Ob Ski- oder Snowboard-Rennen - in beiden Fällen geht's so rasant und realistisch zur Sache, daß man den Fahrtwind an den Ohren zu spüren glaubt: Fersenschub, Wedeln, Schwünge und Kanten - das alles und einiges mehr sollte man schon draufhaben, wenn man kein Gipsbein riskieren will.
Eben deshalb laufen sich Vorsichtige am Ski-Renn-Simulator Alpine Racer auch meistens erst mal am "Idiotenhügel" warm, wählen dann den Riesentorlauf und erst ganz zum Schluß den riskanten Abfahrtslauf.
Einzige Alternative zum Ski-Rennen - das Snowboard Alpine Surfer. Denn da sind dank besonderer Spezialeffekte noch unglaublichere Zeiten drin, mit denen die Gegner ausgetrickst werden. Aber Vorsicht: Auf der Piste für Fortgeschrittene muß man in den engen Schluchten und eisigen Passagen mit Hindernissen rechnen!
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Tilsiter Weg 4
48612 - Horstmar
02558 9979244
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Allgemeine Vermietungs-,
Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
1.1 Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich in Bezug auf Liefermöglichkeit, Verfügbarkeit, Design
und Technik.
1.2 Angebotsgültigkeit
Angebote haben eine Preis- und Konditionsgültigkeit von vier Wochen.
2.1 Bestellung / Mietvertrag
Die Erfüllung dieser Bedingungen ist für den Mieter mit Aufgabe seiner Bestellung
verbindlich, insbesondere in Bezug auf Stornierung. Eine verbindliche Erfüllung für den
Vermieter besteht erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben mit allen erforderlichen
Angaben eingegangen und rechtsverbindlich unterschrieben worden ist.
3.1 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Münster/Ostbevern, auf Rechnung und Gefahr
des Mieters. Frachtkosten werden nach der gültigen Preisliste bzw. nach den
vereinbarten Konditionen berechnet. Es wird vom Vermieter keine Transportversicherung
abgeschlossen, auch wenn es sich um einen Eigentransport handelt.
3.2 Liefertermin
Die bestellte Ware wird zum vereinbarten Liefertermin angeliefert. Für einen freien
Zugang bzw. Anfahrt zu der Lieferstelle wird der Mieter Sorge tragen und ggf.
entsprechende Ausweise und Papiere bereitstellen. Auch wenn Fixtermine mit Uhrzeit
vereinbart worden sind, besteht eine Nachfrist von 2 Stunden.
3.3 Lieferverzug
Ist eine Auslieferung aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) das Mietgut ist durch eine Vorvermietung nicht einsatzfähig
b) das Mietgut ist geklaut oder verbrannt
c) die Nachfrist von 2 Stunden ist verstrichen und das Mietgut wird nicht mehr benötigt
bzw. nicht überlassen, steht dem Mieter eine max. Entschädigung von 30% des
Mietpreises zu. Hierzu gehören keine Dienstleistungen und Transport bzw.
Handlingpositionen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ganz gleich
aus welchem Grund.
3.4 Handlingzeiten
Für das bestellte Mietgut ist eine Handlingfreizeit von 1 Stunde kostenlos. Ist eine
sofortige, vereinbarte Anlieferung, Zufahrt oder Zugang und ggf. Aufbau nicht möglich,
werden Wartezeiten mit € 25,00 je Stunde berechnet. Bei Einsätzen auf Messegeländen
gilt die vom Mieter genannte Einfahrts- und Pfandregelung als verbindlich. Sollte es
durch falsche Angaben zu einer Verzögerung kommen, geht dies zu Lasten des Mieters.
3.5 Aufbau/Montage
Bei Vermietungen/Lieferungen mit Auf- und Abbau durch den Vermieter, wird bestätigt,
dass für diese Arbeiten eine Betriebshaftpflichtversicherung (Aufstellung und Arbeiten auf
fremden Grundstücken) bei der Westf. Provinzial Versicherung, Münster besteht.
Ansprüche sind den Haftpflichtbestimmungen entsprechend zu stellen. Eine Verrechnung
oder Aufrechnung mit der Mietforderung ist nicht zulässig.
4.1 Geräteüberlassung
Der Vermieter stellt dem Mieter das Gerät zur freien Benutzung. Veränderungen und
Umbauten sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich diese
ohne Beschädigung und rückstandslos entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Mieter
auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Vermieter vorgenommen werden,
werden diese mit € 35,00 je Stunde berechnet.
4.2 Benutzung der Geräte
Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Vermieter
sind ausgeschlossen. Eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
schließt der Mieter selber ab.
4.3 Anforderungen / Maße
Der Mieter garantiert die erforderlichen Maße und sonstigen Angaben, welche vom
Vermieter für einen reibungslosen Ablauf gefordert werden, einzuhalten. Hierzu gehören
insbesondere Strom, Maße, Gewichte, Aufstellorte, etc. Eine Aufstellgenehmigung wird
ggf. vom Mieter eingeholt.
4.4 Haftung
Für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung und sonstiger Schäden an den
Mietgegenständen haftet der Mieter in vollem Umfang. Sollte eine weitere Vermietung
der Geräte nicht möglich sein, so muss der Mieter zusätzlich für weitere
Schadenersatzforderungen aus anderen Mietverträgen aufkommen. Auf Verlangen kann
der Vermieter eine angemessene Kaution/Sicherheitsleistung verlangen.
4.5 Funktionsgarantie
Bei technischen Schäden oder Problemen, welche der Mieter nicht mit den beigefügten
Unterlagen beheben kann, steht Ihm zeitweise eine telefonische Unterstützung zur
Verfügung. Diese ist in der Regel von 9:00 bis 16:30 Uhr erreichbar. Einen Anspruch auf
Technikereinsatz vor Ort hat der Mieter nicht. Kosten durch falsche Benutzung bzw.
Bedienung oder sonstiger Schäden, welcher der Vermieter nicht zu verantworten hat,
gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Geräteausfalles wird dem Mieter, unter
Berücksichtigung der o.g. Punkte, ein Preisnachlass gemäß der Staffelmietpreisliste
gewährt. Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat der Mieter nicht, kann jedoch vom
Vermieter nach Rücksprache vorgenommen werden. Transportkosten werden in diesem
Falle nicht berechnet.
4.6 Personal
Der Vermieter stellt kein Bedienungspersonal oder Moderator, es sei denn, dass dieses
ausdrücklich vereinbart und Umfang des Mietvertrages ist.
5.1 Zahlungsbedingungen
Mietrechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist sofort zu begleichen. Dies gilt
insbesondere für Anzahlungsrechnungen. Gehen Zahlungen nicht rechtzeitig beim
Vermieter ein und wird eine komplette Bezahlung bei der Anlieferung nicht gewährleistet,
besteht für den Vermieter keine Verpflichtung zur Lieferung und Erfüllung des Vertrages.
Die Mietforderung bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Bei überschreiten der
Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes der Commerzbank AG,
Münster für "Überziehungen über das eingeräumte Limit" berechnet. Scheckzahlungen
sind erst mit der endgültigen Einlösung erfolgt. Wechselgeschäfte sind nicht zulässig.
Eine Aufrechnung, Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht steht nicht zu !
5.2 Pfandrecht
Das gelieferte Mietgut bleibt Eigentum des Vermieters. Es darf weder Verpfändet noch
als Sicherheitsleistung eingebracht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht von Dritten ist,
gleich aus welchem Grund, nicht zulässig. Messe- oder sonstige Verträge sind für den
Vermieter gegenstandslos. Auf Verlangen ist das Mietgut sofort herauszugeben bzw.
dem Vermieter freier Zugang zu gewähren.
6.1 Stornokosten
Wird die telefonische oder schriftliche (Fax und e-Mail) Bestellung
oder der Mietvertrag vom Mieter storniert, werden folgende Kosten
berechnet:
bis 28 Tage vor Lieferung 40% des Mietpreises
bis 21 Tage vor Lieferung 50% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Lieferung 65 % des Mietpreises
bis 7 Tage vor Lieferung 80% des Mietpreises
ab dem 7. Tag wird der volle Mietpreis berechnet.
7.1 Rechtskräftigkeit
Der Mietvertrag wird für den Vermieter erst verbindlich, wenn die Kopie des Vertrages
unterschrieben beim Vermieter eingegangen sind, für den Mieter mit Aufgabe seiner
Bestellung.
8.1 Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile Amtsgericht Steinfurt.
Münster, 21. März 2003
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