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Traumhochzeit - Hummer Stretch 

690,00
Artikelnummer: 9986770796
3 Stunden

Mietbedingungen

Mindestmietzeit beträgt 3 Stunden
um Ihnen ein detailiertes Angebot zu erstellen bitten wir Sie um:
1. Name, Telefonnummer oder E-Mail
2. Adresse
3. Datum und Uhrzeit (von..bis..)
4. Farbe der Limousine
5. Wünsche (Getränke, Musik, Personenschutz, Hotelreservierungen, Blumen, Fahrzeugbeklebung oder Branding, ect.

Bitte beachten Sie: Das Rauchen ist in unseren Limousinen nicht gestattet


AGB Grand Limousines

§ 1Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Grand Limousines (im Folgenden: GL) und dem jeweiligen Mieter.
(2) Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden von GL nicht anerkannt, es sei denn der Geltung wird ausdrücklichzugestimmt.
(3) Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.
§ 2Vertragsschluss / Rücktritt

(1) Mit Abschluss des Vertrages erwirbt der Mieter den Anspruch auf die Beförderung in dem gewählten Fahrzeug inklusive der vereinbarten Sonderleistungen, GL erwirbt einen Anspruch aufZahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Der Mieter hat das Entgelt bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beförderungstermin zu entrichten. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beförderungstermin kürzer als 14Tage, so hat der Mieter das Entgelt binnen einer zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbarenden Frist zu entrichten. Ist keine Frist vereinbart, ist das Entgelt unverzüglich zu entrichten.
(3) GL ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dieser Vorschrift nicht nachkommt.
(4) Fällt das gewählte Fahrzeug zum vereinbarten Beförderungstermin aus nicht von GL zu vertretenden Umständen aus, so ist GL berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen.
GL ist jedoch verpflichtet, den Mieter von einer derartigen Änderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Mieter steht ein Rücktrittsrecht in diesem Fall nur zu, wenn ihm das Festhalten amVertrag trotz des ihm angebotenen Ersatzfahrzeugs nicht zugemutet werden kann. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.
§ 3Fahrer / Selbstfahrer

(1) Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich durch den von GL zur Verfügung gestellten Fahrer geführt werden.
(2) Andere Fahrer sind nur zur Führung des gemieteten Fahrzeugs berechtigt, wenn GL vor Fahrtantritt ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt hat. Das Einverständnis bedarf der Schriftformund bezieht sich nur auf die in ihm namentlich genannten Personen. Die Entscheidung darüber, ob weitere Fahrer zugelassen werden, liegt im freien Ermessen von GL.
(3) Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem Personenbeförderungsgesetz. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von GL oder des Chauffeurs zu halten. Handelnder Mieter oder Gäste des Mieters den Weisungen zuwider, oder stellen sie nach Auffassung von GL eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist GLberechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet GL den vollen Preis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen.
§ 4Fahrtroute / Fahrtwünsche

(1) Sofern ein Fahrzeug für eine im Vorfeld zwischen den Parteien vereinbarte Transferfahrt gebucht ist, wählt der Chauffeur die Fahrtstrecke aus. Er wird hierbei die kürzeste bzw. schnellsteFahrtstrecke wählen, die von dem gebuchten Fahrzeug befahren werden kann. Inwieweit Wünsche des Mieters nach bestimmten Fahrtstrecken, Zwischenstopps o.ä. umgesetzt werden können,
liegt im billigen Ermessen des Chauffeurs. Wartezeiten von insgesamt mehr als fünfzehn Minuten, die im Verantwortungsbereich des Mieters liegen, sind je angefangene Viertelstunde anteilignach dem geltenden Stundensatz für das gewählte Fahrzeug zu vergüten.
(2) Sofern ein Fahrzeug für einen im Vorfeld von den Parteien bestimmten Zeitraum gebucht worden ist, richtet sich der Chauffeur nach den Fahrtwünschen des Mieters oder der Fahrgäste,
sofern der Mieter sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Chauffeur muss die Fahrtwünsche nur soweit umsetzen, als dies mit dem gemieteten Fahrzeug möglich und rechtlich zulässig ist.
Der Chauffeur darf des weiteren Fahrtwünsche ablehnen, die sich nach seiner Einschätzung nicht innerhalb des gebuchten Zeitrahmens umsetzen lassen.
(3) In keinem Fall ist der Chauffeur verpflichtet, Fahrtwünsche umzusetzen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind oder deren Umsetzung zu einer Gefährdung des Fahrzeugs, seinesFahrers und/oder seiner Insassen führen kann.
§ 5Nutzung zu Marketingzwecken

(1) Sofern die Fahrzeuge von dem Kunden zu Marketingzwecken genutzt werden sollen, ist dies GL vorab mitzuteilen.
(2) Im Rahmen von Marketingmaßnahmen sind Veränderungen (bspw. Anbringen von Aufklebern) an dem Fahrzeug nur mit Zustimmung von GL zulässig. Die Veränderungen an dem Fahrzeugmüssen nach Mietende rückstandslos von dem Kunden entfernt werden.
(3) Jegliche Veränderungen müssen den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung genügen und dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden.
§ 6Mietpreis

(1) Der vereinbarte Mietpreis versteht sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in EURO und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Er umfasst das Entgelt für den Chauffeurund den Kraftstoff. Das Fahrzeug wird dem Mieter für einen Zeitraum von 8 Stunden inkl. einer Fahrstrecke von 250 km zur Verfügung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
(2) Ausgangspunkt für die Berechnung der Fahrkilometer ist der Sitz der GL, sofern zwischen GL und dem Mieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für die Zeitberechnung istdas Verlassen des Fahrzeuges vom Gelände der GL maßgebend. Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Zeit wieder auf dem Gelände der GL abgestellt und von GL abgenommen werden.
(3) Sofern die Fahrkilometer überschritten werden, hat der Mieter pro angefangenem Kilometer einen Betrag in Höhe von 0,99 EURO zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zuzahlen.
(4) Sofern der Auftraggeber die unter Ziff. 1 genannte Zeitspanne überschreitet, sind für jede angefangene Stunde 175,00 EURO zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen,
sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
(5) Sonderwünsche, insbesondere die Beklebung des Fahrzeugs und sonstige Marketingleistungen, sind gesondert zu vergüten.
(6) Preisänderungen durch GL sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Beförderungstermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. In diesen Fällen ist GL zurangemessenen Erhöhung des Preises berechtigt, wenn sich zwischenzeitlich die für die Bestimmung des Preises maßgeblichen Lohnkosten, Materialkosten und Anschaffungspreise erhöht haben.
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung die Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vereinbartemBeförderungstermin um mehr als 25 % übersteigt.
§ 7Bezahlung

(1) Das Entgelt ist bar, durch Überweisung oder Einzugsermächtigung zu entrichten.
§ 8Verhaltenspflichten des Mieters und der Fahrgäste

(1) Der Mieter und die Fahrgäste haben sich während der gesamten Fahrt sowie beim Ein- und Aussteigen so zu verhalten, dass weder ihre Sicherheit noch die Sicherheit des Fahrzeugs, desFahrers oder anderer Fahrgäste gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Beaufsichtigung minderjähriger Fahrgäste, die sich in ihrer Begleitung befinden. Der Mieter hat für diesorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung einzustehen.
(2) Der Genuss von Getränken, Speisen und Tabakprodukten im Fahrzeug geschieht auf eigenes Risiko des Mieters und der Fahrgäste. Der Mieter haftet für alle von ihm hervorgerufenen Schädenund Verschmutzungen im Innern des Fahrraumes.
§ 9Haftung von GL

(1) GL haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Bei einem Verstoß von wesentlichen Vertragspflichten haftet GL gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit besteht.
(3) Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung von GL sind auf den GL vorhersehbarenSchaden begrenzt.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber GL ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10Rücktritt des Mieters

(1) Der Mieter kann bis zum Fahrtantritt jederzeit vom Vertrag zurücktreten
(2) Im Falle des Rücktritts hat der Mieter Kostenersatz in der folgenden Höhe zu leisten:
-bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beförderungstermin 10 % des vereinbarten Entgelts
-bei Rücktritt zwischen 29 Tagen und 14 Tagen vor dem vereinbarten Beförderungstermin 25 % des vereinbarten Entgelts
-bei Rücktritt zwischen 13 Tagen und vier Tagen vor dem vereinbarten Beförderungstermin 50 % des vereinbarten Entgelts
-bei Rücktritt drei Tage oder weniger vor dem vereinbarten Beförderungstermin 100 % des vereinbarten Entgelts.
(3) Sofern der Kunde mit GL einen Startplatz vereinbart, der nicht der Sitz von GL ist, wird das Fahrzeug von GL durch einen Chauffeur zur vereinbarten Zeit zum vereinbarten Ort gefahren.
Der Kunde hat Wartezeiten von bis zu 15 Minuten hinzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Diese wird an die vereinbarte Mietzeit angehängt,
(4) Der Chauffeur wird an dem vereinbarten Treffpunkt 30 Minuten warten. Kommt innerhalb der 30 Minuten kein Kontakt zum Kunden zustande, tritt der Chauffeur die Rückfahrt an. Die Leistungvon GL gilt dann als vollständig erbracht und die volle Miete ist fällig.
(5) Sofern das Fahrzeug von dem Sitz von GL abgeholt werden sollte, wird das Fahrzeug bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholtermin bereitgehalten. Die Leistung von GL gilt dann alsvollständig erbracht und die volle Miete ist fällig.
§ 11Höhere Gewalt

(1) GL und der Kunde sind von den Leistungspflichten befreit, sofern ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
(2) Als höhere Gewalt gelten auch Umstände, die eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Chauffeurs oder der Fahrzeuge darstellen, insbesondere Witterungseinflüsse wie Eisglätte,
Blitzeis, Nebel, Hagel.
§ 12Datenschutz

(1) Der Kunde gestattet GL Foto- und Videoaufnahmen während der Kundenfahrten anzufertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Aufnahmenim Internet und in Werbebroschüren.
(2) Sofern die Fahrzeuge vermietet werden, um diese zu Werbezwecken einzusetzen, ist GL berechtigt, diese Unternehmen als Referenz anzugeben. Werden die Fahrzeuge mit Schriftzeichenbeklebt oder sonst von außen verändert, ist GL ebenfalls berechtigt, die Fahrzeuge zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen für eigene Werbezwecke einzusetzen.
(3) GL wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
§ 13Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist 15926 Luckau bei Berlin.
(2) Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
GRAND LIMOUSINES

EXCELLENT LIMOUSINE SERVICE


Grand Limousines

  • Frank Winzer
  • Lübbenauer Straße 35a
  • 15926 Luckau (NL)
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