Palmer Line Splitbox XLR 2 Ch.
Artikelnummer: PLS02
Adam Hall Info
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EUR 288, 00/Stück (empfohlener VKP in Deutschland inkl. MwSt.)
PALMER-SPLITBOXEN werden eingesetzt, wenn eine Signalquelle auf mehrere Eingänge augesplittet werden muß. Z.B. soll das Mikrofonsignal gleichzeitig dem Saalmischpult der Hallenanlage, dem Monitormischpult auf der Bühne, und - da der Rundfunk die Veranstaltung überträgt - auch in den Ü-Wagen eingespeist werden. Hierfür benötigt man eine Mikrofonsplitbox "1 in 3". In einem anderen Anwendungsfall soll ein Misch- pultausgang mehrere Leistungsverstärker in verschiedenen Räumen ansteuern. Dazu benötigt man eineLine-Splitbox. Man unterscheidet Line- und Mikrofonsplitter, um die unterschiedlichen Pegel und Impedanzen optimal anzupassen. Passive zweikanalige Line Splitbox. Sie wird vorzugsweise eingesetzt, um eine (Line-) Signalquelle auf mehrere Eingänge verteilen zu können. Z.B. können die L/R Masterausgänge eines Mischpultes damit problemlos auf mehrere Endstufen gesplittet werden. Durch die Verwendung großzügig dimensionierter Niederfrequenzübertrager bleibt der Klang unbeeinflußt erhalten, Erdschleifenbrummen wird aber sicher ausgeschlossen. Die PLS02 kann auch zur Wandlung von unsymmetrisch in symmetrisch und umgekehrt benutzt werden. Technische Daten: 2 Kanal Splitbox "1 in 3" im Aludruckgußgehäuse Pro Kanal: Ein Eingang XLR/f, Parallelbuchse XLR/m Zwei Ausgänge XLR/m über Trenntrafo 1 : 1 Nennpegel: 0dB, maximaler Pegel: +20 dB Nennimpedanz für Ein- und Ausgänge: 600 Ohm Ground Lift Schalter
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Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.