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Artikelnummer: 2739604055
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LD-Systems PM 12-2 8+4 in 2

mit integriertem Digital-Hall und 2x 800W Endstufenleistung (Class H) mehr Text

Standort:
DE-64572 Büttelborn
Preis (in EUR inkl. MwSt)
 
1 Tag: 31,-
3 Tage: 72,85
7 Tage: 141,05
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Der neue Powermischer PM12-2 – exklusiv von LD-Systems in Deutschland konzipiert-enthält alle Features, um eine hochwertige Klein-PA mit geringstem Verkabelungsaufwand aufzustellen. Der Mixer ist mit 12 Kanälen ausgestattet. Davon sind 8 Kanäle mono für Line- und Mikrofoneingänge ausgelegt. Die Kanäle 9&10 sowie 11&12 sind als Stereokanäle für Linesignale zusammengefasst. Die Monokanäle sind mit individuell schaltbarer Phantompower mit LED-Kontrolle, einem Gainregler, Höhen-, Bass-, sowie quasiparametrischer Mittenregelung ausgestattet. Mit Hilfe eines LoCut-Schalters können bei Bedarf tieffrequente Rumpelgeräusche ausgefiltert werden. 4 Sendwege stehen zur Verfügung: FX-postfade, 2x Monitor prefade und ein Weg pre/post schaltbar. Pan-Poti, Muteschalter, PFL, beide mit LED-Kontrolle, zum Teil als Doppelfunktion für die Peakanzeige und ein 100mm Fader zeugen für eine in dieser Klasse üppige Ausstattung. Die Stereokanäle haben ähnliche Features, jedoch wurde hier nur die klassische Höhen- und Bassregelung eingesetzt. Sehr viele sinnvolle Details finden sich auch in der Mastersektion. Effektregler, Monitor 1 und Monitor 2 sowie der Auxregler sind als 100mm Fader ausgelegt. Der Master besteht ebenfalls aus einem 100mm Stereofader. Der LD-PM12-2 hat ein digitales Effektgerät eingebaut. 14 Programme liefern die gängigen Effekte Nachhall, Echo und Delay, sowie verschiedene Kombinationen. Der Effekt kann zusätzlich zum Master für beide Monitorwege und für den AUXWeg per Potentiometer in der Stärke geregelt werden. Über einen optionalen Fußschalter/Taster kann der Effekt kurzfristig, z.B. für Ansagen, ausgeschaltet werden. Wenn der interne Effekt nicht gewünscht wird, kann durch Belegen der FX-Sendbuchse der Signalweg unterbrochen werden und ein externes Gerät eingeschleift werden. In der Mastersektion befindet sich ein 9-Band grafischer Equalizer. Er kann per Knopfdruck wahlweise den beiden Monitorwegen oder aber dem Master L/R zugeordnet werden. Außerdem ermöglicht ein Bypass-Schalter die schnelle Kontrolle über die klanglichen Auswirkungen des EQ. Neben dem Stereomaster ist auch noch ein einstellbarer Monomaster-Ausgang vorhanden. Ein schaltbarer Lo-Pass erlaubt es, diesen Ausgang ohne weitere Frequenzweiche für Subwooferzwecke einzusetzen. Selbstverständlich ist auch der obligatorische regelbare Kopfhörerausgang vorhanden. Zur Aufnahme stehen zwei Cinch-Ausgänge mit Pegelsteller zur Verfügung. Neben individuellen Mute- und PFL/AFL Monitor-Funktionen, alle mit LEDKontrollleuchte, für die einzelnen Wege ermöglicht ein Standby- Schalter die gesamte Mischpultsektion stillzulegen mit Ausnahme der beiden Cincheingänge für Tape oder CD. Damit ist es möglich in der Pause die Anlage Stummzuschalten, einzig die Pausenmusik wird wiedergegeben. Die integrierte Stereoendstufe liefert 2x700W an 4 Ohm und 2x 500W an 8 Ohm. Zur Verbesserung der Effizienz und Reduzierung der Wärmeentwicklung wurde die Schaltung in Klasse H konzipiert. Die Lautsprecher werden über Speakonbuchsen angeschlossen. Per Schalter kann die Endstufe sowohl den beiden Monitorwegen oder aber auch dem Master L/R zugeordnet werden. Darüber hinaus ist umfangreiches Routing über die Klinkenbuchsen möglich. Alle relevanten Ausgänge sind auf quasisymmetischen, mit floating Ground versehenen TRS-Klinken zugänglich. Über Trennklinke gibt es auch einen Zugang zum Leistungsverstärker. Auch hat dieser für rechts/links getrennte Pegelsteller. Zum Einschleifen von Effektgeräten in die Mastersektion sind Insert-Buchsen vorhanden. Über die 2x12stufige LED-Kette können die unterschiedlichsten Pegelkontrollen vorgenommen werden. Darüber hinaus haben die Stereoendstufen eigene Anzeigen für Signal und Clip.
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Do 9:30h - 18:00h
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung:

I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäfts-verkehr mit dem Kunden, soweit er bei dem Vermieter etwas mietet bzw. zu mieten beabsichtigt, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.

II. Vertragsschluß / Bestellung
Eine Bestellung gilt erst dann als von uns angenommen, wenn über die Bestel-lung eine nachträgliche schriftliche Bestätigung erteilt ist.

III. Preise
Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbind-lich und freibleibend.
Unsere Preise gelten ab Lager Büttelborn und beinhalten, falls nicht anders vermerkt, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware gültige gesetzliche Mehr-wertsteuer. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstands werden gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

V. Lieferung
Die vom Besteller gewünschte Lieferung / Versendung erfolgt ab Lager Büttelborn und auf Gefahr des Bestellers. Eventuelle Lieferfristen sind für uns nur bindend, wenn sie vorab schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden.

VI. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

VII. Annulierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgan-genen Gewinn fordern:
Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:
30 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
100 % des vereinbarten Betrages

Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VIII. Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Mietgegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns oder Versendung) erfolgt die Übergabe im Lager Büttelborn. Der Besteller ist berechtigt, den Lieferge-genstand am Übergabeort zu prüfen.
2. Kommt der Besteller mit der Annahme des Mietgegenstandes in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller über. Die vom Besteller gewünschte Lieferung durch uns oder einen Dritten erfolgt ebenfalls ab Lager Büttelborn auf Gefahr des Bestellers. Erklärt der Besteller, er werde den Mietgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Lie-fergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

IX. Haftung aus Delikt
Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen.
Der Besteller haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgegenstandes zustande kommen.

Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventu-elle Stromausfälle oder Stromunterversorgung haften wir nicht

Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflage ergeben.

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns aus Delikt sind ausgeschlos-sen, es sei denn, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Für Ordnungsstrafen, wie z.B. durch GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands erhoben werden, haften wir nicht.
Wir machen diesbezüglich darauf aufmerksam, daß die diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Regelungen vom Besteller selbst zu beachten sind.
Derartige behördliche Genehmigungen u. ä. sind vom Besteller selbst einzuholen. Sollen wir auf diesem Sektor für den Besteller tätig werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wir weisen weiter darauf hin, daß wir keine GEMA-Gebühr entrichten, dies also ebenfalls Sache des Bestellers ist.

X. Rückgabe Mietsache
Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat.
Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Reparaturkosten zu tragen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgeräts zu tragen.
Für defekte Glühkörper des Mietgegenstandes hat der Besteller 50 % des Neupreises derselben zu zahlen.
Für nicht ordnungsgemäß (glatt !!) aufgewickelte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1,50 € / Kabel zu zahlen.
Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 25,00 € je angefallener begonnener Stunde zu zahlen.

XI. Mietzeitraum; Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Mietvertrag bzw. auf dem Lieferschein vereinbarten Daten.
Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug, hat der Besteller sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.

XII. Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im voraus und in bar zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Wir sind insbesondere berechtigt, für durch den Zahlungsverzug des Bestellers entstandene Mehrarbeit Bearbeitungspauschalen wie folgt zu berechnen:
bei offenen Rechnungen bis 50,00 €: 3,50 €
bei offenen Rechnungen über 50,00 €: 6,00 €

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

XIII. Sonstiges
Der Besteller hat uns jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen.

Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte bedient wird, hat der Besteller hat für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Dritten zu sorgen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzlich benötigte Speisen und Getränke der Dritten dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.

Es ist dem Besteller und dem von ihm eingesetzten Personal untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich von uns erlaubt worden ist.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Groß-Gerau.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.

XV. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.

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