Standort: Hillersleben, Deutschland
Art.-Nr.: 3240440285
Lieferung möglich

Top Ausstattung

  • Fahrwerk
  • Kette
  • Gewicht in t
  • bis 1.7
  • Leistung (kW)
  • 10,3
  • max. Grabtiefe (m)
  • max. 2,3 m
  • max. Reichweite (m)
  • max. 3,89 m
  • Typ
  • Minibagger

Beschreibung

Zu vermieten: Takeuchi TB016 Minibagger

Leistungsstarker und kompakter Minibagger ideal für:

  • Garten- & Landschaftsbau
  • Ausschachtungen
  • Fundamentarbeiten
  • Kabel- & Rohrgräben
  • Abbruch- & Erdarbeiten

Technische Daten

  • Modell: Takeuchi TB016
  • Betriebsgewicht: 1.770 kg
  • Leistung: 14 PS
  • Motor: Diesel
  • Verstellbare Spurbreite für enge Durchfahrten

Im Mietpreis enthalten

  • Grabenschaufel
  • Tiefenlöffel

Mietpreise (netto zzgl. MwSt.)

  • 1 Tag: 80 €
  • ab 5 Tagen: 70 € / Tag
  • ab 10 Tagen: 60 € / Tag
  • ab 20 Tagen: 50 € / Tag

Wochenendtarif

  • Freitag bis Montag: 200 € netto

Ein Miettag entspricht 8 Betriebsstunden.

Transport

  • Kostenlose Selbstabholung möglich
  • Anlieferung gegen Aufpreis möglich

Optional mietbar

  • 2,7 t Anhänger für 35 € pro Tag
  • Der Anhänger kann sowohl zum Transport des Minibaggers als auch für eigene Arbeitszwecke genutzt werden

Bei Fragen oder zur Reservierung einfach melden.

Mietbedingungen

Mietbedingungen – Minibagger Takeuchi TB016 & Anhänger

Mit der Anmietung des Minibaggers bzw. Anhängers erkennt der Mieter folgende Mietbedingungen an:

1. Mietdauer und Betriebsstunden

Ein Miettag entspricht maximal 8 Betriebsstunden des Minibaggers.

Mehrstunden werden zusätzlich berechnet. Die Betriebsstunden werden bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.

Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

2. Mietpreise

Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Minibagger:

  • 1 Tag: 80 € netto

  • ab 5 Tagen: 70 € netto pro Tag

  • ab 10 Tagen: 60 € netto pro Tag

  • ab 20 Tagen: 50 € netto pro Tag

  • Wochenendtarif: 200 € netto

Optional kann ein 2,7-t-Anhänger für 35 € netto pro Tag angemietet werden.

Der Anhänger kann sowohl zum Transport des Minibaggers als auch für eigene Arbeits- und Transportzwecke genutzt werden. Die zulässigen Gewichte und gesetzlichen Vorschriften sind hierbei zwingend einzuhalten.

3. Übergabe und Rückgabe

Minibagger und Anhänger werden in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand übergeben.

Der Zustand kann bei Übergabe und Rückgabe schriftlich und/oder durch Fotos dokumentiert werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt und im übernommenen Zustand – abgesehen von gewöhnlicher, vertragsgemäßer Abnutzung – zurückzugeben.

4. Kraftstoff

Der Minibagger wird mit dem bei Übergabe dokumentierten Kraftstoffstand übergeben und ist mit entsprechendem Kraftstoffstand zurückzugeben.

Fehlender Kraftstoff kann dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. Reinigung

Der Minibagger und gegebenenfalls der Anhänger sind grob gereinigt zurückzugeben.

Bei übermäßiger Verschmutzung, insbesondere durch Beton, Asphalt, Farbe, Öl, Schlamm oder vergleichbare schwer zu entfernende Stoffe, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten zusätzlich berechnet werden.

6. Bedienung und Nutzung

Der Minibagger darf ausschließlich von geeigneten und mit der Bedienung vertrauten Personen verwendet werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine sachgerecht und entsprechend den Sicherheitsvorschriften zu bedienen.

Eine Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss ist untersagt.

Der Minibagger darf nicht überlastet oder für Arbeiten eingesetzt werden, für die er technisch nicht vorgesehen ist.

Der Mieter ist für die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere unterirdische Strom-, Gas-, Wasser-, Telekommunikations- und sonstige Versorgungsleitungen.

7. Schäden und Störungen

Schäden, Defekte oder ungewöhnliche Betriebszustände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei erkennbaren technischen Problemen darf die Maschine nicht weiter betrieben werden, wenn dadurch weitere Schäden entstehen könnten.

Vom Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung geht nicht zulasten des Mieters.

Eigenständige Reparaturen oder Veränderungen am Minibagger bzw. Anhänger sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

8. Diebstahl und Verlust

Der Mieter verpflichtet sich, Minibagger, Zubehör und Anhänger während der Mietzeit angemessen gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.

Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstigem Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Soweit erforderlich, ist außerdem unverzüglich die Polizei einzuschalten.

9. Haftung

Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden am Mietgegenstand.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Missachtung der Sicherheitsbestimmungen oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht werden, kann der Mieter haftbar gemacht werden.

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Anhänger

Bei Anmietung des 2,7-t-Anhängers ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass:

  • das verwendete Zugfahrzeug für den Anhänger geeignet und zugelassen ist,

  • die zulässige Anhänge- und Stützlast eingehalten wird,

  • das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird,

  • eine ausreichende Ladungssicherung erfolgt und

  • der Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.

Bei Nutzung für eigene Arbeits- oder Transportzwecke ist der Mieter für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Beladung verantwortlich.

11. Transport und Anlieferung

Eine Selbstabholung ist kostenlos möglich.

Eine Anlieferung und/oder Abholung durch den Vermieter kann nach Absprache erfolgen und wird gesondert berechnet.

Bei Selbsttransport des Minibaggers ist der Mieter für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und die Einhaltung sämtlicher zulässiger Gewichte verantwortlich.

12. Kaution

Der Vermieter kann vor Übergabe eine Kaution verlangen.

Die Höhe der Kaution wird vor Mietbeginn vereinbart. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution unter Berücksichtigung etwaiger berechtigter Forderungen zurückerstattet.

13. Weitergabe an Dritte

Eine Untervermietung oder Weitergabe des Minibaggers oder Anhängers an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

14. Bußgelder und Verstöße

Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten, die während der Mietzeit aufgrund der Nutzung oder des Transports durch den Mieter entstehen, trägt der Mieter, soweit er hierfür verantwortlich ist.

15. Rückgabe und verspätete Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin.

Kann der vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden, ist der Vermieter frühzeitig zu informieren.

Zusätzliche Mietzeiten können entsprechend der vereinbarten Mietpreise berechnet werden.

16. Zubehör

Zum Minibagger gehören die bei Übergabe vereinbarten Anbaugeräte, insbesondere Grabenschaufel und Tiefenlöffel.

Das Zubehör ist vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

17. Übergabeprotokoll

Bei Übergabe können insbesondere folgende Punkte dokumentiert werden:

  • Datum und Uhrzeit

  • Betriebsstunden

  • Kraftstoffstand

  • Zustand des Minibaggers

  • Zustand der Anbaugeräte

  • Zustand des Anhängers

  • vorhandene Vorschäden

  • übergebenes Zubehör

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den dokumentierten Zustand der Mietgegenstände.

Technische Daten

  • Bedienung
  • Ohne Fahrer
  • Hersteller
  • Takeuchi

Weitere Kategorien des Vermieters

Vermieter

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Häufig gestellte Fragen

Standort

Breite Straße 11
39343 Hillersleben
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