Wohnmobil vermieten: Diese Versicherungen sind Pflicht

Wer eine gewerbliche Wohnmobilvermietung betreibt oder das eigene Wohnmobil vermieten möchte, muss sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Welche Versicherungsoptionen gewählt werden müssen und was es mit der Selbstfahrervermietversicherung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Basisschutz

Wie auch beim privaten PKW sind bei der Wohnmobilversicherung sowohl KFZ-Haftpflicht als auch Teil- oder Vollkaskoversicherung verpflichtend.

Wohnmobil Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland ein Wohnmobil nutzen oder vermieten will, muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese kann das Fahrzeug gar nicht zugelassen werden.

Diese KFZ-Haftpflicht bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter, z.B. bei Personenschäden oder bei Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Neben Reparaturkosten werden beispielsweise auch Abschleppkosten, Anwaltskosten oder Ansprüche wegen Nutzungsausfall abgedeckt.

Wohnmobil Haftpflicht Kosten

Die Haftpflichtprämie für Wohnmobile variiert von Versicherer zu Versicherer. Ein guter Richtwert sind ca. 600 Euro pro Jahr aufwärts.

Wohnmobil Teil- oder Vollkaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug werden nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt, sondern von einer entsprechenden Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung: Eine Teilkaskoversicherung bietet einen gewissen Grundschutz im Fall von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wohnmobils, wie z.B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Brand.

Vollkaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung ist der Teilkasko vorzuziehen, da diese zusätzlich zu den Basisleistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallkosten am Wohnmobil und Schäden durch Vandalismus abdeckt. Der ADAC rät Besitzern von neuen oder gut erhaltenen Wohnmobilen, unbedingt eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, auch wenn hierfür höhere Beiträge anfallen.

Wohnmobil Teil- oder Vollkasko Kosten

Die Kosten einer Teil- oder Vollkaskoversicherung richten sich in erster Linie nach dem Fahrzeugwert und der Höhe der Selbstbeteiligung, also dem zu zahlenden Eigenanteil im Schadensfall. Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die zu zahlende Prämie (% des Fahrzeugwertes). Während die Selbstbeteiligung in der Teilkasko meistens bei 500 Euro pro Schadensfall liegt, liegt der Betrag in der Vollkasko zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF). Diese richtet sich danach, wie lange Sie bereits unfall-/schadensfrei fahren. Bis 2013 waren die Schadenfreiheitsklassen bei Wohnmobilen auf SF 10 begrenzt, inzwischen ist jedoch eine Skalierung bis SF 20 möglich.

Wohnmobil Selbstfahrervermietversicherung

Zur Vermietung von Wohnmobilen ist neben einer Haftpflicht- und Teil- oder Vollkaskoversicherung inkl. Gewerbeanmeldung auch eine Selbstfahrervermietversicherung abzuschließen. Diese sichert das Fahrzeug sowohl gegen Schäden während der Nutzung des Eigentümers als während der Nutzung durch Mieter ab.

Erkundigen Sie sich bei der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl nach einer solchen Zusatzversicherung, um sich näher bzgl. Kosten und Leistungen beraten zu lassen.

Wohnmobilvermieter Schutzbrief

Vermieter von Wohnmobilen sollten sich zusätzlich zu den o.a. Versicherungen auch einen Schutzbrief ausstellen lassen. Dieser kostet ca. 60 Euro pro Jahr und hilft im Fall von Pannen im europäischen In- und Ausland. Ein Muss, um Kosten für Unfallhilfe, Abschleppkosten oder Ersatzfahrzeug abzufangen.

Wohnmobil Versicherungsschutz Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Abschluss einer Haftpflicht- und Teil- oder Vollkaskoversicherung
  2. Gewerbeanmeldung und Zulassung des Wohnmobils als Selbstfahrervermietfahrzeug
  3. Abschluss einer Selbstfahrervermietversicherung
  4. Abschluss eines Wohnmobil Vermieter Schutzbriefes

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