



Takeuchi TB016 1,7 T Minibagger zu vermieten
/mieten/baumaschinen_baustelle/bagger,_walzen_raupen/minibagger/3240440285.htmlTop Ausstattung
- Fahrwerk
- Kette
- Gewicht in t
- bis 1.7
- Leistung (kW)
- 10,3
- max. Grabtiefe (m)
- max. 2,3 m
- max. Reichweite (m)
- max. 3,89 m
- Typ
- Minibagger
Beschreibung
Zu vermieten: Takeuchi TB016 Minibagger
Leistungsstarker und kompakter Minibagger ideal für:
- Garten- & Landschaftsbau
- Ausschachtungen
- Fundamentarbeiten
- Kabel- & Rohrgräben
- Abbruch- & Erdarbeiten
Technische Daten
- Modell: Takeuchi TB016
- Betriebsgewicht: 1.770 kg
- Leistung: 14 PS
- Motor: Diesel
- Verstellbare Spurbreite für enge Durchfahrten
Im Mietpreis enthalten
- Grabenschaufel
- Tiefenlöffel
Mietpreise (netto zzgl. MwSt.)
- 1 Tag: 80 €
- ab 5 Tagen: 70 € / Tag
- ab 10 Tagen: 60 € / Tag
- ab 20 Tagen: 50 € / Tag
Wochenendtarif
- Freitag bis Montag: 200 € netto
Ein Miettag entspricht 8 Betriebsstunden.
Transport
- Kostenlose Selbstabholung möglich
- Anlieferung gegen Aufpreis möglich
Optional mietbar
- 2,7 t Anhänger für 35 € pro Tag
- Der Anhänger kann sowohl zum Transport des Minibaggers als auch für eigene Arbeitszwecke genutzt werden
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Mietbedingungen
Mietbedingungen – Minibagger Takeuchi TB016 & Anhänger
Mit der Anmietung des Minibaggers bzw. Anhängers erkennt der Mieter folgende Mietbedingungen an:
1. Mietdauer und Betriebsstunden
Ein Miettag entspricht maximal 8 Betriebsstunden des Minibaggers.
Mehrstunden werden zusätzlich berechnet. Die Betriebsstunden werden bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.
Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
2. Mietpreise
Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Minibagger:
-
1 Tag: 80 € netto
-
ab 5 Tagen: 70 € netto pro Tag
-
ab 10 Tagen: 60 € netto pro Tag
-
ab 20 Tagen: 50 € netto pro Tag
-
Wochenendtarif: 200 € netto
Optional kann ein 2,7-t-Anhänger für 35 € netto pro Tag angemietet werden.
Der Anhänger kann sowohl zum Transport des Minibaggers als auch für eigene Arbeits- und Transportzwecke genutzt werden. Die zulässigen Gewichte und gesetzlichen Vorschriften sind hierbei zwingend einzuhalten.
3. Übergabe und Rückgabe
Minibagger und Anhänger werden in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand übergeben.
Der Zustand kann bei Übergabe und Rückgabe schriftlich und/oder durch Fotos dokumentiert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt und im übernommenen Zustand – abgesehen von gewöhnlicher, vertragsgemäßer Abnutzung – zurückzugeben.
4. Kraftstoff
Der Minibagger wird mit dem bei Übergabe dokumentierten Kraftstoffstand übergeben und ist mit entsprechendem Kraftstoffstand zurückzugeben.
Fehlender Kraftstoff kann dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5. Reinigung
Der Minibagger und gegebenenfalls der Anhänger sind grob gereinigt zurückzugeben.
Bei übermäßiger Verschmutzung, insbesondere durch Beton, Asphalt, Farbe, Öl, Schlamm oder vergleichbare schwer zu entfernende Stoffe, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten zusätzlich berechnet werden.
6. Bedienung und Nutzung
Der Minibagger darf ausschließlich von geeigneten und mit der Bedienung vertrauten Personen verwendet werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine sachgerecht und entsprechend den Sicherheitsvorschriften zu bedienen.
Eine Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss ist untersagt.
Der Minibagger darf nicht überlastet oder für Arbeiten eingesetzt werden, für die er technisch nicht vorgesehen ist.
Der Mieter ist für die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere unterirdische Strom-, Gas-, Wasser-, Telekommunikations- und sonstige Versorgungsleitungen.
7. Schäden und Störungen
Schäden, Defekte oder ungewöhnliche Betriebszustände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei erkennbaren technischen Problemen darf die Maschine nicht weiter betrieben werden, wenn dadurch weitere Schäden entstehen könnten.
Vom Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung geht nicht zulasten des Mieters.
Eigenständige Reparaturen oder Veränderungen am Minibagger bzw. Anhänger sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
8. Diebstahl und Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, Minibagger, Zubehör und Anhänger während der Mietzeit angemessen gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstigem Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Soweit erforderlich, ist außerdem unverzüglich die Polizei einzuschalten.
9. Haftung
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden am Mietgegenstand.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Missachtung der Sicherheitsbestimmungen oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht werden, kann der Mieter haftbar gemacht werden.
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Anhänger
Bei Anmietung des 2,7-t-Anhängers ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass:
-
das verwendete Zugfahrzeug für den Anhänger geeignet und zugelassen ist,
-
die zulässige Anhänge- und Stützlast eingehalten wird,
-
das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird,
-
eine ausreichende Ladungssicherung erfolgt und
-
der Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
Bei Nutzung für eigene Arbeits- oder Transportzwecke ist der Mieter für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Beladung verantwortlich.
11. Transport und Anlieferung
Eine Selbstabholung ist kostenlos möglich.
Eine Anlieferung und/oder Abholung durch den Vermieter kann nach Absprache erfolgen und wird gesondert berechnet.
Bei Selbsttransport des Minibaggers ist der Mieter für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und die Einhaltung sämtlicher zulässiger Gewichte verantwortlich.
12. Kaution
Der Vermieter kann vor Übergabe eine Kaution verlangen.
Die Höhe der Kaution wird vor Mietbeginn vereinbart. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution unter Berücksichtigung etwaiger berechtigter Forderungen zurückerstattet.
13. Weitergabe an Dritte
Eine Untervermietung oder Weitergabe des Minibaggers oder Anhängers an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
14. Bußgelder und Verstöße
Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten, die während der Mietzeit aufgrund der Nutzung oder des Transports durch den Mieter entstehen, trägt der Mieter, soweit er hierfür verantwortlich ist.
15. Rückgabe und verspätete Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin.
Kann der vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden, ist der Vermieter frühzeitig zu informieren.
Zusätzliche Mietzeiten können entsprechend der vereinbarten Mietpreise berechnet werden.
16. Zubehör
Zum Minibagger gehören die bei Übergabe vereinbarten Anbaugeräte, insbesondere Grabenschaufel und Tiefenlöffel.
Das Zubehör ist vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
17. Übergabeprotokoll
Bei Übergabe können insbesondere folgende Punkte dokumentiert werden:
-
Datum und Uhrzeit
-
Betriebsstunden
-
Kraftstoffstand
-
Zustand des Minibaggers
-
Zustand der Anbaugeräte
-
Zustand des Anhängers
-
vorhandene Vorschäden
-
übergebenes Zubehör
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den dokumentierten Zustand der Mietgegenstände.
Technische Daten
- Bedienung
- Ohne Fahrer
- Hersteller
- Takeuchi