Gesetzliche Vorschriften für Preisangaben – was Vermieter wissen müssen

Erento Redaktion – 4. Aug 2015

Martin Vorel/Stocksnap/Lizenz: CC0

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Wer bereits in den USA Urlaub gemacht hat, wird das ein oder andere Mal eine böse Überraschung beim ausgedehnten Shopping erlebt haben. Denn auf die für Waren verzeichneten Preise muss an der Kasse oftmals noch die Mehrwertsteuer mit drauf gepackt werden. Was, je nach amerikanischem Bundesstaat durchaus noch einmal fast 10 Prozent sein können! In Deutschland ist dies derzeit so nicht denkbar. Denn hier gilt die Preisangabenverordnung. Diese sollten Vermieter genauestens kennen. Denn sie gibt vor, wie sie Angebote zu kennzeichnen sind.

Kennzeichnungspflicht trifft auch Vermieter

Die Preisangabenverordnung (oder kurz PangV) ist eine Vorschrift, die bereits lange besteht und oft an aktuelle Gegebenheiten angepasst wurde. Grundsätzlich legt sie fest, dass Preise für Waren und Dienstleistungen dem Endverbraucher als Endpreise mitzuteilen sind. Der Verbraucher soll also ganz genau wissen, was er letztendlich zu zahlen hat. Dies setzt Maßgaben des Verbraucherschutzes um und verhindert allzu kreative Preisgestaltung im gewerblichen Bereich.

Auf genaue Preisangaben im Netz achten

Besonders relevant sind die Vorschriften zur genauen Kennzeichnung von Preisen, wenn der Vermieter auf einem Online Portal oder der eigenen Webseite seine Mietgegenstände anbietet. Und dies aus gutem Grund: Im Internet können potentielle Mieter die Mietsachen nicht anfassen oder mit eigenen Augen überprüfen. Sie müssen dem Vermieter ein Stück weit vertrauen, dass die schriftlich getätigten Angaben auch stimmen. Doch genaue Kennzeichnungen liegen auch im Interesse des Vermieters. Denn je akkurater die Informationen online sind, desto seltener kommt es zu Reklamationen und Stornierungen. Und zu unzufriedenen Kunden…

Preisklarheit und Preiswahrheit – was bedeutet das?

Gemäß der gesetzlichen Grundlagen müssen Waren stets inklusive der jeweiligen Nebenkosten gekennzeichnet werden. Es reicht also nicht aus, einen Nettopreis zu nennen und dann lediglich den Zusatz „zuzüglich weiterer Kosten“ anzufügen. Hier müssen sich Vermieter unter Umständen genauestens selbst kontrollieren: Lauern auf den Mieter noch versteckte Nebenkosten, etwa für den zur Verfügung gestellten vollen Tank des gemieteten Caravans, der später noch auf die Endrechnung gesetzt werden soll? Dies muss gegebenenfalls noch mit auf den Endpreis gerechnet werden.

Vorsicht bei Verstößen

Wer gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstößt, dem drohen unter Umständen teure Konsequenzen. Denn rechtlich liegt darin eine Umgehung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Hier sind Konkurrenten oft recht flott mit einer Abmahnung dabei. Und diese kann mit saftigen Ordnungsgeldern einhergehen. Daher spricht alles für eine genaue Kennzeichnung der auf den Mieter zukommenden Kosten.

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