1. Motorradanhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (offen).
- Auffahrrampe doppelt.
- Mechanische Absenkung möglich - keine Hydraulik.
- Zwei Transportständer ConStands Easy-Fix Motorradwippe bis 21 Zoll.
- Transportbox abschließbar mit Sicherungsmaterial speziell für Motorräder.
- 40,- € / Tag - 70,- € / Wochenende - 130,- € / Woche
2. Motorradanhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (Plane).
- lange und breite Auffahrrampe
- bis 2 Motorräder - ConStands Easy-Fix Motorradwippe bis 21 Zoll
- Sicherungsmaterial
- 60,- € / Tag - 90,- € / Wochenende - 160,- € / Woche
3. Motorradanhänger mit 1.500 kg zulässigem Gesamtgewicht
- hydraulisch absenkbar
- ConStands Easy-Fix Motorradwippe bis 21 Zoll
- Sicherungsmaterial
- Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich!!
- 80,- € / Tag - 120,- € / Wochenende - 250,- € / Woche
WICHTIGER HINWEIS:
In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz müssen Autofahrer auch beim Fahren mit einem ungebremsten Anhänger diesen mit einer zusätzlichen Sicherungsverbindung (z.B. Sicherungsseil oder Kette) absichern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Niederlande
Nach den niederländischen Vorschriften benötigen ungebremste Anhänger eine sog. Losreißvorkehrung, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt.
Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, dass sie nicht abrutschen können. Nicht ausreichend ist es, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen!
Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern bis zu 230 Euro geahndet.
Österreich
Ungebremste Anhänger benötigen nach den österreichischen Vorschriften ebenfalls eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Sicherungsseil oder -kette) mit dem Zugfahrzeug.
Spezielle Regelungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Der ADAC empfiehlt das Seil gegen ein Abrutschen zu sichern, vorgeschrieben ist das in Österreich allerdings nicht.
Verstöße gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.
Schweiz
Die Schweizer Vorschriften sehen vor, dass auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich ist.
Die Sicherheitsverbindung muss mit einem festen Teil des Fahrzeugs verbunden sein, zum Beispiel an der Anhängerkupplung oder an einer Öse am Fahrzeug.
Nach Auskunft der zuständigen schweizerischen Behörde gilt bei abnehmbaren Anhängerkupplungen Folgendes:
Verfügt die abnehmbare Anhängerkupplung bereits über eine integrierte Öse, so darf das Sicherungsseil auch daran befestigt werden. Fehlt eine solche integrierte Öse, wird auch die Sicherung durch Anbringung an einer so genannten Hollandöse ausnahmsweise geduldet, wenn eine anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist.
Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern zwischen 500 und 600 Schweizer Franken geahndet.
Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-mail zur Verfügung.