Sehr gutes Pult ( für den, der es auch bedienen kann !) gerade für Konferenztechnik oder kleine Musicals oder Bands mit immer wiederkehrendem Program.
Herstellerbeschreibung :
Das Yamaha 01V96 V2 basiert auf der bewährten Technologie von Yamahas großen Digitalkonsolen, ist aber preiswerter und empfiehlt sich daher für den anspruchsvollen Home- oder Projektstudio-Bereich. Es bietet auch für kleine und mittlere Live-Produktionen alles in einem Gerät (kein großen Rackaufbauten mehr ...)
Mit dem Upgrade auf Version 2 verfügt das 01V96 über zahlreiche Verbesserungen und Erweiterungen bezüglich Funktionsumfang und Bedienung:
V2-Funktionen
- erweiterte Solo-Funktionen
- Add-On-Effekte
- Ebenenschaltung für schnellen Zugriff auf 32 Kanäle, Aux/Bus-Fader
- benutzerdefinierte Konfiguration "User Assignable"-Layer - Mix-Fader-Anordnung selbst bestimmen
- ein ST-IN-Layer-Switch
- Szenenspeicher
- erweiterte integrierte DAW-Steuerung
- Studio Manager V2-Software
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Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.