Der MPX 1 ist ein Multieffektprozessor der Spitzenklasse. Er kann bis zu fünf Effekte gleichzeitig erzeugen. Kombinationen und Routing (seriell oder parallel) lassen sich frei definieren! Dadurch können hochwertige Multieffekte jederzeit mit einem LEXICON-typischen Hall kombiniert werden.
Mit der A/B-Umschaltung können zwei verschiedene Einstellungen direkt miteinander verglichen werden. Des weiteren lassen sich durch das "Morphing" zwischen zwei Preset erstaunliche Effektübergänge erzielen.
Durch die so genannte "Soft Row" hat man jederzeit einen einfachen und schnellen Zugriff auf die wichtigsten Parameter eines Presets. Dabei muß nicht in die Edit-Ebene gewechselt zu werden. Letztere stellt allerdings bei Bedarf eine Vielzahl an Parametern zur Verfügung.
Features
» Analoge symmetrische Ein- und Ausgänge, Klinke & XLR
» Bis zu 5 Stereoeffekte gleichzeitig, inklusive dem LEXICON Stereohall
» Effektanordnung und Routing einstellbar, mit grafischer Anzeige
» Multiprozessor-Architektur
» Digitale S/PDIF Ein- und Ausgänge
» 18 Bit A/D- und 20 Bit D/A Wandler
» MIDI In / Out / Thru
» Fußschalter Eingang & Pedal-Eingang
» 200 Werksprogramme
» Datenbankfunktion zum Sortieren und schnellen Finden von Programmen
» Hilfe-Modus
» Interne Controller: LFOs, ADR Envelope Generatoren, Random Number Generator, Envelope Followers......
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Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.