
Faszinierende Pyrotechnik und Feuereffekte zur Miete
Pyrotechnik und Feuereffekte sind die Höhepunkte für jede Art von Veranstaltung, die ein spektakuläres Element erfordert. Perfekt für Bühnenshows, Konzerte, Festivals und besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Firmenevents, bieten unsere Feuereffekte und pyrotechnischen Produkte eine sichere und beeindruckende Darstellung. Mit professioneller Handhabung und Einrichtung garantieren wir eine atemberaubende Show, die sicher und beeindruckend ist. Unsere Experten sind spezialisiert auf die Planung und Durchführung von Feuershows, die dein Publikum garantiert in Staunen versetzen werden.
Wann lohnt es sich für Sie, Pyrotechnik zu mieten?
Wenn Sie Ihrer Veranstaltung – ob Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier oder Schulanfang Ihres Kindes – das gewisse Etwas verleihen und sie unvergesslich machen wollen, dann lohnt sich die Anmietung von Pyrotechnik.
So treffen Sie die Entscheidung, welche Pyrotechnik Sie mieten sollten
Unter Pyrotechnik wird alles verstanden, was mit einer Verbrennung oder Explosion in Zusammenhang steht. Dazu gehören lose Pulver sowie einsatzfähige Produkte wie etwa Böller, Feuerwerksbatterien oder Raketen. Daneben sind auch Brandschalen, Fackeln und Konfettikanonen Teil des Sortiments. Standardmäßig findet die Pyrotechnik ihren Einsatz an Silvester. Jedoch wird es immer beliebter, sie auch zu besonderen Anlässen wie der Hochzeit, dem Geburtstag oder einem Konzert zu verwenden. Hierfür lohnt sich die Miete von Pyrotechnik.
Pyrotechnik mieten: das müssen Sie beachten
Mit dem Einsatz sowie dem Mieten von Pyrotechnik gehen einige rechtliche Bedingungen einher, die es zu beachten gilt. Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrem Verwendungszweck in verschiedene Kategorien eingeteilt, die wiederum verschiedene Abstufungen von Gefährlichkeit enthalten. Folgende Einteilungen gibt es:
- Feuerwerkskörper
- Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
- Sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2
Feuerwerkskörper
Die Kategorie der Feuerwerkskörper wird noch einmal unterteilt in die vier Unterkategorien, beginnend mit solchen, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und dessen Schallpegel ebenso gering ist. Für jede Kategorie sind Richtlinien vorgesehen, wie zum Beispiel die maximale Lautstärke oder der Höchstanteil an bestimmten Stoffen. Die erste Kategorie darf in geschlossenen Bereichen von Personen ab zwölf Jahren das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die meisten Knallerbsen.
Feuerwerkskörper aus Kategorie zwei finden Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien. Es zählen zum Beispiel Batteriefeuerwerke mit einem Pulvergewicht von maximal 600 Gramm Netto-Explosivstoffmasse dazu. In Kategorie drei fällt sogenanntes Gartenfeuerwerk oder Mittelfeuerwerk. Um dieses verwenden zu können, ist eine spezielle Ausbildung nötig. Auch für die letzte Kategorie wird eine spezielle Qualifikation vorausgesetzt, wenn Sie Pyrotechnik mieten und verwenden möchten. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre und das Feuerwerk muss je nach Umgebung zwei oder vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. Folgend sind einige Beispiele konkreter Pyrotechnik für die einzelnen Kategorien aufgelistet:
- Kategorie 1: Partyknaller, Fontänen, Wunderkerzen, Schlangen
- Kategorie 2: Knallfrösche, starke Fontänen, stärkere Wunderkerzen, steigende Wirbel, Raketen, Knallkörper
- Kategorie 3: Batterien ohne Fontäne, Bengalfeuer, starke Raketen, starke Knallkörper
- Kategorie 4: Hier sind (fast) keine Grenzen gesetzt.
Neben dieser Bedingung gibt bei einigen Feuerwerkskörpern noch weitere Beschränkungen, auf die Sie achten müssen, wenn Sie sich für die Anmietung von Pyrotechnik aus dem Bereich entscheiden.
Bühne und Theater
Möchten Sie für die Bühne oder das Theater Pyrotechnik mieten, müssen Sie zwischen den beiden Kategorien unterschieden: Unter die Kategorie T1 fallen alle Gegenstände, die lediglich eine geringe Gefahr darstellen. Es reicht aus, wenn Sie die Verwendung durch ein Antragsformular bestätigen. Eine Genehmigung für Ihr privates Fest ist dadurch nicht notwendig. Pyrotechnische Gegenstände aus der zweiten Kategorie können nur von Fachkundigen verwendet werden, die dafür eine spezielle Ausbildung absolviert haben.