Das Lexicon MPX 550 ist ausgestattet mit der neuesten Version des Lexichip-Prozessors. Klassische Programmen wie Plate, Ambience, Inverse oder Tremolo, Rotary, Chorus, Flange, Pitch, Detune, Delay (5, 5 sec.) und Echo sind aus 255 Presets abrufbar.
Der eingebaute Kompressor/Limiters arbeitet mit Ratio-Werten zwischen 1:1 und 10:1. Er ist zusätzlich zu den beiden Effekt-Engines nutzbar. Speziell programmierte FOH-Programme machen das MPX 550 zum idealen Multieffektprozessor für jede Beschallungsanlage. Das MPX 550 bietet eine neue grafische Unterstützung zum einfachen Editieren der Parameter.
Die Programme werden direkt mit dem "Program"- Regler gewählt. Vier Drehregler erlauben direkten Zugriff auf die angezeigten Parameter. Tempokontrollierte Delays lassen sich mittels TAP oder MIDI-Clock steuern. Digitalschnittstellen im S/PDIF-Format ergänzen die analogen Ein- und Ausgänge (XLR und Klinke, symmetrisch).
Features
» 255 Werks-Programme und 64 Register für eigene Effekte
» Echt stereofone Effekte: Plate, Chamber, Ambience, Gate, Kompressor, Inverse oder Tremolo, Rotary, Chorus, Flange, Pitch, Detune, Delay bis 5, 5 s und Echo
» Stereo-Kompressor/Limiter
» Zweifach-Effekte mit Kombinationen aus Flange, Pitch, Chorus, Delay und Hall
» Spezielle FOH-Programme für den Live Einsatz
» Grafik-Display zur Anzeige der Parameterwerte
» Schnelle und einfache Einstellung mit vier Parameter-Reglern
» MIDI-Lern-Modus vereinfacht die Festlegung von Patches
» Tempo-Steuerung mit TAP Taste, Fußschalter, MIDI-Controllern, Program-Change-Befehlen und Eingangspegel
» 24 Bit AD/DA-Wandlung
» Analoge Audio-Schnittstellen: XLR & Klinke, symmetrisch
» Digitale Audio-Schnittstellen: S/PDIF (RCA) 44, 1 / 48 kHz
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9h - 18h
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10h- 13h ( oder nach Absprache)
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geschlossen
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Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.
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