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Laseranlagen 1 - 10 W Weiss- bzw. Grünlicht

Laseranlagen 1 - 10 W Weiss- bzw. Grünlicht mehr Text

Standort:
DE-86343 Königsbrunn
Preis (in EUR inkl. MwSt)
 
Pauschal: 1.600,-
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Laseranlagen kundenorientiert eingerichtet und programmiert speziell für Präsentationen in der Industrie.
Hierbei sind alle Variationen möglich und ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt - ob Beam oder Graphikshow wir lassen ihr Publikum staunen ! -
sollten Ihnen die Ideen ausgehen... wir haben ein Team das sich etwas für Sie einfallen läßt !
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mieten@cab-pa.de, marco.haller@cab-pa.de

Weisskopfstr. 26
86343 - Königsbrunn

08231959410

email: mieten@cab-pa.de, marco.haller@cab-pa.de


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Mo 10h - 17h
Di 10h - 17h
Mi 10h - 17h
Do 10h - 17h
Fr 10h - 17h
Sa geschlossen
So geschlossen
Allgemeine Vermietbedingungen


1. VERTRAGSGEGENSTAND Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. MIETZEIT Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von CAB in Königsbrunn in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 10.00 – 18.00 Uhr) erfolgen. Die Mietzeit wird nach Tagen/ Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung in unser Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Der Mindestmietpreis beträgt einen Tag.
3. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Bei Anlieferung der Geräte durch unser Personal gilt die Unterschrift auf dem Lieferschein durch den Mieter bzw. durch eine beauftragte Person als Übergabezeitpunkt.
4. GEBRAUCH DER MIETSACHE Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern und entsprechend zu versichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise unter der Einhaltung aller relevanten Sicherheitsbestimmung zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten , die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs- und Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5. HAFTUNG DES MIETERS Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch Ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzten, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Die Firma CAB übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Gehörschäden bei Veranstaltungen!
6. VERSICHERUNG Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluß der Versicherung ist dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen. Der Vermieter kann die Mietsache auf ausdrücklichen Wunsch zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl auf Kosten des Mieters versichern, jedoch nicht gegen Schäden oder Verlust, welche durch Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen.
7. LIZENZEN Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutz werden. Der Mieter stellt dem Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen frei.
8. RECHTE DRITTER Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
9. GEWÄHRLEISTUNGEN Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, etwaige Mängel der Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist alsodann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterläßt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfaßt auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den Mietpreis. Weitere darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
10. STORNIERUNG Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW= Auftragswert)
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% des AW bis 14 Tage vor Mietbeginn: 40% des AW
bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50% des AW bis 3 Tage vor Mietbeginn: 100% des AW
11. LIEFERUNGEN Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich oder ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc. berechtigen den Vermieter unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Mietpreis muß netto bar vom Mieter gezahlt werden. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution/ Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu verlangen. Beim Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. EZB. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. RÜCKGABE DER MIETSACHE Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter während dessen Geschäftszeiten (Mo-Fr. 10- 18.00 Uhr) zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter für jeden Tag den der Rückgabetermin überschritten wird, die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden und Ansprüchen vorbehalten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Etwaige Instandsetzungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Augsburg
  • nur als "Rundum-Sorglos-Paket"

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Vermieter seit: 22.07.2003
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