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AGB Direktbuchungsmodell

Besondere Geschäftsbedingungen Direktbuchungsmodell

Gültigkeit: 01. November 2016 bis 08. Dezember 2018

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen „Direktbuchungsmodell“ (oder auch „Provisionsmodell“) enthalten die zusätzlichen Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH durch Vermieter, die sich für das Direktbuchungsmodell entschieden haben (im Folgenden: „Besondere Geschäftsbedingungen Direktbuchungsmodell“). Sie gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Vermieter und Erento. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vermieters finden keine Anwendung.

1.2 Soweit es das Vertragsverhältnis zwischen erento und dem Vermieter betrifft, widerspricht hiermit erento ausdrücklich von diesen AGB abweichenden Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Vermieters; derartige Bedingungen werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie erento nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Allgemeine Regelungen beim Direktbuchungsmodell

2.1 Über das Direktbuchungsmodell kann der Mieter das Mietobjekt – vorausgesetzt einer Zusage durch den Vermieter – für den angefragten Zeitraum durch den Vermieter mieten.

2.2 Erento selbst bietet keine Gegenstände zur Vermietung an, sondern agiert lediglich als Plattform. Erento ist kein Vertragspartner des Mietvertrags der ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt. Erento gibt als Stellvertreter des Vermieters die entsprechenden Willenserklärungen ab. Der Vermieter erteilt erento die Vollmacht, in seinem Namen und für seine Rechnung die vorgesehenen Mietgegenstände im Verfügbarkeitszeitraum an den Mieter zu vermieten und die hierfür erforderlichen Willenserklärungen abzugeben sowie entsprechende Erklärungen an die jeweiligen Mietparteien weiterzuleiten. Der Abschluss eines Mietvertrages im Namen des Vermieters setzt in jedem Fall voraus, dass der Vermieter erento zuvor die Verfügbarkeit des jeweiligen Mietobjekts ausdrücklich bestätigt hat.

3. Angaben durch den Vermieter

3.1 Der Vermieter überlasst erento die Angaben zu Artikeldetails, Verfügbarkeiten und anderen technischen Details. Der Vermieter verpflichtet sich die Angaben regelmäßig in dem von erento bereitgestellten Vermieter-Bereich zu aktualisieren und garantiert die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.

3.2 Des Weiteren garantiert der Vermieter, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind, dass er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Belehrung zum Widerrufsrecht) darstellt und dass sonstige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

3.3 Der Vermieter stellt erento, seine Angestellten und sonstige Beauftragte auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten und Schäden frei, die dadurch entstehen, dass erento von Dritten deshalb in Anspruch genommen wird, weil der Vermieter schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 3.1 und 3.2 verstoßen hat. Der Vermieter wird seinerseits erento sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zur Abwehr des Anspruchs des Dritten erforderlich sind. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Verpflichtungen aus den Ziffern 3.1 und 3.2 bleibt unberührt.

4. Mietbedingungen & Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter

4.1 Erento wird von dem Vermieter bevollmächtigt, das Mietobjekt auf der Plattform zu den von dem Vermieter festgelegten Konditionen (Mietpreis, etc.), in dem von dem Vermieter festgelegten Verfügbarkeitszeitraum, im Namen und für Rechnung des Vermieters zur Vermietung anzubieten und entsprechende Mietverträge mit dem Mieter zu schließen. Dabei ist erento auch dazu bevollmächtigt, eine vom Vermieter vorgegebene Dauer der Angebotsbindung gegenüber dem Mieter zu verkürzen oder bei Nichtannahme des Angebots durch den ursprünglich vorgesehenen Mieter einen Ersatzmieter zu bestimmen. Etwaige Willenserklärungen des Mieters leitet erento umgehend an den Vermieter weiter. Soweit keine gesonderten Mietkonditionen zwischen den Parteien vereinbart wurden, ist erento befugt, die Mietkonditionen im Namen des Vermieters nach eigener Verantwortung festzulegen.

4.2 Erento ist befugt im Namen des Vermieters die in den Stornobestimmungen näher geregelte Anzahlung mit dem Mieter zu vereinbaren, die mit der Bestellung des Mietobjekts auf der Plattform von erento fällig wird. Für den Fall der Stornierung vor Abholung oder Auslieferung des Mietobjekts erhebt der Vermieter eine gestaffelte Stornogebühr wie in den Storno-Bedingungen aufgeführt.

4.3 Sollte der Mieter sich für die „Teilzahlung-Option“ entscheiden, obliegt es der Verantwortung des Vermieters die restlichen noch ausstehenden Raten (nach Stornoregelung) vom Mieter einzuholen.

4.4 Nach erfolgreichem Abschluss des Mietvertrages über die Plattform von erento kommt ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Sich aus diesem Vertrag ergebende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen ausschließlich zwischen dem Vermieter und Mieter. Erento übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung.

4.5 Der Vermieter und der Mieter treten nach erfolgreich getätigter Buchung unmittelbar in Kontakt und vereinbaren die Einzelheiten für die Abholung und Rückgabe des Mietobjekts. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter nach erfolgreicher Buchung sein Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

5. Provision, Rabatte, Forderungskauf und Kaufpreis

5.1 Erento erhält eine Provision auf den Gesamtbuchungsbetrag, wenn ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt. Die Höhe der Provision ist in einem separaten Vertrag zwischen erento und dem Vermieter festgelegt.

5.2 Der Vermieter hat die Möglichkeit Rabatte zu gewähren. Der rabattierte Preis (Gesamtbuchungsbetrag abzüglich Rabatt) wird für den Mieter deutlich auf den Suchergebnisseiten von erento dargestellt.

5.3 Der Vermieter tritt die Mietpreisforderung, die aus den Mietverträgen zwischen ihm und dem Mieter entstanden sind (Anteilig bei Anzahlung), sowie Ansprüche gegenüber dem Mieter aufgrund von Stornierungen sofort bei Entstehen an erento ab. Erento erklärt gegenüber dem Vermieter die Annahme der abgetretenen Forderungen und übernimmt für diese das Ausfallrisiko.

5.4 Erento kann den Provisionsanspruch mit dem Forderungskaufanspruch des Vermieters 5.5 direkt verrechnen.

5.5 Erento ist verpflichtet für die vom Vermieter abgetretenen Forderungen einen Kaufpreis in der Höhe des Nennwerts des abgetretenen Forderungsanteils zu zahlen. Davon kann Erento den Provisionsanspruch aus 5.1 abziehen.

5.6 Erento zahlt den nach Abzug der Provision verbleibenden Restbetrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung durch den Mieter an den Vermieter aus.

6. Regelungen bei Stornierung der Buchung durch den Mieter

Sollte der Mieter die Buchung aus irgendeinem Grund stornieren, so stehen dem Vermieter die folgenden Stornogebühren zu:

6.1 Bei Wahl der Option „Sofortzahlung“ durch den Mieter entstehen ab Annahme des Auftrags durch den Vermieter 100% Stornokosten für den Mieter.

6.2 Bei Wahl der Option “Teilzahlung” durch den Mieter entstehen die folgenden Stornogebühren:

  • Über 50 Tage vor Buchungsbeginn: 30% des Mietpreises
  • 15-49 Tage vor Buchungsbeginn: 50% des Mietpreises
  • 14-8 Tage vor Buchungsbeginn: 70% des Mietpreises
  • Ab 7 Tage vor der Buchung: 100% des Mietpreises

Für die jeweiligen Punkte sind in jedem Fall mindestens 200€ Stornierungsgebühren fällig.

6.3 Die Stornogebühren verstehen sich abzüglich der Provision und Gebühren, die an Erento zu entrichten sind.

6.4 Die anteiligen Stornokosten in der Stornogebühren-Tabelle gelten gleichzeitig als Zahlungsziel für den Mieter

6.5 Der Vermieter stimmt der Stornotabelle von Erento zu. Eventuell abweichende Stornogebühren, die z.B. in den AGB des Vermieters aufgelistet sind, finden bei Direktbuchungen über Erento keine Anwendung

6.6 Der Vermieter ist für die Abwicklung der Stornogebühren in Koordination mit dem Mieter verantwortlich. Bei Uneinigkeit kann Erento als neutrale Vermittlungsinstanz von Vermieter oder Mieter herbei gezogen werden

7. Regelungen von Schadensersatzansprüchen des Mieters bei Stornierung der Buchung durch den Vermieter

7.1 Sollte der Vermieter dem Mieter, nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter und erfolgreicher Anzahlung durch den Kunden, das versprochene Mietobjekt nicht wie vereinbart bereitstellen können, so haftet der Vermieter mit dem maximal 1,5-fachen (eineinhalb-fachen) des vereinbarten Gesamtmietpreises.

7.2 Der Vermieter hat eventuelle Verzögerungen bei Auslieferung / Übergabe des Mietobjekts binnen 3 Werktagen nach Bekanntwerden beim Mieter und bei Erento schriftlich anzuzeigen

7.3 Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall in Abstimmung mit dem Mieter ohne Aufpreis einen geeigneten Ersatz (gleich- oder höherwertiges Mietobjekt) zu finden

7.4 Sollte der Vermieter trotz Rückfrage durch den Mieter oder Erento selbst keinen Ersatz finden, so verpflichtet sich der Vermieter einen eventuell anfallenden Aufpreis für ein durch Erento vermitteltes Ersatzmietobjekt zu bezahlen. Die Haftung ist wiederum mit dem maximal eineinhalb-fachen des vereinbarten Gesamtmietpreises begrenzt

7.5 Sollten der Vermieter oder Erento kein geeignetes Ersatzmietobjekt finden, so ist der Schadensanspruch des Mieters mit 50% des Gesamtpreises plus Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen beschränkt

8.Regelungen zum Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket für Vermieter

8.1 Hat der Mieter das Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket durch Erento gebucht, entfällt für den Mieter bei der Abholung des Mietobjekts die Bezahlung der Kaution. Stattdessen haftet Erento in vollem Umfang für die Kaution.

8.2 Der Vermieter kann die Vorlage der Paket-Buchungsbestätigung (“Voucher”) vom Mieter verlangen. Der Voucher ist sowohl ausgedruckt oder bei Vorlage auf dem Mobiltelefon/Computer gültig.

8.3 Im Schadensfall hat der Vermieter den Schaden innert 3 Werktagen ab Rückgabedatum bei Erento schriftlich anzuzeigen und jeweils eine vom Mieter und Vermieter unterschriebene Kopie des Übergabeprotokolls, Schadenprotokolls und Rückgabeprotokolls zu übermitteln. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so sind Erento und der Mieter von jeglichen Zahlungen an den Vermieter befreit.

8.4 Nach Eingang der Reparaturrechnung bei Erento verpflichtet sich Erento zur Bezahlung des niedrigeren Betrages zwischen A) des entstanden und reparierten Schadens laut Schadensprotokoll und Reparaturrechnung oder B) der Kaution (bis zu dem in dem im Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket angegebenen Höchstbetrag) an den Vermieter innerhalb von 15 Werktagen auf das Konto des Vermieters.

8.5 Der reduzierte Selbstbehalt wird von Erento direkt an den Mieter verrechnet.