as LEXICON MX200 Dual Hall- und Effekt-Prozessor integriert zwei getrennt arbeitende Effektgeräte in einer 1HE, 19Zoll-Einheit. Beide Effektblöcke verfügen über eigene Bedienelemente zum einfachen und schnellen editieren der aktiven Effekte. Dies macht das MX200 zum idealen Multi-Effekt-Prozessor im Live-Bereich.
Für den Einsatz im Studio biete das MX200 einen USB Anschluss inklusive VST Plug-In. Dadurch lässt sich das MX200 als „Hardware-Plug-In“ in jeder digitalen Workstation mit VST-Unterstützung integrieren und steuern. Diese USB-Plug-In Architektur erlaubt es die legendären Lexicon Hall- und Effektalgorithmen direkt in einer Audio-Workstation zu integrieren und alle Einstellungen mit der Session wieder her zu stellen.
Es können zwei Effekte gleichzeitig in vier verschiedenen Routingmöglichkeiten erzeugt werden. In den 99 Werksprogrammen sind bereits Grundeinstellungen für die verschiedensten Anwendungsbereiche programmiert. Zusätzlich bietet das Gerät 99 User-Programmplätze zum abspeichern eigener Effekteinstellungen.
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Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.
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Vermieter seit: 26.11.2006
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