1. Mietpreis
Der Mietpreis für Bauzäune wird pro laufendem Meter berechnet und beinhaltet die erforderlichen Standfüße (Kunststoff- oder Betonfüße) sowie die Verbindungsschellen zwischen den Zaunelementen.
Zusätzliche Leistungen wie Montage, Demontage, Sichtschutzplanen, Tore, Baustellenkameras oder weitere Sonderausstattungen werden gesondert berechnet.
2. Mietdauer
Die Vermietung erfolgt ausschließlich für mittlere bis langfristige Projekte. Kurzfristige Tages- oder Wochenendmieten werden grundsätzlich nicht angeboten.
Die Mindestmietdauer sowie die Vertragslaufzeit werden individuell vereinbart und im Angebot festgehalten.
3. Lieferung und Abholung
Anlieferung und Abholung erfolgen nach vorheriger Vereinbarung.
Bei größeren Auftragsvolumen oder längeren Mietzeiträumen kann die Anlieferung und Abholung kostenfrei erfolgen. Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Verantwortung und Haftung des Mieters
Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Nutzung und Sicherung auf den Mieter über.
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Mietgegenstände, unabhängig davon, durch wen der Schaden verursacht wurde.
Beschädigte oder fehlende Mietgegenstände werden zum Reparatur- oder Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
5. Zustand der Mietgegenstände und Rückgabe
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und nach Mietende vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Übliche Gebrauchsspuren, die durch den vertragsgemäßen Einsatz entstehen, gelten nicht als Beschädigung.
6. Kaution
Bei Selbstabholung oder nach Vereinbarung kann eine Kaution erhoben werden.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Umfang der Anmietung und beträgt in der Regel mindestens 150,00 €.
Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände.
7. Selbstabholung
Bei Selbstabholung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie den sicheren Transport der Mietgegenstände selbst verantwortlich.
8. Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, fehlende Sicherungsmaßnahmen, nicht fachgerechte Nutzung, höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsvorschriften, behördlichen Auflagen sowie geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg.