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Der Mietpreis ist zahlbar bei Anlieferung sofort ohne Abzug.
Vermietung
Die Vermietung erfolgt sowohl zur privaten, als auch zur gewerblichen Nutzung durch den Mieter.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Umgang mit der Mitsache sowohl die Sicherheitshinweise des Herstellers, als auch die Sicherheitshinweise des Vermieters unbedingt zu beachten sind.
Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter ist die jeweils vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen (eventuell 1/2 des Mietpreises). Stellt der Vermieter eine Rechnung über den Gesamtmietpreis, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung fällig.
Der Mieter trägt alle Kosten, die durch den Betrieb der Mietsache entstehen. Der Mieter übernimmt die Mietsache wie bei der Übergabe besichtigt. Solange der Mieter die Mietsache in seinem Besitz hat, trägt er dafür Sorge, dass die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleibt. Bei Beschädigungen hat der Mieter entsprechend der Schadenshöhe die Reparaturkosten an den Vermieter zu zahlen.
Der Mieter übernimmt im Innenverhältnis die Verkehrssicherungspflicht. Umfasst ist dabei sowohl der sichere Transport als auch der Betrieb der Mietsache. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Vermieter aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht erhoben werden.
Der Mieter ist nicht berechtigt die Mietsache weiter zu vermieten bzw. Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückzugeben. Ein Überschreiten der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ohne diese Genehmigung überschritten, so wird für jeden angefangenen Tag die Tagespauschale des Mietpreises fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in einer geringeren Höhe entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Tagespauschale nach seiner Wahl den tatsächlichen Schaden ersetzt zu verlangen.