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Starten Sie einfach eine unverbindliche Anfrage für diesen Artikel und sprechen Sie anschließend mit unserem Fachpersonal. Wir beraten Sie gern und geben Ihnen die entsprechenden Tipps.
Während der gesamten Einbrigungsdauer übernimmt der Mieter, Veranstalter die Sicherung und Bewachung der von uns am Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen, sowie die Haftung für alle, auch durch Dritte, verursachten Schäden. Als solche Schäden gelten insbesondere auch Verluste durch Diebstahl.
Der Veranstalter hat seinerseits im Vorfeld für ausreichende Stromversorgung zu sorgen.Wir übernehmen dafür keine Haftung.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Danke