K&M Overhead Mikrofonstativ mit passendem Schwenkarm.
Schon ohne Schwenkarm auf 4, 40m ausziehbar (bei einem Gewicht von nur 10, 1kg).
Der Schwenkarm mit Gegengewicht ist nochmals auf ca. 2m ausziehbar.
Daher ideal für Aufnahmen von Chor / Orgel / Orchester geeignet.
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1. Der Mieter muss unbeschränkt geschäftsfähig sein.
2. Die Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weiterveräusserung oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgendeine Belastung unserer Geräte ist nicht zulässig und uns gegenüber unwirksam.
3. Nicht berührt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- / Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- / abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.
4. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters werden hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
5. Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
6. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
7. Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke trägt allein der Veranstalter / Mieter.
8. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse und / oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.
9. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu erheben.
10. Der Mieter übernimmt die uneingeschränkte Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der Übernahme / Entgegennahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe / Rücknahme. Er haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden und Verluste, entstanden durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, Zufallschäden, mutwillige Zerstörung, Wasserschaden, etc..., gleichgültig ob die Verursachung auf den Mieter oder eine dritte Person zurückzuführen ist.
11. Beschädigtes Verschleissmaterial (z.B. Leuchtmittel) werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
12. Wir stellen die Geräte dem Mieter betriebsbereit und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken.
13. Wir haften keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen unserer Geräte entstehen sollten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Störungen auf Mangelhaftigkeit unserer Geräte zurückgehen.
14. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Jegliche Änderungen der Abhol-/Rückgabetermine bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vermieters und werden gemäß dem angegebenen Mietpreis berechnet.
15. Der Rückversand der Mietobjekte hat in der von uns gestellten Transportverpackung auf Kosten des Mieters zu erfolgen.
16. Fehlende oder beschädigte Transportverpackungen werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
17. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis beziehungsweise Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
18. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter oder Drittpersonen sind untersagt.
19. Firmenlogos, Aufkleber etc. dürfen weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden. Bei Nichtbeachtung werden dem Mieter sämtliche Kosten für die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
20. Retournierte Mietobjekte werden durch uns getestet. Sind die Mietobjekte ordnungsgemäß ohne Mängel zurückgegeben worden, wird die Kaution innerhalb von 3 Tagen nach Rückgabe auf das angegebene Konto des Mieters zurückerstattet.
21. Notwendige Reparaturen während der Mietzeit müssen dem Vermieter selbst oder einer von ihm bezeichneten Firma übergeben werden. Die Reparaturkosten sowie Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters, sofern die Reparaturnotwendigkeit nicht auf Gerätemängel zurückzuführen ist.
22. Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete weniger als 5 Tage vor Mietbeginn, wird eine Gebühr in Höhe von 40% des Mietpreises erhoben. Sind durch Vorbereitung und anderweitige Aufwendungen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter der tatsächliche Aufwand berechnet. Zu ersetzen ist darüber hinaus auch ein etwaiger, entgangener Gewinn, der durch die vorherige Absage eines anderen Auftrages in Erwartung des Zustandekommens dieses Mietvertrages nicht erzielt werden konnte.
23. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
24. Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör gegen alle Risiken sowie die Versicherung des Rückversands ist Sache des Mieters.
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
- Versand Deutschlandweit pauschal 6,50€