folgendes Fahrzeug

Fahrzeugtyp: Krad           

Hersteller: BMW R 1250 GS Triple Black

Baujahr: 2022                         

 

 Ausstattung

Verbandskasten, Warnweste und Bedienungsanleitung befinden sich im Fahrzeug. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt.

 

 Zustand des Fahrzeuges

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand. Das Fahrzeug ist von außen fachgerecht gereinigt. Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem, bei der Übergabe des

Fahrzeuges, zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrages.

Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder die im Mietvertrag eingetragenen Personen gefahren werden. Der Mieter ist verpflichtet alle Fahrer bekannt zu geben. Der Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters. Der Mieter (bzw. Fahrer) muss mindestens 2 Jahre im Besitz einer, für das Fahrzeug, gültigen Fahrerlaubnis sein.

Zahlungsweise

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu            leisten. Der Restbetrag ist spätestens 15 Tage vor Anmietung zu begleichen. Bei Rückständigen Zahlungen hat der Mieter die Mahnkosten und evtl. Zinsverluste zu tragen.

 

Versicherung

Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen:   Vollkaskoversicherung / Teilkasko mit 2500, - € Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird vom Mieter getragen.

 

Kaution

Bei der Übergabe sind 1000, - € Kaution zu hinterlegen oder es wird eine SB Versicherung abgeschlossen, sodass die Selbstbeteiligung entfällt.

(https://www.hmrv.de/reiseversicherungen/spezialversicherungen/mietwagen-schutz )

Reservierung und Rücktritt

Reservierung sind nur nach Leistung der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen verbindlich. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

-        Bis zu 60 Tagen 10%

-        Bis zu 15 Tagen 60%

-        Weniger als 15 Tage 80%

Kosten

Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie Kosten für sonstige Hilfs- und Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei der Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter. Sie werden nach Rückgabe des Fahrzeuges in Höhe des tatsächlichen Verbrauches in Rechnung gestellt.

Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges

Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher schriftliche Zustimmung.

Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass er das Fahrzeug ausschließlich an gesicherten Orten abstellen darf.

Signalisiert die Kontrollleuchte im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisung in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der in der Betriebsanleitung aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen der in Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geographischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen.

Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkasko) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Länder und Gebieten nutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:

-        Teilnahme an Motorradrennen und ähnlichen Fahrten

-        Teilnahme an Geländefahrten

-        Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen

Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und das kein Fahrverbot besteht.

Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.

Eine Untervermietung ist nicht gestattet

Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen

Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen             (bis 50, -€). Selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.

Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so:

-        Haben beide Vertragsparteien das Recht fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defektes verpflichtet.

-        Stellt der Vermieter unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, wenn vorhanden, zur Verfügung

Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienfehler) verursacht wurde.

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine Polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenherganges zu sorgen.

Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko- Versicherung oder anderweitig Ersatz verlangt.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die Aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus Absatz: Gebrauchsbeeinträchtigungen/ Reparaturen dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Angehörige, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendige Feststellung zur Person und zur Sache B

Technische Daten

  • Gewicht
  • 244
  • Hubraum
  • Über 1.000 ccm
  • Hubraum (ccm)
  • 1254
  • Leistung (PS)
  • 136
  • Marke
  • BMW Motorrad
  • Marke
  • BMW
  • Typ
  • Allrounder
  • Typ
  • 1250 GS LC

Vermieter

CuxRent
Christoph Klasen
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icon Erento Zertifikat für Exzellenz – 2026, 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2017
Gesamtbewertung des Vermieters:
4,9
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14 Bewertungen
Mieter
(*)(*)(*)(*)(*)
19.05.2026

Es war für uns das erste Mal mit einem Wohnmobil unterwegs zu sein, um einmal die Erfahrung zu machen ob es für uns mit einem Wohnmobil eine Zukunft im Ruhestand gibt. Wir haben uns verliebt!!!!! Das Wohnmobil bei CUX-RENT zu mieten war vom ersten Kontakt, der Fahrzeugübergabe bis hin zur Rückgabe( leider durften wir es nicht behalten) ein echt tolles und beeindruckendes Erlebnis. Ich kann Ihnen nur empfehlen bei CUX-RENT ihr Wohnmobil zu mieten. Wir tun es! Und freuen uns schon drauf den Kontakt wieder aufzunehmen. Empfehlenswert!!!!!


Karl-heinz D.
(*)(*)(*)(*)(*)
22.07.2025

sehr guter vermieter


Emil W.
(*)(*)(*)(*)(*)
16.05.2025

Alles Super gelaufen

Standorte

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