StartseiteAGBAGB gültig bis 07.12.2018

AGB (gültig bis 07.12.2018)

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform „erento“

Gültig ab: 01. November 2016

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH, Wrangelstraße 100, 10997 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Eugen B. Russ (im Folgenden „erento“ genannt) und für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und erento. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

Für Vermieter gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen für Vermieter.

2. Gegenstand

2.1 erento betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen aller Art zwischen den Nutzern ermöglicht (im Folgenden „Dienst“ genannt). erento bietet selbst keine Gegenstände zur Vermietung oder zum Verkauf an und wird nicht Vertragspartei der abzuschließenden Miet- bzw. Kaufverträge. Diese kommen ausschließlich zwischen einzelnen Nutzern zustande.

2.2 „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Dienst von erento zur Information oder zur Anbahnung oder zum Abschluss von Mietverträgen verwenden, unabhängig davon, ob sie entsprechende Verträge als Mieter oder Vermieter zu schließen beabsichtigen.

3. Registrierung / Benutzerkonto

3.1 Die Nutzung des Dienstes ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung ist nur für die Nutzung bestimmter Funktionen des Dienstes oder bei einer Nutzung als Vermieter erforderlich.

3.2 Durch die Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und erento ein Vertrag über die Nutzung des Dienstes zustande. Die Registrierung und die Einrichtung des Nutzerkontos sind kostenfrei. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Registrierung nicht gestattet.

3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – erento unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit erento ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von erento zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 3.2 von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen zu sein.

3.4 erento behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5 Akzeptiert erento die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungscode, in der außerdem die wichtigsten Angaben des Nutzers noch einmal zusammengefasst sind. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen erento und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen beantworten.

3.6 Bei der Registrierung legt der Nutzer im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens oder Kennzeichenrechte verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies erento umgehend mitzuteilen.

3.7 erento ist zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt:

  • Wenn bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden
  • Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten
  • Wenn der Nutzer gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von erento verstoßen hat
  • Oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt

Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von erento untersagt, sich erneut bei erento registrieren zu lassen und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.

4. Abschluss von Mietverträgen

4.1 Der Nutzer kann entweder über die angegebenen Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Mietvertrages oder im Falle des Direktbuchungsmodells (mit Blitzen gekennzeichnet) eine verbindliche Buchungsanfrage an den Vermieter stellen. Erento übermittelt die vom Nutzer im Kontaktformular eingegebenen Daten an den Vermieter.

4.2 Die Angaben zu den Mietgegenständen stammen von den Anbietern. erento übernimmt deshalb keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

4.3 erento ist bemüht, eine betrügerische Nutzung des Dienstes zu verhindern. Leider kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies im Einzelfall dennoch geschieht. Daher kann erento keine Haftung dafür übernehmen, dass die Identität eines Nutzers den von ihm gemachten Angaben entspricht. Es wird empfohlen, die Identität des jeweils anderen Vertragspartners vor dem Austausch von Leistungen festzustellen.

5. Verwendung personenbezogener Angaben

Kontaktdaten anderer, die im Dienst von erento enthalten sind oder von denen der Nutzer sonst im Rahmen der Nutzung des Dienstes Kenntnis erlangt, dürfen ausschließlich von den jeweiligen Vertragsparteien zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Mietverträge verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.

6. Direktbuchungsmodell: Vertrag mit dem Vermieter und Buchung

6.1 Hat sich der Mieter auf erento für einen Artikel mit Direktbuchungsmodell (gekennzeichnet durch gelbe Blitze) entschieden, kann er durch Klicken des entsprechenden Buttons eine verbindliche Buchungsanfrage abgeben. Der Vermieter kann diese annehmen, aber auch ohne Nennung von Gründen ablehnen. Details zum Prozess findet der Mieter auf der Seite www.erento.com

6.2 Erento nimmt Buchungen und Zahlungen als Vertreter des Vermieters in dessen Namen an und übermittelt die Erklärungen zwischen Vermieter und Mieter

6.3 Durch eine erfolgreich abgeschlossene Buchung (Vermieter akzeptiert die verbindliche Buchungsanfrage des Interessenten) kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande

6.4 Die Zahlungsbedingungen für Option „Sofortzahlung” und Option “Teilzahlung” sind in den Storno-Bestimmungen detailliert erläutert

6.5 Eine wirksame Buchung erfolgt nach Bestätigung durch den Vermieter. Eine Bestätigungsemail wird in diesem Fall durch erento an den Vermieter versendet

6.6 Erento weist darauf hin, dass Stornierungen durch den Mieter Stornogebühren nach sich ziehen können, die zeitlich gestaffelt sind. Bei einer Buchung über das Direktbuchungsmodell sind die Stornokosten für alle Vermieter auf der Plattform einheitlich in den Erento Storno-Bestimmungen geregelt. Die Stornierung muss in jedem Fall über die Erento Plattform oder den Erento Kundenservice erfolgen (mieter@erento.com oder +49 (0)30 56 83 74000)

7. Beendigung

7.1 Der Nutzer kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an die in Ziffer 4 genannten Kontaktdaten.

7.2 erento kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

8. Haftung

8.1 erento haftet für Schäden der Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

8.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.3 Im Übrigen ist sowohl unsere Haftung als auch die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

9. Freistellung

9.1 Der Nutzer stellt erento von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Inhalte gegenüber erento geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

9.2 Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von erento unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die erento für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

10. Aufrechnungsverbot

Der Nutzer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von erento nicht bestritten.

11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

11.1 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin.

11.2 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

12.1 erento hat das Recht, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. erento verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

12.2 Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. erento behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12.3 Eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ist jederzeit möglich.

13. Sonstiges

13.1 Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

13.2 Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Dienstes „Erento“ durch Vermieter

Gültig ab: 01. November 2016

1. Geltungsbereich

1.1 Für Vermieter mit einem Vertrag im Direktbuchungsmodell (oder „Provisionsmodell“) gelten zusätzlich die Besondere Geschäftsbedingungen Direktbuchungsmodell für Vermieter.

1.2 Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen enthalten die zusätzlichen Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH durch Vermieter (im Folgenden: „Besondere Geschäftsbedingungen“). Sie gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Vermieter und Erento. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vermieters finden keine Anwendung.

1.3 Sofern die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die von den für sämtliche Nutzer geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

2. Inhalt des Dienstes, Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Dienstes als Vermieter ist eine Registrierung erforderlich. Diese Registrierung ist kostenfrei.

2.2 Kosten entstehen für den Vermieter hingegen – je nach Vertragsmodell – entweder beim Einstellen von Mietartikeln und für diesbezügliche Zusatzleistungen, bei der Kontaktaufnahme durch interessierte Mieter oder beim Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mieter. Erento bietet den Vermietern derzeit drei alternative Vertragsmodelle an, die unter Ziffer 4 der Besonderen Geschäftsbedingungen näher beschrieben sind. Beim Vertragsschluss mit Erento kann der Vermieter sich der Hilfe eines Verkaufsberatenden bedienen. In diesem Falle fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an, die individuell vereinbart wird.

2.3 Die Registrierung als Vermieter ist grundsätzlich nur zu gewerblichen Zwecken zulässig, eine Registrierung als Verbraucher ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist lediglich das unter Ziffer 4.1 beschriebene Provisionsmodell, welches auch Verbrauchern die Registrierung als Vermieter erlaubt.

2.4 Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Vermieter ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Erento ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Vermieter zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen oder Ziffer 3.2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen zu sein.

Hinsichtlich der Registrierung als Vermieter gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, 3.3, 3.5 und 3.7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen entsprechend.

2.5 Die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die Abwicklung des geschlossenen Mietvertrages ist Sache der Vertragsparteien. Erento übernimmt nur dann die Einziehung der Miete für den Vermieter, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

3. Abschluss von Mietverträgen (Ziffer 5 der Allg. Nutzungsbedingungen)

3.1 Stellt ein Mieter eine Anfrage per Kontaktformular, werden die übermittelten Kontaktdaten dem Vermieter in seinem Loginbereich im Bereich „Meine Anfragen“ angezeigt.

3.2 Die Anfrage bleibt solange im Ordner „Unbearbeitete Anfragen“, bis sie vom Vermieter bearbeitet wurde. Erento behält sich das Recht vor, den Mieter zu kontaktieren und sich über den Ablauf der Buchung zu informieren.

4. Vertragsmodelle

4.1 Erento bietet die folgenden Vertragsmodelle an:

Modell Basismodell Jahreszahlung Provisionsmodell
Beschreibung Vermieter bezahlt für das Einstellen von Artikeln für einen bestimmten Zeitraum. Weitere Gebühren werden für Zusatzleistungen fällig, die die Gestaltung der Artikel betreffen, die gesondert beauftragt werden (beispielsweise für Top-Position, Werbebanner, Bilder-Galerie etc.), Das Einstellen der einzelnen Artikel ist kostenlos. Erento erhält vom Vermieter eine Provision für jeden Mietvertrag, den der Vermieter über den Dienst mit einem Mieter über einen auf Erento angebotenen Mietartikel schließt.
Vertragslaufzeit 12 Monate. Diese verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Vertrag kann von jeder Seite jederzeit zum Monatsende gekündigt werden,
Entgeltanspruch entsteht Mit Abschluss des Jahresvertrages Mit Kontaktaufnahme durch den Mieter. Als Mieterkontakt („Lead“) zählen jeder tatsächlich getätigte Anruf und jede abgesandte E-Mail-Anfrage über den Erento-Dienst.
Fälligkeit des Entgeltanspruchs Bei Vertragsabschluss für die Vertragslaufzeit im Voraus Zum Ende eines jeden Kalendermonats
Reporting Erento übermittelt dem Vermieter eine wöchentliche Auswertung der Leads

4.2 Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von Erento, soweit nicht individuell ein abweichender Preis vereinbart wurde.

4.3 Bei Provisionsmodell gilt folgende Regelung für Mieter, die feststellbar über Erento gekommen sind und direkt zum Vermieter Kontakt aufnehmen: Der Vermieter ist gegenüber Erento verpflichtet, nach Abschluss des Mietvertrages den realen Umsatzwert der Buchung mitzuteilen. Erento wird dann die entsprechende Provisionsrechnung stellen. Im Loginbereich steht dafür ein Bearbeitungstool zur Verfügung.

5. Ergänzende Dienstleistungen

5.1 Ergänzend zu den unter Ziffer 4 beschriebenen Vertragsmodellen kann der Vermieter Zusatzverträge für ergänzende Dienstleistungen (beispielsweise für Top-Position, Werbebanner, Bilder-Galerie etc.) abschließen. Zusatzleistungen können entweder durch die „self-service“-Funktion auf der Erento Plattform direkt oder über die persönliche Ansprechperson des Vermieters gebucht werden und werden dann freigeschaltet.

5.2 Die Zusatzverträge verlängern sich, um die jeweils ursprüngliche Laufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien binnen eines Monats vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurden – ausgenommen davon sind Zusatzverträge mit festgelegtem Enddatum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

6. Preiserhöhungen

6.1 Erento ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich der Erzeugerpreisindex für Werbeplätze (derzeit Basis 2010 = 100), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertragsverhältnisses bzw. gegenüber dem Stand bei der jeweils letzten indexbedingten Anpassung der Preise nach oben verändert hat. Dabei ist der Durchschnitt der jeweils vier vergangenen Kalenderquartale maßgeblich. Die Anpassung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit, indem Erento die neuen Preise dem Kunden mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.

6.2 Falls der in Ziffer 6.1 genannte Preisindex nicht mehr weitergeführt und veröffentlicht wird, wird Erento sich nach billigem Ermessen ab diesem Zeitpunkt auf denjenigen vom Statistischen Bundesamt oder der dann zuständigen Stelle festgestellten und weiter veröffentlichten Preisindex festlegen, der der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des eingestellten Preisindexes am nächsten kommt.

6.3 Der Vermieter kann den Vertrag nach Mitteilung der Preiserhöhung nach Ziffer 6.1 zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Kündigt der Kunde nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 4.2; es gelten dann ab der Verlängerung die von Erento mitgeteilten Preise.

6.4 Eine Preiserhöhung nach dieser Ziffer 6 ist ausgeschlossen bei Entgeltansprüchen nach dem Provisionsmodell (Ziffer 4.1).

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Vermieter Verbraucher, das heißt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Erento GmbH,
Wrangelstraße 100,
10997 Berlin,
Tel.: +49 (0)30 200 042 000,
Fax: +49 (0) 30 37 719 610,
E-Mail: info@erento.com)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

8. Kündigung/Beendigung

8.1 Ziffer 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet keine Anwendung. Für die verschiedenen Vertragsmodelle gelten jeweils die in Ziffer 4.1 aufgeführten Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde.

8.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der Erento zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor:

  • wenn Verbotene Mietsachen (Ziffer 11.1) zur Vermietung angeboten werden,
  • wenn Verbotene Angaben (Ziffer 13) im Rahmen der Artikelbeschreibung gemacht werden,
  • im Falle von Umgehungshandlungen nach Ziffer 12,
  • wenn der Vermieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt,
  • wenn Erento den begründeten Verdacht hat, dass der Vermieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt, oder
  • wenn der Vermieter einen von Erento geforderten Nachweis nach Ziffer 11.5 nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung liefert.

8.3 Alternativ zur außerordentlichen Kündigung ist Erento berechtigt, die Artikel zu löschen und das Nutzerkonto ganz oder zeitweise zu sperren.

8.4 Bei Beendigung des Vertrages werden die betreffenden Artikel von Erento gelöscht.

9. Abrechnung

9.1 Rechnungen übermittelt Erento per E-Mail an die vom Vermieter angegebenen Kontaktdaten. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail als zugegangen. Der Vermieter kommt ohne Mahnung 10 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat.

9.2 Der Vermieter hat die Möglichkeit, Erento ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Vermieter hat Sorge dafür zu tragen, dass das Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Ist dies nicht der Fall oder schlägt die Abbuchung durch Erento aus einem anderen Grunde fehl, so hat der Vermieter die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von 15,00 EUR pro fehl geschlagenem Versuch zu tragen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Erento behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

9.3 Zahlungsdienstleistungen für Vermieter auf Erento werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff „Stripe Services Agreement“).
Durch die Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen oder das weitere agieren als Vermieter auf Erento, akzeptieren Sie die Bedingungen der Vereinbarung „Stripe Services Agreement“, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass Erento die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen kann, stimmen Sie zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für Erento bereitzustellen, und sie autorisieren Erento, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.

9.3.1 Für Mieter gilt: Bei Direktbuchungen werden alle für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten von Stripe ausschließlich für die Durchführung der Zahlungen verwendet und per SSL-Verschlüsselung sicher übermittelt. Stripe transferiert, verarbeitet und speichert gegebenenfalls personenbezogene Daten außerhalb der EU. Dabei unterliegt Stripe dem Safe Harbor Abkommen.

9.4 Ist der Vermieter mit der Zahlung der Provision oder der vereinbarten Vergütung für die Zusatzleistung in Verzug, kann Erento die von ihr geschuldeten Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Zusatzleistungen nach Ziffer 5) zurückbehalten, das Nutzerkonto sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie dies dem Vermieter mit einer Frist von einer Woche ankündigt und der Vermieter die seinerseits geschuldeten Zahlungen nicht in dieser Zeit vollständig bewirkt. In einem solchen Fall ist Erento berechtigt, neue Verträge über diese Zusatzleistungen mit Dritten abzuschließen. Wenn der Vermieter die ihm obliegenden Zahlungen später bewirkt, ist Erento berechtigt, die ihrerseits geschuldete Dienstleistung erst nach Ablauf derartiger Verträge mit Dritten zu erbringen. Weitergehende Rechte von Erento bleiben unberührt.

10. Freistellung

10.1 Der Vermieter stellt Erento von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Angebote oder Inhalte, einschließlich der vom Vermieter abgegebenen Bewertungen, oder wegen der unzulässigen Anbietung oder Vermietung eines rechtlich geschützten Gegenstands gegenüber Erento geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

10.2 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Erento unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die Erento für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

11. Einstellen von Mietsachen, Angaben

11.1 Der Vermieter hat die Möglichkeit, einzelne Mietsachen in den Dienst einzustellen und über den Dienst zur Miete anzubieten. Die eingestellten Angebote sind sowohl über den Dienst „erento.com“ als auch ganz oder teilweise über Partnerportale buchbar, die Erento in Kooperation mit anderen Internetanbietern betreibt und in die der Dienst ganz oder teilweise eingebunden ist.

11.2 Der Vermieter ist verpflichtet, die von ihm angebotene Mietsache in einer passenden Kategorie zu platzieren, sie richtig und vollständig zu beschreiben, sowie alle für die Mietentscheidung wesentlichen Mietbedingungen und Eigenschaften und Merkmale der Mietsache wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vermieter hat die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Angaben über die Mietsache dürfen nicht irreführend sein, sie dürfen nicht Selbstverständlichkeiten betreffen, und sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln arbeitet. Insbesondere sind folgende Formulierungen verboten: „100% echt“, „kein Fake“, „er kommt wirklich“, „originale Bilder“.

11.3 Akzeptiert der Vermieter auch Verbraucher, das heißt natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), als Mieter, ist der im Angebot genannte Mietpreis als Endpreis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unter Nennung der zeitlichen Bezugsgröße, für die dieser Preis gilt, anzugeben.

11.4 Der Vermieter ist verpflichtet, soweit erforderlich alle nach den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt anzugeben, insbesondere seine Identität offen zu legen, seine ladungsfähige Anschrift zu nennen und ggf. auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen. Diese Angaben sind spätestens bei der Beantwortung der Anfrage zu machen.

11.5 Sofern der Vermieter die von ihm angebotene Mietsache durch Abbildungen näher beschreibt, versichert er mit dem Hochladen der Abbildungen, dass durch ihre Verwendung im Rahmen des Dienstes keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Fotos müssen die Mietsache selbst bzw. den Dienstleister selbst abbilden. Bei Fotos von Personen dürfen nicht mehr als 24 Monate zwischen Aufnahmedatum und Verwendung liegen. Erento ist berechtigt, einen Nachweis in geeigneter Form zu fordern.

11.6 Der Vermieter ist verpflichtet, von ihm eingestellte Mietsachen unverzüglich aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie nicht mehr zur Vermietung angeboten werden.

11.7 Der Vermieter ist verpflichtet, sämtliche Daten, insbesondere Informationen zu Rechnungs- und Lieferungsanschriften, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der hinterlegten Daten hat der Vermieter seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – Erento unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

11.8 Wenn Mietsachen oder Dienstleistungen im Dienst gezielt für bestimmte Regionen angeboten werden, darf der Vermieter für Mieter innerhalb dieser Regionen nur solche Reise- oder Anfahrtskosten berechnen, die als Pauschale im Endpreis ausgewiesen sind.

11.9 Für das Einstellen von Angeboten für Dienstleistungen in der Kategorie „Stripper & Stripperinnen“ gelten die folgenden Sonderregeln: Für jeden Künstler darf nur ein Standort ausgewählt werden. Bei den Regionen für Auftritte dürfen in den Einstellungen nur Regionen mit einem Radius von maximal 200 km um diesen Standort des Künstlers angegeben werden.

12. Umgehungshandlungen, Vertragsstrafe

12.1 Entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell ein Provisionsanspruch zugunsten von Erento durch den Abschluss eines Mietvertrages, ist es untersagt, Mietverträge unter Umgehung des Dienstes abzuschließen. Erento behält sich vor, durch anonyme Anrufe die Einhaltung des Umgehungsverbotes durch den Vermieter zu überprüfen.

12.2 Erhält der Vermieter eine Anfrage eines Mieters zu einem konkreten Angebot auf Erento, die zum Abschluss eines Mietvertrages führt und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch zugunsten von Erento, ist der Vermieter verpflichtet, Erento von diesem Vertragsschluss und dessen Wert nach Ziffer 4.3 zu unterrichten und die fällige Provision an Erento zu zahlen.

12.3 Unterlässt es der Vermieter, Erento vom Abschluss eines Mietvertrages nach Ziffer 12.2 zu informieren, ist er gegenüber Erento zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Betrages der dadurch entgangenen Provision, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 €, verpflichtet.

12.4 Eine Umgehungstatbestand ist dann gegeben, sobald der Vermieter dem Mieter ein Angebot – mündlich oder schriftlich – ausserhalb der Plattform macht. Das gilt auch, wenn der Vermieter dem Mieter ein alternatives Produkt oder Dienstleistung anbietet und der Mieter durch Erento vermittelt wurde. Sollte der Vermieter dem Mieter ein Angebot ausserhalb des Angebotsmanagers auf der Plattform machen, wird die Vertragsstrafe laut Ziffer 12.3 fällig.

13. Verbotene Mietsachen

13.1 Es ist untersagt, Gegenstände in den Dienst einzustellen und zur Miete anzubieten:

  • deren Vermietung strafbar oder ordnungswidrig ist
  • deren Vermietung, Zugänglichmachung oder Bewerbung Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte) oder sonstige Rechte Dritter verletzt (vgl. auch Ziffer 11)
  • die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind
  • die einen pornographischen oder sonst jugendgefährdenden Charakter haben
  • die Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind
  • die unmittelbar gesundheitsgefährdend sind
  • deren Vermietung gegen die guten Sitten verstoßen würde

13.2 Die Vermietung von Tieren, insbesondere von Wirbeltieren, unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Tiere. Die Beachtung dieser Vorschriften obliegt dem Vermieter. Sofern diese Vorschriften eine behördliche Erlaubnis voraussetzen, ist die Vermietung nur zulässig, wenn der Vermieter über die entsprechende Erlaubnis verfügt.

13.3 Erento behält sich vor, Angebote, die gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen. Dies gilt insbesondere auch für Vorschriften zum Schutz von Tieren.

14. Urheberrechtlich geschützte Mietsachen

14.1 Originale oder Vervielfältigungsstücke von Werken, an denen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte bestehen (z. B. Musikwerke, Filme, Mitschnitte von Darbietungen oder Konzerten, Fotografien, Sprachwerke, Landkarten, Gemälde, Grafiken, Computerprogramme, Datenbanken, usw.) dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vermietet werden. Dies gilt mit Ausnahme von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst auch dann, wenn das Original oder Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden ist und der Vermieter das Original oder Vervielfältigungsstück des Werks ordnungsgemäß erworben hat.

14.2 Der Vermieter versichert, dass der zur Verbreitung des geschützten Gegenstands Berechtigte der Vermietung zugestimmt hat. Der Vermieter ist verpflichtet, Erento die Zustimmung auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.

15. Verbotene Angaben

15.1 Die vom Vermieter angegebene Beschreibung der Mietsache, einschließlich der hochgeladenen Abbildungen und PDF-Dokumente, darf keine Werbung für andere Produkte als die angebotene Mietsache enthalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung von Erento vor.

15.2 Das Setzen von Links auf fremde Internetangebote oder ein vom Vermieter betriebenes Internetangebot ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Erento gestattet.

15.3 Die Nennung der Kontaktdaten des Vermieters innerhalb der Beschreibung der Mietsache, einschließlich der Kurzbeschreibung und dem Titel, ist nicht gestattet.

16. Abweichende Vereinbarungen

Etwaige von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden zu Beweiszwecken von beiden Parteien umgehend in Textform bestätigt. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung von Preisen, die von der Preisliste abweichen. Ziffer 6 bleibt unberührt.

17. Datenaustausch mit Auskunfteien

Zum Schutz vor Forderungsausfällen und Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Dritte, ist die Erento GmbH berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Nutzer (Vermieter) willigt ein, dass Erento der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA Gesellschaft und der Bürgel Wirtschaftsinformationen diese Informationen übermitteln darf. Unabhängig davon wird Erento der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.

Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Nutzern geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

17. Weiterleitungsnummern

17.1 Der Vermieter hat die Möglichkeit, lokale Servicerufnummern mit Ortsbezug für die telefonische Kontaktaufnahme durch die Mieter zu nutzen. Erento stellt dem Vermieter in diesem Fall eine Nummer mit einer regionalen Festnetzvorwahl zur Verfügung, die auf den Anschluss des Vermieters weitergeleitet wird. Der Vermieter bestätigt, dass er einen Anschluss in dem jeweiligen Ortsnetz hat und einen Wohn- oder Betriebssitz im Ortsnetz vorhanden ist.

17.2 Die Bundesnetzagentur regelt die Einhaltung dieses Kriteriums „Ortsbezug“. Unter dem folgenden Link unter Ziffer 3 „Verwendungszweck“ findet man die Voraussetzungen, die laut BNetzA zu erfüllen sind: Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern.

Besondere Geschäftsbedingungen Direktbuchungsmodell
1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen „Direktbuchungsmodell“ (oder auch „Provisionsmodell“) enthalten die zusätzlichen Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH durch Vermieter, die sich für das Direktbuchungsmodell entschieden haben (im Folgenden: „Besondere Geschäftsbedingungen Direktbuchungsmodell“). Sie gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Vermieter und Erento. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vermieters finden keine Anwendung.

1.2 Soweit es das Vertragsverhältnis zwischen erento und dem Vermieter betrifft, widerspricht hiermit erento ausdrücklich von diesen AGB abweichenden Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Vermieters; derartige Bedingungen werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie erento nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Allgemeine Regelungen beim Direktbuchungsmodell

2.1 Über das Direktbuchungsmodell kann der Mieter das Mietobjekt – vorausgesetzt einer Zusage durch den Vermieter – für den angefragten Zeitraum durch den Vermieter mieten.

2.2 Erento selbst bietet keine Gegenstände zur Vermietung an, sondern agiert lediglich als Plattform. Erento ist kein Vertragspartner des Mietvertrags der ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt. Erento gibt als Stellvertreter des Vermieters die entsprechenden Willenserklärungen ab. Der Vermieter erteilt erento die Vollmacht, in seinem Namen und für seine Rechnung die vorgesehenen Mietgegenstände im Verfügbarkeitszeitraum an den Mieter zu vermieten und die hierfür erforderlichen Willenserklärungen abzugeben sowie entsprechende Erklärungen an die jeweiligen Mietparteien weiterzuleiten. Der Abschluss eines Mietvertrages im Namen des Vermieters setzt in jedem Fall voraus, dass der Vermieter erento zuvor die Verfügbarkeit des jeweiligen Mietobjekts ausdrücklich bestätigt hat.

3. Angaben durch den Vermieter

3.1 Der Vermieter überlasst erento die Angaben zu Artikeldetails, Verfügbarkeiten und anderen technischen Details. Der Vermieter verpflichtet sich die Angaben regelmäßig in dem von erento bereitgestellten Vermieter-Bereich zu aktualisieren und garantiert die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.

3.2 Des Weiteren garantiert der Vermieter, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind, dass er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Belehrung zum Widerrufsrecht) darstellt und dass sonstige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

3.3 Der Vermieter stellt erento, seine Angestellten und sonstige Beauftragte auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten und Schäden frei, die dadurch entstehen, dass erento von Dritten deshalb in Anspruch genommen wird, weil der Vermieter schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 3.1 und 3.2 verstoßen hat. Der Vermieter wird seinerseits erento sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zur Abwehr des Anspruchs des Dritten erforderlich sind. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Verpflichtungen aus den Ziffern 3.1 und 3.2 bleibt unberührt.

4. Mietbedingungen & Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter

4.1 Erento wird von dem Vermieter bevollmächtigt, das Mietobjekt auf der Plattform zu den von dem Vermieter festgelegten Konditionen (Mietpreis, etc.), in dem von dem Vermieter festgelegten Verfügbarkeitszeitraum, im Namen und für Rechnung des Vermieters zur Vermietung anzubieten und entsprechende Mietverträge mit dem Mieter zu schließen. Dabei ist erento auch dazu bevollmächtigt, eine vom Vermieter vorgegebene Dauer der Angebotsbindung gegenüber dem Mieter zu verkürzen oder bei Nichtannahme des Angebots durch den ursprünglich vorgesehenen Mieter einen Ersatzmieter zu bestimmen. Etwaige Willenserklärungen des Mieters leitet erento umgehend an den Vermieter weiter. Soweit keine gesonderten Mietkonditionen zwischen den Parteien vereinbart wurden, ist erento befugt, die Mietkonditionen im Namen des Vermieters nach eigener Verantwortung festzulegen.

4.2 Erento ist befugt im Namen des Vermieters die in den Stornobestimmungen näher geregelte Anzahlung mit dem Mieter zu vereinbaren, die mit der Bestellung des Mietobjekts auf der Plattform von erento fällig wird. Für den Fall der Stornierung vor Abholung oder Auslieferung des Mietobjekts erhebt der Vermieter eine gestaffelte Stornogebühr wie in den Storno-Bedingungen aufgeführt.

4.3 Sollte der Mieter sich für die „Teilzahlung-Option“ entscheiden, obliegt es der Verantwortung des Vermieters die restlichen noch ausstehenden Raten (nach Stornoregelung) vom Mieter einzuholen.

4.4 Nach erfolgreichem Abschluss des Mietvertrages über die Plattform von erento kommt ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Sich aus diesem Vertrag ergebende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen ausschließlich zwischen dem Vermieter und Mieter. Erento übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung.

4.5 Der Vermieter und der Mieter treten nach erfolgreich getätigter Buchung unmittelbar in Kontakt und vereinbaren die Einzelheiten für die Abholung und Rückgabe des Mietobjekts. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter nach erfolgreicher Buchung sein Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

5. Provision, Rabatte, Forderungskauf und Kaufpreis

5.1 Erento erhält eine Provision auf den Gesamtbuchungsbetrag, wenn ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt. Die Höhe der Provision ist in einem separaten Vertrag zwischen erento und dem Vermieter festgelegt.

5.2 Der Vermieter hat die Möglichkeit Rabatte zu gewähren. Der rabattierte Preis (Gesamtbuchungsbetrag abzüglich Rabatt) wird für den Mieter deutlich auf den Suchergebnisseiten von erento dargestellt.

5.3 Der Vermieter tritt die Mietpreisforderung, die aus den Mietverträgen zwischen ihm und dem Mieter entstanden sind (Anteilig bei Anzahlung), sowie Ansprüche gegenüber dem Mieter aufgrund von Stornierungen sofort bei Entstehen an erento ab. Erento erklärt gegenüber dem Vermieter die Annahme der abgetretenen Forderungen und übernimmt für diese das Ausfallrisiko.

5.4 Erento kann den Provisionsanspruch mit dem Forderungskaufanspruch des Vermieters 5.5 direkt verrechnen.

5.5 Erento ist verpflichtet für die vom Vermieter abgetretenen Forderungen einen Kaufpreis in der Höhe des Nennwerts des abgetretenen Forderungsanteils zu zahlen. Davon kann Erento den Provisionsanspruch aus 5.1 abziehen.

5.6 Erento zahlt den nach Abzug der Provision verbleibenden Restbetrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung durch den Mieter an den Vermieter aus.

6. Regelungen bei Stornierung der Buchung durch den Mieter

Sollte der Mieter die Buchung aus irgendeinem Grund stornieren, so stehen dem Vermieter die folgenden Stornogebühren zu:

6.1 Bei Wahl der Option „Sofortzahlung“ durch den Mieter entstehen ab Annahme des Auftrags durch den Vermieter 100% Stornokosten für den Mieter.

6.2 Bei Wahl der Option “Teilzahlung” durch den Mieter entstehen die folgenden Stornogebühren:

  • Über 50 Tage vor Buchungsbeginn: 30% des Mietpreises
  • 15-49 Tage vor Buchungsbeginn: 50% des Mietpreises
  • 14-8 Tage vor Buchungsbeginn: 70% des Mietpreises
  • Ab 7 Tage vor der Buchung: 100% des Mietpreises

Für die jeweiligen Punkte sind in jedem Fall mindestens 200€ Stornierungsgebühren fällig.

6.3 Die Stornogebühren verstehen sich abzüglich der Provision und Gebühren, die an Erento zu entrichten sind.

6.4 Die anteiligen Stornokosten in der Stornogebühren-Tabelle gelten gleichzeitig als Zahlungsziel für den Mieter

6.5 Der Vermieter stimmt der Stornotabelle von Erento zu. Eventuell abweichende Stornogebühren, die z.B. in den AGB des Vermieters aufgelistet sind, finden bei Direktbuchungen über Erento keine Anwendung

6.6 Der Vermieter ist für die Abwicklung der Stornogebühren in Koordination mit dem Mieter verantwortlich. Bei Uneinigkeit kann Erento als neutrale Vermittlungsinstanz von Vermieter oder Mieter herbei gezogen werden

7. Regelungen von Schadensersatzansprüchen des Mieters bei Stornierung der Buchung durch den Vermieter

7.1 Sollte der Vermieter dem Mieter, nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter und erfolgreicher Anzahlung durch den Kunden, das versprochene Mietobjekt nicht wie vereinbart bereitstellen können, so haftet der Vermieter mit dem maximal 1,5-fachen (eineinhalb-fachen) des vereinbarten Gesamtmietpreises.

7.2 Der Vermieter hat eventuelle Verzögerungen bei Auslieferung / Übergabe des Mietobjekts binnen 3 Werktagen nach Bekanntwerden beim Mieter und bei Erento schriftlich anzuzeigen

7.3 Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall in Abstimmung mit dem Mieter ohne Aufpreis einen geeigneten Ersatz (gleich- oder höherwertiges Mietobjekt) zu finden

7.4 Sollte der Vermieter trotz Rückfrage durch den Mieter oder Erento selbst keinen Ersatz finden, so verpflichtet sich der Vermieter einen eventuell anfallenden Aufpreis für ein durch Erento vermitteltes Ersatzmietobjekt zu bezahlen. Die Haftung ist wiederum mit dem maximal eineinhalb-fachen des vereinbarten Gesamtmietpreises begrenzt

7.5 Sollten der Vermieter oder Erento kein geeignetes Ersatzmietobjekt finden, so ist der Schadensanspruch des Mieters mit 50% des Gesamtpreises plus Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen beschränkt

8.Regelungen zum Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket für Vermieter

8.1 Hat der Mieter das Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket durch Erento gebucht, entfällt für den Mieter bei der Abholung des Mietobjekts die Bezahlung der Kaution. Stattdessen haftet Erento in vollem Umfang für die Kaution.

8.2 Der Vermieter kann die Vorlage der Paket-Buchungsbestätigung (“Voucher”) vom Mieter verlangen. Der Voucher ist sowohl ausgedruckt oder bei Vorlage auf dem Mobiltelefon/Computer gültig.

8.3 Im Schadensfall hat der Vermieter den Schaden innert 3 Werktagen ab Rückgabedatum bei Erento schriftlich anzuzeigen und jeweils eine vom Mieter und Vermieter unterschriebene Kopie des Übergabeprotokolls, Schadenprotokolls und Rückgabeprotokolls zu übermitteln. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so sind Erento und der Mieter von jeglichen Zahlungen an den Vermieter befreit.

8.4 Nach Eingang der Reparaturrechnung bei Erento verpflichtet sich Erento zur Bezahlung des niedrigeren Betrages zwischen A) des entstanden und reparierten Schadens laut Schadensprotokoll und Reparaturrechnung oder B) der Kaution (bis zu dem in dem im Erento Kautions- und Selbstbehalts-Reduktionspaket angegebenen Höchstbetrag) an den Vermieter innerhalb von 15 Werktagen auf das Konto des Vermieters.

8.5 Der reduzierte Selbstbehalt wird von Erento direkt an den Mieter verrechnet.